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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: Dr. Horst am 26. Juni 2017, 00:38

Titel: Zwangsvollstreckungssache trotz laufender Klage
Beitrag von: Dr. Horst am 26. Juni 2017, 00:38
Person A hat folgenden Verlauf:

- Festsetzungsbescheid (01.05.2015)
- Wiederspruch gegen Festsetzungsbescheid (mit Aussetzung der Vollziehung) - (11.05.2015)
- Wiederspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks (19.05.2017)
- Klage am Verwaltungsgericht eingereicht (15.06.2017)  >  Eingang vom Verwaltungsgericht am 20.06.2017 bestätigt
- Zwangsvollstreckungssache vom GV (22.06.2017)

Wie kann Person A weiter verfahren?

Titel: Re: Zwangsvollstreckungssache trotz laufender Klage
Beitrag von: becks03 am 28. September 2017, 20:48
Gibt es denn weiter Infos was nun geschehen ist?
Person B steht aktuell vor dem gleichen Dilemma.
Titel: Re: Zwangsvollstreckungssache trotz laufender Klage
Beitrag von: Kurt am 28. September 2017, 22:41
wohl eher nicht  :-X

Dr. Horst > 1 Beitrag
Letzter Besuch: 21. August 2017, 19:47
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=12702
Titel: Re: Zwangsvollstreckungssache trotz laufender Klage
Beitrag von: noGez99 am 29. September 2017, 08:04
Erstmal das Übliche:
- GV anschreiben dass eine Klage läuft (der weiß das nicht)
- LRA + Kopie BS dass eine Klage läuft
- Offener Brief an den Intendanten des Gefängnisfunks (Will er noch einen Gefängnissfall?)
alles per Fax + normaler Brief und den qualifizierten Sendebericht aufheben.

Noch erwähnen dass die RA kein Recht zur Selbsttitulierung hat:
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg155580.html#msg155580


Und
Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, GV) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Wir wollen doch die 200+ Verfassungsbeschwerden sehen!
Titel: Re: Zwangsvollstreckungssache trotz laufender Klage
Beitrag von: noGez99 am 30. September 2017, 18:29
Eventuell war der BS auch einfach zu übereifrig (e.g zu schnell) mit der Vollstreckung.

Aber auf jeden Fall unbedingt das Vollstreckungsersuchen vom GV anfordern! Akteneinsicht! Alles zeigen lassen und kopieren/fotographieren!

Vollstreckungsersuchen dann hier posten.
Titel: Re: Zwangsvollstreckungssache trotz laufender Klage
Beitrag von: E.B. am 25. Oktober 2017, 16:29
Person A hat eine Verständigungsfrage

Wenn gegen Person A eine Vollstreckungsmaßnahme durch GV läuft, soll Person A bei Amtsgericht oder Verwaltungsgericht klagen?

Darf Person A es ohne einen Rechtsanwalt machen?

Person A hat an BR München einen  Antrag auf Ruhen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens aufgrund der Vorlage an den EuGH (LG Tübingen zu 5 T 246/17 vom 03.08.2017) gestellt, und GV darüber informiert. Die Antwort von BR München steht noch aus.

Person A hat immer gedacht, dass ein GV zu Amtsgericht gehört, und Person A sich an Amtsgericht wenden sollte!
 Ist es ein Irrtum???
Titel: Re: Zwangsvollstreckungssache trotz laufender Klage
Beitrag von: maikl_nait am 25. Oktober 2017, 17:09
Hallo!

Nach RBStV §10 (6) geht es in die Verwaltungsvollstreckung. Damit eigentlich ans Verwaltungsgericht. Der GV wird dabei für die Vollstreckungsbehörde tätig.

Sollte die Verwaltungsvollstreckung kein Geld einbringen, könnte es in die Zwangsvollstreckung gehen. Das sind zwei verschiedene Schuhe.

Ergänzend: es könnte aber einen Punkt geben, bei dem es nach ZPO geht, dabei wäre ein Fenster zu Rechtsmitteln im Zivilrecht offen. Rechtsweg (Klage gegen Bescheid) und Verwaltungsvollstreckung gehen nach Verwaltungsrecht, aber die EuGH-Vorlage kam vom LG Tübingen -- das ist Zivilgerichtsbarkeit!

MfG
Michael