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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: gez_verachter am 18. Mai 2017, 19:04
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Hallo Zusammen!
Fiktive Person X träumte, dass ihr Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Aussetzung der Vollstreckung) abgelehnt wurde.
Primäre Gründe sind, dass das ausschlaggebende Hauptverfahren keine Aussicht auf Erfolg hat und die Vollstreckung keine unbillige [...]gebotene Härte zur Folge hätte.
Wird die GEZ nun Vollstrecken, trotz noch laufendem Verfahren?
Was könnte fiktive Person X nun noch tun?
Viele Grüße
PS.: So könnte die Antwort des Gerichts im Traum von fiktiver Person X ausgesehen haben.
https://picload.org/view/ririgral/1.jpg.html
https://picload.org/view/ririgrai/2.jpg.html
https://picload.org/view/ririgraw/3.jpg.html
https://picload.org/view/ririgror/4.jpg.html
https://picload.org/view/ririgrol/5.jpg.html
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Fikitive Person X hat sich das Urteil nochmals durchgelesen:
"Es wird festegestellt, dass die Klage des Antragsstellers (AZ Hauptklage) beüglich des in dem Bescheid des Antragsgegners vom 01.04.2015 festgesetzten Säumniszuschlags von 8,00€ aufschiebende Wirkung hat."
Bedeudet dass, die GEZ kann nur den Säumniszuschlag nicht vollstrecken, bis zum Urteil der Hauptklage, oder die Gesamte Forderung? Fiktive Person X steht etwas auf dem Schlauch...
Zudem hat Person X nun die Rechnung für o.g. Verfahren erhalten - 52,50€ bei einem Streitwert von 109,88€. Warum ist die Verfahrensgebühr halb so hoch wie der Streitwert??? :o
MfG
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Die Verfahrenskosten (Gericht) kann man aus dem Gerichtskostengesetz ablesen: https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/
Anlage 1 (Kostenverzeichnis): https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_1.html
Die GEZ beruft sich darauf, daß der Rundfunkbeitrag eine öffentliche Anforderung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 VwGO sei und darum sofort vollstreckbar sei. Insofern ist es ihrer reinen Herzensgüte geschuldet, wenn sie während des Verfahrens dennoch einer Aussetzung der Vollstreckung zustimmen.
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Die 52,50 Euro sind die Gerichtskosten für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, dafür gabs ein eigenes Aktenzeichen. Das Verfahren gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kostet 105 Euro.
Es wurde vermutlich nicht nur gegen den Säumniszuschlag Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Denn 52.50 Euro Gerichtskosten für 8 Euro stehen in keinem Verhältnis.
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So ist es - es wurde Antrag auf den kompletten Betrag des Festsetzungsbescheids gestellt.
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Hallo!
Person X könnte sich auf Vollstreckungsabwehr verlegen. Es könnte dazu zB in NRW mehrere Punkte geben:
- keine eigenen Vollstreckungsersuchen für "im Wettbewerb erbrachte Leistungen"
- möglicherweise sind Widerspruchsbescheide ohne Ankündigung der späteren Ausfertigung mehr als 12 Monate nach den Widersprüchen ergangen
- Amtshilfe bei der Verwaltungsvollstreckung: "ersuchende Behörde" nach VwVfG NRW §5 Abs 1 - vom VwVfG ist der WDR jedoch ausgenommen, die jeweilige Stadt sollte demnach keine Amtshilfe leisten dürfen
- Außenwirkung der Verwaltungstätigkeit - auch davon ist der WDR ausgenommen
bei anderen Bundesländern möglicherweise ähnlich
siehe auch "Student mit Minijob und ohne..."
, oder "nie reagiert..."
MfG
Michael
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Interessant.
Könntest du etwas mehr auf die Punkte eingehen? Klingt für Person X etwas kompliziert. Person X träumt davon in Baden-Württemberg zu wohnen. Wäre dort der SWR von der Amtshilfe ausgenommen?