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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 10. März 2017, 08:22

Titel: Sozialgericht Berlin: Fernsehempfang kein grundlegendes Bedürfnis
Beitrag von: ChrisLPZ am 10. März 2017, 08:22
wohnungsabgabe.de, 09.03.2017

Sozialgericht Berlin:
Fernsehempfang kein grundlegendes Bedürfnis


Zitat
Die Verwaltungsgerichte haben die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrages immer damit begründet, dass dieser für jeden Menschen im Einflussbereich des Rundfunks einen Vorteil bieten würde. Das Sozialgericht Berlin vertritt dagegen die Auffassung, dass Fernsehempfang lediglich „der Befriedigung von Unterhaltungs- und Informationsbedürfnissen” dient und kein grundlegendes Bedürfnis sei, wie man der Pressemitteilung zur Entscheidung S 146 SO 229/17 ER vom 28.02.2017 entnehmen kann. [..]

Weiterlesen auf:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20170309.html (https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20170309.html)

Danke an "HaraldSimon" für den Hinweis.
Titel: Re: Sozialgericht Berlin: Fernsehempfang kein grundlegendes Bedürfnis
Beitrag von: Hailender am 10. März 2017, 08:35
Steht dieses Urteil damit nicht im Widerspruch zur so hochgelobten und nie fest definierten Grundversorgung?
Titel: Re: Sozialgericht Berlin: Fernsehempfang kein grundlegendes Bedürfnis
Beitrag von: Leo am 10. März 2017, 08:46
http://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.567144.php
Zitat
Ab dem 1. April 2017 könne [die anwaltlich vertretene Klägerin] kein Fernsehen mehr empfangen.

Cool. Glückwunsch, Frau X.

Zitat
[Der Staat] müsse auch ein Mindestmaß an Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gewährleisten.

Das tut er doch - gerade dadurch, dass Frau X ihre Zeit nicht mehr mit fernsehen totschlagen kann, hat sie die Möglichkeit, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.


*******

Interessant wird es, wenn Frau X aufgrund der Entscheidung des Sozialgerichts nicht mehr fernsehen kann, aufgrund einer eventuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts trotzdem dafür zahlen soll. Da wäre ich mal gespannt, wie die beiden Gerichte dann miteinander umgehen.

Titel: Re: Sozialgericht Berlin: Fernsehempfang kein grundlegendes Bedürfnis
Beitrag von: Kurt am 10. März 2017, 10:43
Das Thema wurde hier schon aufgegriffen:

Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html

Gruß
Kurt


Edit "Bürger":
Zur Vermeidung von Doppeldiskussionen bleibt dieser Thread vorerst geschlossen.
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