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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 05. Februar 2017, 00:21
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Juristischer Fachaufsatz zerpflückt Urteil des VG Frankfurt zugunsten des Hessischen Rundfunks
Quelle: Norbert Häring 04.02.2017
Benjamin Beck und Dr. Dominik König haben sich in einem Aufsatz, der in der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht (2/2017) erschienen ist, kritisch mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt befasst, das dem Hessischen Rundfunk das Recht zusprach, mir die Begleichung des Rundfunkbeitrags mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu versagen. Ihr Urteil über das Urteil fällt vernichtend aus.
weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/775-k-r
Hinweis:
Zum erstinstanzlichen Verfahren und weiterführenden Links siehe bitte u.a. unter
VG Ffm: mündliche Verhandlung Verfahren Häring vs. HR - 1 K 2903/15.F 31. 10.16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20168.0.html
Zur Verhandlung in der zweiten Instanz sowie weiteren Links siehe bitte u.a. unter
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0.html
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Hinweis aus aktuellem Anlass ;)
[...]
Zur Verhandlung in der zweiten Instanz sowie weiteren Links siehe bitte u.a. unter
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0.html