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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung => Thema gestartet von: pinguin am 20. Januar 2017, 13:39

Titel: Stützung des ÖRR aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Beitrag von: pinguin am 20. Januar 2017, 13:39
Ausgehend von der Nebenbemerkung unter
Wohnen als "lebendes" System inkompatibel mit "starrer" Beitragserhebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21738.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21738.msg138952.html#msg138952
NB: Man sollte grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass wir, egal wie das BVerfG irgendwann einmal entscheidet, den ÖRR künftig nicht finanzieren müssen, ob nun direkt über Gebühr, Beitrag oder Zwecksteuer, oder indirekt aus dem allgemeinen Steueraufkommen.

Es wird aber irgendwann genau dazu kommen; es kann nicht angehen, daß der Bürger gezwungen wird, ein von ihm nicht genutztes Handelsgut bzw. eine von ihm weder bestellte, noch genutzte Dienstleistung bezahlen zu müssen.

Ein Nutzen für die Allgemeinheit ist durch allgemeine Steuern abzugelten.
Titel: Re: Stützung des ÖRR aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Beitrag von: drboe am 20. Januar 2017, 14:06
Lies bitte noch einmal den letzten, von Dir zitierten Satz von mir, und beachte dabei besonders die Worte "aus dem allgemeinen Steueraufkommen". Dann überlege bitte, wer das allgemeine Steueraufkommen trägt. Es würde mich wundern, wenn Du dann immer noch der Meinung bist, das wäre nicht auch aus deinem Geldbeutel, das also wir auch künftig den ÖRR finanzieren werden müssen. Warum das so ist bzw. sein wird, habe ich zuvor als letzten Satz meines Beitrags geschrieben. Natürlich kann man dagegen revoltieren - ich bin unter bestimmten Bedingungen sogar dabei. Nur wette ich zugleich, das selbst siegreiche Revolutionäre nicht darauf verzichten würden Rundfunk von allen Bürgern finanzieren zu lassen. Ich würde mich an deren Stelle nämlich auch nicht darauf verlassen, dass private Sender meine Vorstellung von gut, gerecht, nützlich, fortschrittlich, notwendig usw. unter das Volk bringen.

M. Boettcher
Titel: Re: Stützung des ÖRR aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Beitrag von: pinguin am 20. Januar 2017, 19:04
Werter M. Boettcher,

eine ehrliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem allgemeinen Steueraufkommen stört mich nicht im geringsten, mich stört nur die unehrliche, also jene, die vorgibt, etwas zu sein, was sie bei Würdigung aller Umstände weder ist noch sein darf.

Freilich weiß auch ich, daß auch die rundfunknichtnutzenden Steuerzahler indirekt zur Unterstützung des von ihnen evtl. nicht gewollten öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen werden.

Freilich weiß ich ebenso, daß es heikel ist, eine Dienstleistung auch von jenen bezahlen zu lassen, die sie weder bestellt haben, noch nutzen.

Leidtragende wären in diesem Falle aber all jene Bürger, die sich Rundfunk überhaupt nicht leisten könnten; diese Bürger vom Rundfunkempfang quasi auszuschließen, wäre ganz sicher nicht im Sinne von Land, Bund und EU. Auch darf er sich mal die Frage stellen, warum Zeitungsverlage als Teil der Medien so einen derart großen Kundenverlust haben, wie man landläufigen Statistiken entnehmen kann?

Wenn im Grundgesetz bzw. via Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht der Staat für die Allgemeinheit eine Grundversorgung anzubieten hat, dann funzt das nur über die Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln; es funktioniert nicht über die Zwangsverpflichtung des einzelnen Bürgers, weil nun einmal Rundfunkrecht, (siehe Richtlinie 2010/13EU über audio-visuelle Mediendienste), auf Grund der Bedeutung als Wirtschaftsfaktor dem europäischen Binnenmarkt angegliedert und damit europäisches Recht unter alleiniger Regelungsbefugnis durch die EU ist. Es wird hier gern ein weiteres Mal auf Art 11 zur Informations- und Meinungsfreiheit der seit 2009 rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union verwiesen, wonach jeder Bürger das Recht hat, jedwede behördliche Einwirkung nicht zu dulden. Der Staat als oberste Behörde darf den einzelnen Bürger gar nicht reglementieren.

Auch um dem Sozialstaatsprinzip zu genügen bleibt es daher nicht aus, die Grundversorgung aus allgemeinen Steuermitteln zu gewährleisten. Daneben sind ja weitere Finanzierungsformen bspw. dahingehend, daß der Bürger bezahlt, was von ihm bestellt bzw. konsummiert worden ist, nicht ausgeschlossen, und auch die Werbefinanzierung bleibt möglich.

Weiterhin darf auch darauf hingewiesen werden, daß es das europäische Rahmenrecht ausdrücklich zuläßt, die privat-rechtliche Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitheranzuziehen.

Letztlich gäbe es also für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sogar ein 4-Beine-Finanzierungsmodell:

1.) allgemeine Steuermittel zu Finanzierung der Grundversorgung;
2.) Werbefinanzierung;
3.) Finanzierung durch nutzungsabhängige Beiträge des einzelnen Bürgers auf einzelvertraglicher Versorgungsbasis für alles, was die klar zu definierende Grundversorgung übersteigt;
4.) Stützungsfinanzierung durch die private Konkurrenz des ÖRR;


Was bei alledem allerdings nicht funzt, ist der Zwang gegenüber dem einzelnen Bürger, der aus dem ihm gegebenen Recht des Art 11 zur Meinungs- und Informationsfreiheit, siehe weiter oben, regelmäßig ein Recht auf Schadensersatz begründen kann, wird dem Art 11 wie auch dem Rest der Charta bei Umsetzung bzw. Anwendung europäischen Rechts nicht Genüge getan.

mfg
Pinguin
Titel: Re: Stützung des ÖRR aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 06. Dezember 2017, 16:28
1.) allgemeine Steuermittel zu Finanzierung der Grundversorgung;
2.) Werbefinanzierung;
3.) Finanzierung durch nutzungsabhängige Beiträge des einzelnen Bürgers auf einzelvertraglicher Versorgungsbasis für alles, was die klar zu definierende Grundversorgung übersteigt;
4.) Stützungsfinanzierung durch die private Konkurrenz des ÖRR;
Eine Wichtige 5. ist Qualität. Das wird oft vergessen. Wenn man etwas produziert, dass auch jemand sehen will (also nicht Teil 0815 "Einlullen am See"), dann kauft das auch das Ausland ein (nicht nur die Alpen). Wenn unsere "Grundversorgung" komplett wertlos ist im Ausland, dann machen die was falsch. D.h. da müssten erhebliche Mittel zurück in die Grundversorgung fließen können (z.B. Kosten für Dokumentationen). Das Ausland wäre zwingend von dem freien ÖR-Genuss auszuschließen.
Titel: Re: Stützung des ÖRR aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Beitrag von: pinguin am 06. Dezember 2017, 19:53
Eine Wichtige 5. ist Qualität.
Das hat aber primär nix mit der Finanzierung zu tun, und nur um diese geht es hier.

Daß Qualität in vielen Bereichen schlicht zu kurz kommt, schmeckt man ja am Kaffee:

Kaffee auf Basis unreifer/halbreifer Kaffeekirschen, (Vermutung auf Grund des unausstehlichen Säuregehaltes des fertigen, aber im Grunde genußuntauglichen, damit wegschüttbaren Kaffees, der früher höchstens mal zu bitter, aber keinesfalles sauer war), mit anschließender neumodischer Kaffeebohnenschnellröstung, die ihren Teil zum miserablen Geschmack beiträgt.

Ich fordere hier übrigens ein allgemeines Reinheits- und Qualitätsgebot für Kaffee.
Titel: Re: Stützung des ÖRR aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Beitrag von: cook am 06. Dezember 2017, 20:14
Ich fordere hier übrigens ein allgemeines Reinheits- und Qualitätsgebot für Kaffee.

Ich fordere eine allgemeine Haushaltsabgabe für Qualitätskaffee. Praktisch jeder Haushalt (>97%) konsumiert Kaffee. Ohne Koffein können Leute morgens nicht klar denken und wählen daher falsch. Folglich fördert Kaffee unmittelbar die Demokratie. Jeder hat die Möglichkeit, Kaffee zu nutzen. Daher ist es solidarisch, wenn alle, einschließlich der Teetrinker, den Qualitätskaffee per Haushaltsabgabe finanzieren und ihn jeder, so viel er will, ohne Zusatzkosten nutzen kann. Einfach. Für alle.

Titel: Re: Stützung des ÖRR aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Beitrag von: pinguin am 06. Dezember 2017, 23:41
@cook

Deine Aussage verstehe ich schon, bzw. vermute es zumindest, aber das eine ist ein "Reinheitsgebot", ähnlich zu dem des Bieres, das andere sind jene Kosten, die nötig sind, das Produkt an den Käufer zu bringen. Und bei den Kosten für ein Produkt sind wir nunmal im Bereich Wettbewerb und damit freilich auch bei der Qualität.

Wo der Staat aber eine Rahmenqualität eines Erzeugnisses vorschreiben darf, ist es ihm bei den Kosten verwehrt, sofern das Erzeugnis am freien Markt verfügbar ist, bzw. sein soll.