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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: vinwara am 19. November 2016, 21:57

Titel: Forderung eines Obergerichtsvollzieher aufgrund des Blödfunks
Beitrag von: vinwara am 19. November 2016, 21:57
Sehr geehrte Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

seit letztem Jahr lebt Person D. nun alleine in einer Kleinstadt in Bayern , und bekommt laufend Briefe von einem unbekannten Absender der sich als Blödfunkservice betitelt. So wie es scheint ist dieses Individuum nicht sehr gerade beliebt hier auf deutschen Gefilde, was man natürlich verstehen kann. Fordert doch einfach kleine Geldsummen für Leistungen die man gar nicht in Anspruch nimmt wie in seinem Falle, da dieser weder die Interesse verspürt die verblödende quadratische Kiste anzuknipsen um sich subjektiv manipulierte Nachrichten seitens dieses Blödfunkindividuums anzusehen. Nun hat sich dieser Blödfunk tatsächlich auch noch Beistand in Form eines Obergerichtsvollzieher geholt um diese entsprechende Summe einzufordern. Da jegwedliche Information, Vorstellung,  Absprache, Diskussion o.Ä zu der erbrachten Dienstleistung und somit auch kein Einverständnis des Person D entstanden ist, hat er diese nervigen Briefe nicht beachtet. Um seine aktuelle Sachlage zu schildern.

Nun hat sich Person D sich eine gewisse Zeit mich mit dieser Seite beschäftigt und finde es toll von vielen Leuten die sich gegen diese Zwangsmaßnahme dagegenstellen. Man könnte zwar jetzt behaupten dass dieser kleine Betrag jetzt nicht die Welt ist, aber aus welchen Grund sollte man für etwas zahlen das man in keinster in Anspruch nimmt oder nehmen will.

Gerade auch als Schüler sind unnötige Kosten ein tiefer Griff in die Tasche. Auch hier könnte man jetzt argumentieren, dass Person D. anfänglich seiner Schulzeit hätte sich befreien können, da aber wie gesagt die Information fehlte, konnte er dies nicht, und nachträglich Befreiungen sind soweit nicht möglich. Der Brief vom OGV wirkt auch sehr suspekt und gar nicht gerichtlich bzw rechtens (folgendes findet ihr als Anhang)
Wie kann Person D. jetzt vorgehen um nicht in eine Schuldenfalle zu geraten?

Sollte er ein formales Anschreiben an GV richten basierend auf dieser Seite (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg127176.html#msg127176)?

Danke schon mal für eure Informationen LG
Titel: Re: Forderung eines Obergerichtsvollzieher aufgrund des Blödfunks
Beitrag von: vinwara am 19. November 2016, 23:53
Zusätzlich kam diese Forderung in diesem Briefumschlag.