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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 06. November 2016, 06:14

Titel: »Tagesschau App«: NDR reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein
Beitrag von: ChrisLPZ am 06. November 2016, 06:14
Institut für Urheber- und Medienrecht, 26.10.2016

»Tagesschau App«: NDR reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein
NDR reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein
 
Zitat
»Tagesschau App«: NDR reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein
BGH muss sich erneut mit Rechtsstreit befassen

Online-Berichten zufolge hat der für das Angebot der »Tagesschau App« zuständige NDR beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Damit geht der Rechtsstreit um die »Tagesschau App« weiter. Mit Urteil vom 30. September 2016 hat das OLG die »Tagesschau«-App, so wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war, als unzulässig erklärt (vgl. Meldung vom 4. Oktober 2016). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Hiergegen wendet sich nun der NDR. Das Urteil treffe »weiterichende und in Teilen über die Feststellungen des BGH hinausgehende Feststellungen«, so der Justiziar des NDR, Michael Kühn. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/5739/ (http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/5739/)
Titel: Re: »Tagesschau App«: NDR reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein
Beitrag von: GEiZ ist geil am 06. November 2016, 08:24
Vom erpressten Zwangsgeld kann man lange streiten, immer mit dem Ziel noch mehr Zwangsgeld zu erpressen.
Titel: Re: »Tagesschau App«: NDR reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Frei am 06. November 2016, 10:03
Moin.

Bei dem Urteil geht es ja um die Version der App von 2011. Warum ist das Urteil für den NDR so wichtig? Die aktuelle Version soll ja angeblich rechtlich korrekt sein. Für mich hat das nur eine plausible Erklärung: die wollen auch mit Texten & Bildern (dem eigentlichen Zeitungsmarkt, der nichts mit Rundfunk zu tun hat) auf Kosten der Wohnungsinhaber (Beitragszahler) bereichern...

NDR-Justiziar Michael Kühn sagt:
Zitat von: http://www.turi2.de/aktuell/zitat-ndr-justitiar-michael-kuehn-findet-die-entscheidung-des-olg-koeln-unverstaendlich/ (30.9.2016)
"Es ist den Nutzern doch nicht zu vermitteln, dass ein Angebot wie tagesschau.de, das seit über 20 Jahren Tag für Tag die Menschen zuverlässig mit unabhängigen Nachrichten informiert, rechtswidrig sein soll."

Ich sage:
Zitat
"Es ist mir (und wahrscheinlich vielen anderen) nicht zu vermitteln, dass ein Angebot, welches mit Rundfunk im eigentlichen Sinne nichts zu tun hat, und von Rundfunkgebühren/-beiträgen finanziert wurde und wird, rechtlich korrekt sein soll."

(Und ob die Nachrichen wirklich unabhängig von Politik und Wirtschaft sind, ist ein anderer Punkt, der zu hinterfagen wäre...)

Hier nochmal, worum es bei dem Streit überhaupt ging bzw. geht:
Zitat von: http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/tagesschau-app-ndr-droht-niederlage-im-streit-mit-ve
(Aus epd medien Nr. 33 vom 12. August 2016)
... mit dem Angebot für mobile Geräte trete der öffentlich-rechtliche Senderverbund in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtigen Angeboten der Verlage. ... Der Rundfunkstaatsvertrag untersagt den öffentlich-rechtlichen Sendern nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote im Internet. ...

Eine abbonierte Tageszeitung liegt bei mir bei mir bereits täglich auf dem Tisch, da brauche ich keine App. Und wenn doch irgendwann, dann von dieser lokalen Tageszeitung, und nicht von der Tagesschau. Sollte ich tatsächlich irgendwann per Gerichtsbeschlüss und höchstrichterlicher Entscheidung nach allen möglichen Instanzen dazu verpflichtet werden, Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, würde mein Haushalts-Budget für Nachrichten und Information - die Höhe selbst von mir festgelegt nach Art 14 (1) GG - für das Zeitungs-Abo nicht mehr reichen, und ich müsste die Zeitung abbestellen. Ist das etwa Pressefreiheit gem. Art. 5 (1) GG...?

Frei  8)
Titel: Re: »Tagesschau App«: NDR reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein
Beitrag von: GEiZ ist geil am 06. November 2016, 10:16
NDR-Justiziar Michael Kühn sagt:
Zitat von: http://www.turi2.de/aktuell/zitat-ndr-justitiar-michael-kuehn-findet-die-entscheidung-des-olg-koeln-unverstaendlich/ (30.9.2016)
"Es ist den Nutzern doch nicht zu vermitteln, dass ein Angebot wie tagesschau.de, das seit über 20 Jahren Tag für Tag die Menschen zuverlässig mit unabhängigen Nachrichten informiert, rechtswidrig sein soll."

Das Angebot als solches ist für sich alleine betrachtet ja nicht rechtswidrig. Wenn aber ein zwangsgeldfinanziertes Unternehmen mit den Zwangsgeldern dieses Angebot finanziert um damit der marktwirtschaftlich finanzierten Presse Konkurrenz zu machen, ist das rechtswidrig.
Die wollen sich immer nur die Rosinen aus dem Rundfunkstaatsvertrag rauspicken, die elenden Schmarotzer.