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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: exodus666 am 23. Oktober 2016, 16:49

Titel: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: exodus666 am 23. Oktober 2016, 16:49
Hallo Gemeinschaft,

ein fast dreijähriger Kampf von Person Z neigt sich nun dem Ende zu.

Nachdem gegen den schriftlichen Beschluss von Verwaltungsgericht Widerspruch erfolgte, ist nun für den kommenden Montag 31.10. die mündliche Verhandlung vor einem Einzelrichter terminiert. Das Urteil ist wahrscheinlich schon geschrieben.

Person Z wird aus beruflichen Gründen nicht am Termin teilnehmen können. Person Z kann nun höchstens nochmals schriftlich gegenüber dem Gericht äußern, dass das Verfahren ruhend zu stellen ist, da unter 1 BvR 1675/16 eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema anhängig ist.

Desweiteren würde Person Z auch noch entsprechend dieser Hinweise unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html
die Klagebegründung erweitern.

Noch weitere Hinweise?

Gruss
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: faust am 23. Oktober 2016, 17:16
... das "frische" Urteil aus Tübingen ?
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: Markus KA am 23. Oktober 2016, 18:14
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: DumbTV am 23. Oktober 2016, 19:45
Es gibt aktuell mindestens 4 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht mit den Aktenzeichen


Es gibt einen Unterschied zwischen ruhend stellen und aussetzen (nach § 94 VwGO). Bei ersterem muss der Prozessgegner (LRA) zustimmen, bei letzterem entscheidet das Gericht nach eigener Überzeugung, ohne dass es der Zustimmung bedarf.
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: exodus666 am 11. November 2016, 20:41
Erwartungsgemäss hat Person Z gestern die Abweisung der Klage erhalten. Alle gesammelten Argumente haben nichts gebracht.

Das war es dann wohl nach über dreijähriger Verteidigung gegen die Erpressung von Zwangsgeldern.
Jetzt bleibt Person Z dann wohl nur noch die freiwillige Zahlung oder die Pfändung. Ein bitterer Schlag denn es stehen fast 500€ zu Buche.
Nächste Instanz ist aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Person Z will aber nicht freiwillig zahlen aber auch nicht ins Schuldnerverzeichnis eingetragen werden. Was bleibt jetzt noch übrig? Auf die Vollstreckung warten? Vom Konto vollstrecken lassen?
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: Markus KA am 11. November 2016, 21:25
Person Z will aber nicht freiwillig zahlen aber auch nicht ins Schuldnerverzeichnis eingetragen werden. Was bleibt jetzt noch übrig? Auf die Vollstreckung warten? Vom Konto vollstrecken lassen?
Meinen allergrößten Respekt und es ist wichtig,  dass es viele Bürger wie Person Z gibt, die die Möglichkeit des Widerspruchs und Klage nutzen. Dadurch kann sehr viel bewirkt werden, wie man an den aktuellen Reaktionen der Rundfunkanstalten sieht. Jeder sollte aber auch nur soweit gehen, wie er es für sich und seine Familie verantworten kann. Man könnte auch sagen, nach der Klage ist vor der Klage, der nächste Festsetzungsbescheid kommt bestimmt ;)
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: Peli am 12. November 2016, 15:10
Einer Bekannten wird es nach drei Jahren Kampf nächste Woche sehr wahrscheinlich
genauso ergehen..
Etwas bleibt aber dennoch bestehen:

- es wird NIEMALS eine Einzugsermächtigung erteilt
- es wird NIEMALS auch nur auf ein Schreiben des Betreigsservice reagiert oder geantwortet
- jedem Festsetzungbescheid wird widersprochen
- und es wird eine neue Klage eingereicht.

Wenn man nicht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden will, und dies zudem echte reale und weitergehende finanziellen Folgen hat, sollte man abwägen, ob man die Kröte schluckt und unter begründetem Vorbehalt diese verlorende Runde bezahlt, oder sich weiter wehrt.
Letzteres führt dann zu immer höheren Kosten ohne reale Möglichkeit auf effektive Gegenwehr, wenn es die eigenen finaziellen Verhältnisse nicht zulassen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist voll auf Linie. Da traut sich keiner gegen das "höchste" Verwaltungsgericht abzuweichen.

Eine erneute Klage vor dem VG beim nächsten Bescheid bzw. der Nächsten Vollstreckungsankündigung ist bei nicht so guten finanziellen Verhältnissen immer noch der effektivste Weg.

Es ist schon sehr sehr viel Sand im Getriebe drin. Und er wirkt, man muss nur zwischen den Zeilen lesen.

LG Peli
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: ohmanoman am 12. November 2016, 16:40
Moin Moin

- es wird NIEMALS eine Einzugsermächtigung erteilt
- es wird NIEMALS auch nur auf ein Schreiben des Betreigsservice reagiert oder geantwortet
- jedem Festsetzungbescheid wird widersprochen
- und es wird eine neue Klage eingereicht.

Eine erneute Klage vor dem VG beim nächsten Bescheid bzw. der Nächsten Vollstreckungsankündigung ist bei nicht so guten finanziellen Verhältnissen immer noch der effektivste Weg.

Es ist schon sehr sehr viel Sand im Getriebe drin. Und er wirkt, man muss nur zwischen den Zeilen lesen.

Auch meinen zwei, vielleicht auch 4 Bekannten, wird das gleich widerfahren! Und einem, dem es schon widerfahren ist!

Ja, und dann!!??

Ist es denn nicht so, wenn eine Klage negativ entschieden wurde, kann man und auch Frau, noch mal eine Klage zur gleichen Sache einreichen? Wird diese nicht gleich abgewiesen, weil schon mal in dieser Sache entschieden wurde? Sonst kann ich des Gericht ja beschäftigen, bis zur Einweisung in die Psychiatrie!

Es werden die Kläger auf die Leiter der Instanzen geschickt, mit der Hoffnung, dem Kläger geht die finanzielle Puste aus!
Dann gibt es nur noch Staatsverträge und die Steuern werden gesenkt! Hahaha!
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: Peli am 12. November 2016, 19:19
@ohmanoman

Bitte nicht die Kraft der Menge und die Zeit unterschätzten.

Die Tatsache, dass auf dem Verwaltungsgerichtsweg die Endergebnisse schon lange vorher feststehen, heißt nicht, dass man diesen Weg nicht doch bestreiten sollte.
Für Menschen mit kleinem Geldbeutel, die sich wehren und nicht klaglos über den Tisch ziehen lassen wollen bleibt tatsächlich nur die erste Instanz. Aber auch dies wirkt und zeigt bereits auf verschiedenen Ebenen Wirkung, nämlich bei den Landesrundfunkanstalten, den Verwaltungsgerichten und staatlichen Organen, die unfreiwillig die Vollstreckung vollziehen sollen.
Auf diesen Aufwand war man nämlich bei Weiten nicht vorbereitet und darüber sehr überrascht.
Dies können die eben genannten Organisationen auf Dauer nicht durchhalten, da sie dafür nicht ausgelegt sind.
Deshalb ist es wichtig, einen langen Atem zu haben.

Selbstverständlich werden die Landesrundfunkanstalten NIE zugegeben, dass sie sich hier verrechnet haben. Entscheidend ist nicht was sie sagen, sondern, was sie nicht von sich geben.
Erfolgmeldungen aus den Gerichten werden sofort rausposauniert. Sie werden sich hüten zuzugeben, dass sie schwimmen. Vielmehr wartet man darauf, dass den Widerständlern die Puste ausgeht.
Im Prinzip warten Sie auf Postings wie das Deine, das ich allerdings auch gut verstehen kann.

Also bitte nicht aufgeben. Sogar eine nicht gegebene Einzugsermächtigung und eine verschleppte, unregelmäßige Zahlung unter Vorbehalt hilft, auch wenn es die niedrigste Stufe des Widerstandes ist. 

Herzlichen Gruß

Peli
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: faust am 12. November 2016, 19:37
... richtig - am Ende wird es wohl die schiere Masse machen !

Auch ich klage jetzt zum zweiten Male (erste Klage abgewiesen) - und es dürfte klar sein, wie das ausgeht.

ABER:

Ich habe dann doch seit Anfang 2013 noch nicht einen einzigen Pfennig an diesen Sch*** gezahlt, und wenn ich ehrlich sein soll: Ich hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist  - ich laufe ja immer noch frei rum !

UND: Ich habe am "runden Tisch" in Dresden eine Menge nette und schlaue Leute kennengelernt - ist das etwa nichts  8) ?

Aufhören ist keine Option !!!
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: ohmanoman am 12. November 2016, 21:12
Moin Moin, @faust und Peli

wer spricht von aufgeben? Nein! Nur vom, wie soll es weiter gehen nach der Klage? Aber, es ist nicht zu unterschätzen, die psychischen Belastung zusätzlich zum Arbeitsleben, Familie, Freizeit und Erholung, bei so einer Ignoranz und Frechheit! Das ist doch schon bevor du zur mündlichen Verhandlung geladen wirst, und du weist schon, wie es ausgeht, egal welche Argumente du auch vorbringst! Das geht nicht spurlos an einem vorbei! Das ist, als wenn du früh Morgens zur Arbeit gehst und schon an der Tür Jemand steht, der dir gleich in die Tasche reift und dir dein Geld aus der Hosentasche nimmt und das mit einem lächeln im Gesicht.

Wenn, wie Karlsruhe berichtet hat, das die Einzelrichterin angeblich nicht mal wusste, das Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht vorliegt! In unser Gesellschaft setzt sich immer mehr Dreistigkeit durch!

Was soll ein juristischer Laie vorbringen?


Edit "Bürger":
Die Diskussion hat sich aufgrund der neuen Sachlage (zwischenzeitlich fand die Verhandlung statt) von der Eingangsfrage/ dem Thread-Betreff und somit dem Kern-Thema dieses Threads entfernt, welches da lautet
Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
und bleibt daher der Thementreue und Übersicht wegen ab hier geschlossen.
Fragen zu "Klage verloren/ abgelehnt/ abgewiesen > Wie weiter?" bitte mit entsprechenden Begriffen/ Kombinationen erst noch in per Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) ausfindig machen - und nur falls dann noch Bedarf besteht, in einem geeigneten Thread dahingehend weiterdiskutieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
Beitrag von: karlsruhe am 15. November 2016, 08:58
Wenn, wie Karlsruhe berichtet hat, das die Einzelrichterin angeblich nicht mal wusste, das Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht vorliegt! In unser Gesellschaft setzt sich immer mehr Dreistigkeit durch!

Was soll ein juristischer Laie vorbringen?

Den Überblick behalten!

Das hier gehört nicht zu diesem Thread, aber es soll Mut machen.

Hallo  zusammen, ihr tapferen Kämpfer.

In dem ganzen riesigen Wust, dem wir uns gegenüber stehen sehen, haben
nicht wir die Übersicht verloren, sondern……

Bin gerade bei der Nachbereitung meines gestrigen Erlebnistages in Köln
beim WDR und mir ist etwas sehr wichtiges aufgefallen, auch gestern in den
Gesprächen.

Ich glaube nur wir und die, die uns diesen ganzen M… eingebrockt haben,
blicken noch durch.

Wie können wir das nutzen?

Habe zwar am Sonntag schon mit einigen eifrigen Mitstreitern in Karlsruhe angefangen
einen 4-seitigen bundesweiten Flyer zu gestalten, den werde ich wohl neu
überarbeiten.

Nur ein klitzekleines Beispiel:

Was ich bislang gesichtet habe, steht überall nur noch ARD/ZDF/Deutschlandradio,
da nutzt es augenscheinlich nicht, mit einem Ausnahmeparagrafen zu kommen, der z.B. SWR,WDR ausnimmt.
 

(Da verblassen ja sogar die Tübinger Urteile, aber nur, wenn WIR die vergessen!!!)


Unser Weg ist es nun, einen soliden, gut verständlichen Aufklärungsflyer zu verfassen
um den unter die Leute zu bringen. (Runde Tische, Info-Stände, Briefkasten, persönliche
Gespräche mit Freunde, Bekannte, Verwandte, Arbeitskollegen etc.)

Wenn wir den richtigen Zusammenhang verstanden und vermitteln können, dann……. :) ;D 8)