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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 20. Oktober 2016, 13:39

Titel: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. Oktober 2016, 13:39
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Focus-logo.svg/320px-Focus-logo.svg.png)
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Focus, 20.10.2016

Urteil
Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
von dpa/Arno Burg

Zitat
Vom Rundfunkbeitrag kann man sich nicht allein aus religiösen Gründen befreien lassen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

 Damit wiesen die Richter die Klage eines Pastors einer freikirchlichen Gemeinde ab (Az.: 5 K 145/15.NW -). Er hatte argumentiert, ein Großteil des öffentlich-rechtlichen Programms zeige einen aus biblisch-christlicher Sicht inakzeptablen, gottlosen, unmoralischen und zerstörerischen Lebensstil. Es könne ihm nicht zugemutet werden, dies mitzufinanzieren. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/news/urteil-keine-befreiung-von-gez-aus-religioesen-gruenden_id_6095892.html (http://www.focus.de/finanzen/news/urteil-keine-befreiung-von-gez-aus-religioesen-gruenden_id_6095892.html)

Zur Vorgeschichte siehe auch:
Klage auf Zulassung der Befreiung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14159.0.html

Pressemitteilung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz
http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/broker.jsp?uMen=613ee690-b59c-11d4-a73a-0050045687ab&uCon=5705ff2f-30e7-51d2-f029-922e4e2711ce&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

Entscheidung 5 K 145/15.NW des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse
http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/binarywriterservlet?imgUid=6905ff2f-30e7-51d2-f029-922e4e2711ce&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

(Danke an User Boykott2015 für die Links zur Pressemitteilung und Entscheidung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20603.msg133194.html#msg133194))
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. Oktober 2016, 13:42
(http://up.picr.de/27177978rn.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27177978rn.png

MRN-News, 20.10.2016

Neustadt
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen bzw. Gewissensgründen für Pastor einer freikirchlichen Gemeinde

Zitat
Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Eine Befreiung von der grundsätzlich verfassungsgemäßen Rundfunkbeitragspflicht kann nicht unter Berufung darauf erreicht werden, dass es dem Beitragspflichtigen aus Gewissensgründen unzumutbar sei, Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramms mitzufinanzieren, die mit seinen Wertmaßstäben nicht vereinbar seien. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 20. September 2016 entschieden.
Der Kläger des zugrundeliegenden Verfahrens ist Pastor einer freikirchlichen Gemeinde. Eine von ihm zunächst erhobene Klage gegen die Beitragserhebung auf der Grundlage des seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, nach dem die Beitragspflicht nicht mehr an das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten, sondern an das Innehaben einer Wohnung anknüpft, hatte er mit der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Neuregelung – insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die Gewissensfreiheit – begründet. Sie wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 24. Februar 2015 abgewiesen. Anschließend lehnte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 16. November 2015 seinen Antrag auf Zulassung der Berufung u. a. mit der Begründung ab, die Erhebung des Rundfunkbeitrags verstoße weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen die in Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz gewährte Glaubens- und Gewissensfreiheit. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.mrn-news.de/2016/10/20/neustadt-keine-befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-aus-religioesen-gruenden-bzw-gewissensgruenden-fuer-pastor-einer-freikirchlichen-gemeinde-282727/ (http://www.mrn-news.de/2016/10/20/neustadt-keine-befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-aus-religioesen-gruenden-bzw-gewissensgruenden-fuer-pastor-einer-freikirchlichen-gemeinde-282727/)
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: boykott2015 am 20. Oktober 2016, 13:51
Ministerium der Justitz Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 45/16

http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/broker.jsp?uMen=613ee690-b59c-11d4-a73a-0050045687ab&uCon=5705ff2f-30e7-51d2-f029-922e4e2711ce&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

Zitat
Das Gericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Die Voraussetzungen für eine Befreiung wegen eines Härtefalls lägen nicht vor. Zunächst sei dem Kläger der Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht objektiv unmöglich. Der Umstand, dass er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Berufung auf die Gewissens- bzw. Religionsfreiheit ablehne, begründe keinen Befreiungsanspruch. [...] Beim Rundfunkbeitrag stehe ebenfalls nicht fest, für welche Programme und Programminhalte der Beitrag des jeweiligen Schuldners verwendet werde.

Befreiung beinhaltet, dass man sich selbst als Schuldner ansieht. Ab diesem Zeitpunkt spielt alles andere keine Rolle. Man ist Schuldner und bittet mit Antrag auf Befreiung, seine Schulden zu erlassen.

Entscheidung (Volltext)
5 K 145/15.NW
http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/binarywriterservlet?imgUid=6905ff2f-30e7-51d2-f029-922e4e2711ce&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE

Zitat
Als Österreicher nutze er selbst österreichische Online-Medien und seine Frau als US-Amerikanerin nur englischsprachige Angebote.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: pinguin am 20. Oktober 2016, 16:31
Zitat
Als Österreicher nutze er selbst österreichische Online-Medien und seine Frau als US-Amerikanerin nur englischsprachige Angebote.
War da aber nicht erst was mit einem Österreicher, dessen Beschwerde vorm BVerfG deswegen erfolgreich war, weil der gesetzliche Richter für einen Österreicher in Deutschland nicht bei einem dt. Gericht zu suchen ist, sondern beim EuGH?
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: seppl am 20. Oktober 2016, 18:11
Zitat
Im erwähnten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz sei bereits ausgeführt worden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit verstoße, weil mit der Beitragszahlung kein weltanschauliches Bekenntnis verbunden sei.

Mit der Beitragszahlung kann ein weltanschauliches Bekenntnis verbunden sein. z.B. ganz allgemein, dass man elektronisch erzeugte Bilder und Geräusche als eine Art vorteilhafte "Wahrheit" oder "Wirklichkeit" wahrnimmt, an der man sich orientieren kann. Weltanschaulich wäre z.B. auch das Argument, man zahle gerne, weil keine Werbung gezeigt wird, oder weil keine rechts oder linksextremistischen Kräfte dort zu stark zu Wort kommen. Das Wort "Demokratieabgabe" stellt doch deutlich eine Weltanschauung in den Vordergrund.

Mit der Nichtzahlung dieses Herrn ist ein weltanschauliches Bekenntnis verbunden, nämlich dass er nicht nur keinen Vorteil davon hat, sondern auch, dass er eine Gefahr für die Gesellschaft darin sieht. Für eine Gewissensprüfung nach Art der Kriegsdienstverweigerung würde die Angabe des Lebenswegs dieses Herrn ausreichen.

Darüber kann so ein Verwaltungsgericht allerdings überhaupt nicht bestimmen.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: cook am 20. Oktober 2016, 18:45
Erste Flanken öffnen sich:

Urteil, S. 9:
Zitat
So sollen absolute körperliche Rezeptionshindernisse beim Wohnungsinhaber (z.B. aufgrund schwerer Demenzerkrankung) oder  besondere  örtliche  Gegebenheiten (Funkloch)  qualifizierte  Gründe  für  eine  Beitragsbefreiung  darstellen  können

Wer regelmäßig Fernsehen guckt, muss früher oder später demenzkrank werden -- regelmäßige Nutzer müssen also demnächst nichts mehr bezahlen (genausowenig wie so manche Politiker und Fernsehunterhalter). Prima.

Urteil, S. 11:
Zitat
Ob  die  Ablehnung  der  Finanzierung  des  öffentlich-rechtlichen Rundfunks  an  sich überhaupt   Gegenstand   einer   Gewissensentscheidung   des   beitragspflichtigen Wohnungsinhabers, d.h. einer ernsten sittlichen, an den Kategorien von „Gut“ und „Böse“  orientierten  Entscheidung  (vgl.  BVerfG,  Urteil  vom  20. Dezember  1960, juris, zur Kriegsdienstverweigerung gemäß § 4 Abs. 3 GG) sein kann oder erst die Ablehnung bestimmter Programminhalte bzw. Organisationsformen des öffentlich-rechtlichen  Rundfunks  eine  Gewissensfrage  darstellen  könnte,  kann  dabei  offen bleiben.

Ich denke schon: wenn der ÖRR in seiner jetzigen Form von Korruption durchtränkt ist und gleichzeitig zum Propaganda-Sender mit SED-Führung verkommen ist, gebietet es das politische Gewissen eines jeden Bürgers, die Finanzierung desselben mit allen Mitteln zu verhindern.

Zitat
Zur  Begründung  wird  auf  die  Rechtsprechung  des  BVerfG  zur  Steuerpflicht  verwiesen.  Danach  berührt  eine  Gewissensentscheidung - Ablehnung  der Finanzierung bestimmter staatlicher Maßnahmen, z.B. Verteidigung - nicht grundsätzlich  die  Pflicht  zur Zahlung  von  Steuern  als  einem  Finanzierungsinstrument des Staates ohne jede Zweckbindung, über dessen Verwendung allein das Parlament entscheidet.

Ganz genau, liebes Verwaltungsgericht an der Weinstraße (prost!). Hier ist nämlich der exakte Unterschied zum Rundfunkbeitrag, der ja angeblich KEINE Steuer sein soll. Man kann doch unter dieser Prämisse nicht einfach die Rechtsprechung über Steuerpflichten 1:1 auf einen Beitrag übertragen, der eben zweckgebunden ist und über dessen Verwendung eben nicht das vom Volke gewählte Parlament, oder sonst eine vom Volk unmittelbar eingesetzte Institution, entscheidet.

Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: Lefty am 20. Oktober 2016, 18:59
Selbst wenn Jesus persönlich kommen würde, hieße es "Wir haben ein Gesetz und nach diesem Gesetz muss er sterben".
Die Klagen gegen den sogenannten "Rundfunkbeitrag" sind (nur) Ausdruck des Protests, wir werden auf dieser Schiene keine Änderung erreichen.
Es muss eine politische Lösung her. Die Profiteure aus den Altparteien zeigen sich reformunfähig und müssen deshalb weg von den vollen Fleischtöpfen. Nächstes Jahr stehen wieder Landtagswahlen an - wohlan, schreiten wir zur Wahlurne!

Hier die Unterlagen zu meiner "Verhandlung":
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0
Wer einmal miterlebt hat, wie ein Richter mit höhnischem Grinsen seine Begründungen vorträgt, weiß alles über den Zustand unseres "Rechtsstaats". Dieser Politunterricht ist allemal 105 Euro wert.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: cook am 20. Oktober 2016, 19:32
@Lefty: aber immerhin bei den Säumniszuschlägen ist der SWR aufgrund der Zweifel des Gericht eingeknickt! Was hat das Gericht denn zu dem Säumniszuschlag gesagt?
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: MichaelEngel am 20. Oktober 2016, 21:06
Selbst wenn Jesus persönlich kommen würde, hieße es "Wir haben ein Gesetz und nach diesem Gesetz muss er sterben".

Nach dem Tod kommt die Auferstehung.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: zwanglos am 20. Oktober 2016, 23:06
Zitat
War da aber nicht erst was mit einem Österreicher, dessen Beschwerde vorm BVerfG deswegen erfolgreich war, weil der gesetzliche Richter für einen Österreicher in Deutschland nicht bei einem dt. Gericht zu suchen ist, sondern beim EuGH?

Pinguin, hast Du genauere Informationen? Das klingt interessant  ;D
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: seppl am 20. Oktober 2016, 23:25
Hier ein Gedankengang zum Antrag auf Härtefall aus Gewissensgründen:

Stellt man einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen an die Landesrundfunkanstalt, erwartet man, dass diese darüber entscheidet. Das Problem ist aber: Kann oder darf eine LRA überhaupt solche tiefgreifenden Entscheidungen treffen?  Eigentlich ein klares NEIN!

Das ist Grundlage einer Klage, die mir bekannt ist. Dort wurde gegen den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen geklagt und vorab kein Härtefallantrag gestellt. Das Gericht wurde gebeten, darüber zu entscheiden, ob eine LRA überhaupt befähigt sein kann, solch einen Antrag zu bearbeiten. Die Klage ist bis zum heutigen Tag ruhend gestellt.

Das BVerfG hat in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1BvR2550/12 vom 12.12.2012) auf folgendes hingewiesen:
Zitat
„Nach §4 Abs.6 Satz1 des RBStV hat die Landerundfunkanstalt auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.“

Es ist auch nicht Sache des Verwaltungsgerichts, die Gewissensgründe des Klägers zu prüfen. Es hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob ein verwaltungsrechtlicher Vorgang abgearbeitet wurde.

Ich wage mal zu sagen, dass dieser Verwaltungsrichter hier sich aus lauter Begeisterung aber ohne Befähigung und Auftrag zum Herren übers Gewissen eines Anderen aufgespielt hat. Seine Ausführungen zur Ablehnung der Gewissensgründe sind völlig unerheblich. Dazu noch stümperhaft und an den Haaren herbeigezogen.

Wenn er schon meint, sich ein Urteil übers Gewissen der Person erlauben zu dürfen, hätte er die Lebensumstände als Pastor unbedingt mit berücksichtigen müssen.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 21. Oktober 2016, 00:15
Wenn wir jetzt noch nach der für den Bewohner zuständigen Rundfunkanstalt fahnden, so könnte doch der Betroffene, bevor er den HERRN von ganz oben um Hilfe bittet, an sämtliche ö-r-Rundfunkanstalten einen Befreiungsantrag stellen, vielleicht ist ja ausnahmsweise der BR so gnädig... >:D
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: zwanglos am 21. Oktober 2016, 02:21
Urteil: Pastor darf Rundfunkbeitrag nicht aus Gewissensgründen verweigern
Wer das Programm von ARD und ZDF nicht mit seinen religiösen Grundsätzen vereinbaren kann, muss trotzdem den obligatorischen Rundfunkbeitrag bezahlen. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße wies eine entsprechende Klage auf Befreiung von der Beitragspflicht ab.
Gewissensgründe machten die Zahlung nicht unzumutbar, heißt es in dem Urteil, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt (AZ: 5 K 145/15.NW). Geklagt hatte der Pastor einer evangelischen Freikirche aus der Pfalz, dessen Familie nach eigenen Angaben weder Fernseher noch Radio besitzt.

Edit Uwe:
Vollzitate nicht erlaubt.

http://www.jesus.de/blickpunkt/detailansicht/ansicht/pastor-darf-rundfunkbeitrag-nicht-aus-gewissensgruenden-verweigern206835.html


Die Meldung des epd wurde auch auf Evangelisch.de und domradio.de veröffentlicht.
http://www.evangelisch.de/inhalte/139504/20-10-2016/pastor-darf-rundfunkbeitrag-nicht-aus-gewissensgruenden-verweigern
https://www.domradio.de/themen/kultur/2016-10-20/pastor-darf-rundfunkbeitrag-nicht-aus-gewissensgruenden-verweigern

Das gibt Gelegenheiten zur Öffentlichkeitsarbeit  ;)
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: zwanglos am 21. Oktober 2016, 02:28
Auch die Rheinpfalz erwähnte das Urteil:
http://www.rheinpfalz.de/nachrichten/rheinland-pfalz/artikel/keine-befreiung-von-rundfunkbeitrag-aus-religioesen-gruenden/

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Rheinland-Pfalz
Keine Befreiung von Rundfunkbeitrag aus religiösen Gründen


Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Vom Rundfunkbeitrag kann man sich nicht allein aus religiösen Gründen befreien lassen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Damit wiesen die Richter die Klage eines Pastors einer freikirchlichen Gemeinde ab (Az.: 5 K 145/15.NW -). Er hatte argumentiert, ein Großteil des öffentlich-rechtlichen Programms zeige einen aus biblisch-christlicher Sicht inakzeptablen, gottlosen, unmoralischen und zerstörerischen Lebensstil. Es könne ihm nicht zugemutet werden, dies mitzufinanzieren.

Edit Uwe:
Vollzitate nicht erlaubt
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: zwanglos am 21. Oktober 2016, 02:39
Auch die FAZ brachte eine Meldung:

Rundfunkbeitrag und Religion Auch der Pastor muss für ARD und ZDF zahlen

Ein evangelischer Geistlicher wollte nicht für ARD und ZDF zahlen, weil deren Programm einen „gottlosen, unmoralischen“ Lebensstil zeige. Vor Gericht kam er damit nicht durch.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/auch-ein-evangelischer-pastor-muss-fuer-ard-und-zdf-zahlen-14490126.html#lesermeinungen
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: Dr. Zorn am 21. Oktober 2016, 15:17
Willkommen in der Bananenrepublik. Auf dem Bau heißt es, "was nicht passt, wird passend gemacht".
Nichts anderes geschieht derzeit mit unserer Rechtsprechung: Sie wird solange zurecht gebogen bis sie passt.

Ins Auge gestochen ist mir diese Textstelle:
 
Quelle: Pressemitteilung des VG Neustadt Nr. 45/16 v. 20.10.2016

Zitat
Auch wenn der Rundfunkbeitrag – anders als Steuern – zu einem konkreten Zweck erhoben werde, könne die Rechtsprechung des BVerfG zur Steuerpflicht übertragen werden. Danach berühre eine Gewissensentscheidung wie die Ablehnung der Finanzierung bestimmter staatlicher Maßnahmen, z.B. der Verteidigung, nicht grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung von Steuern als einem Finanzierungsinstrument des Staates ohne jede Zweckbindung. Die Entscheidung über die Verwendung der Steuern treffe allein das Parlament. Zugleich könne der Steuerpflichtige auch nicht verlangen, dass ihm die Steuerschuld aus Billigkeitsgründen erlassen werde. Ebenso wenig – dies übertragen – könne sich der Kläger aus Gewissensgründen auf einen Härtefall berufen, um individuell von der Beitragszahlung befreit zu werden. Beim Rundfunkbeitrag stehe ebenfalls nicht fest, für welche Programme und Programminhalte der Beitrag des jeweiligen Schuldners verwendet werde.

Dass der Rundfunk keine Steuer sein soll, wissen wir seit dem BVerwG-Urteil vom März. Aber der Beitrag ist zu behandeln und anzusehen wie eine Steuer, haben wir jetzt erfahren. Der Schnee ist zwar für jeden erkennbar weiß. Wenn die Robenträger es möchten, wird er schwarz, aber er ist anzusehen, als ob er weiß wäre. Das ist der Untergang der Glaubwürdigkeit.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: seppl am 21. Oktober 2016, 15:38
Das ist wirklich absurd.

Man stelle sich vor, der Verteidigungshaushalt würde auch durch eine zweckgebundene Abgabe finanziert werden. Wenn nun einer aus pazifistischen Gewissensgründen diesen Etat nicht mitfinanzieren will, wird ihm gesagt, das greife nicht, es würde ja nicht alles nur für Waffen ausgegeben werden. Er solle sich vorstellen, dass sein Geld z.B. in die Finanzierung von Militärkrankenhäusern und anhängendem Personal fliesst.

Genau das ist der Argumentationsweg. Dieser Richter lässt eine konkrete Rechtsprechung regelrecht "verdampfen"

Ich hoffe, der Herr Pastor geht seinen Weg weiter. Kein Richter kann einem eine Gewissensentscheidung verbieten.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: cook am 21. Oktober 2016, 19:27
Was ist, wenn man aus religiösen / weltanschaulichen Gründen den Konsum von Fernsehen, Radio und Internet insgesamt ablehnt? Dann kann es ja nicht darauf ankommen, dass ein paar gute Sendungen im Jahr schon dabei sein werden, gegen die man nichts hat.

Ich denke da z.B. an die Quäker, die ja technische Dingen etwas zurückhaltend gegenüber stehen. Sehr vernünftige Religion, finde ich.

http://www.quäker-hilfe.de/index.html (http://www.quäker-hilfe.de/index.html)

Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: PersonX am 21. Oktober 2016, 22:12
Das Beispiel mit einem Verteidigungshaushalt könnte vielleicht auch anders gefasst werden.

Jeder stelle sich vor, ein Verteidigungshaushalt wird durch einen Beitrag finanziert, welcher an das Innehaben einer Wohnung gebunden ist, weil in der Wohnung theoretisch zu 100 % die Möglichkeit besteht Verteidigung zu nutzen. Geräte sind für die Verteidigung nicht notwendig, aber angeblich laut Statistik zu 96% vorhanden. Die Grundversorgung mit Verteidigung ist dabei unbestimmt und eine Abgrenzung, also was Verteidigung nicht ist, fehlt. Zudem können Verteidigungen auch im Ausland empfangen werden, das gilt auch wenn diese dort nicht erwünscht sind.

Eine Person X würde aus Gewissensgründen diesen Beitrag nicht bezahlen wollen, weil Sie es mit Ihrem Gewissen nicht vereinbaren könnte, denn Sie hat keinen Einfluss auf die Art der Verteidigungssendungen, zudem können durch Teile dieser Verteidigungssendungen bleibende Schäden verursacht werden, weil zum Beispiel große Nebenwirkungen durch die Streuwirkung der Verteidigungssendung ausgelöst werden können. Über die Art der Verteidigung, wann und wo diese stattfindet entscheidet allein die Verteidigungsanstalt.

Ist es einem Bürger zuzumuten zu wissen, für welche Art von Verteidigungssendungen der Beitrag ausgegeben wird?
Müsste der Bürger die Beiträge zur Verteidigung zahlen, wenn diese Verteidigungssendungen aus Streusendungen Wohnraum zerstören? Oder könnte der Bürger genau diesen Beitrag verweigern? Welchen Nutzen hat die Verteidigung für den Bürger bei der Zerstörung von Wohnraum?
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: seppl am 21. Oktober 2016, 22:29
Dieses Bild würde ich gerne etwas glatter bügeln:

Es soll eine Verteidigungsabgabe für die Wohnung gezahlt werden, weil damit ein Schutz vor Zerstörung des Gebäudes und Leben der Bewohner angenommen wird. Mit der Abgabe wird Munition zur Verteidigung bereitgestellt, die jedem Bürger zur Verfügung steht.
Die Waffen (Geräte) soll er sich aber selber kaufen. Tut es aber nicht, weil er Waffenanwendung für grundfalsch hält und verweigert den Beitrag.

Der Richter sagt: Mir doch wurscht, ob Du das nutzt oder nicht. Ich sage - im Namen des Volkes - daß Munition zur Verteidigung des Staates wichtig ist und Du zahlst gefälligst auch dafür.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: Markus KA am 23. Oktober 2016, 18:57
Ich komm mal wieder etwas zurück zu religiösen bzw. nicht-religiösen Gründen. :)

In einem fiktiven Fall ist fiktive Person M seit einigen Jahren aus einer fiktiven Kirche ausgetreten und fiktiver Atheist. Würde fiktive Person M Rundfunkbeitrag bezahlen, würde mit seinem Rundfunkbeitrag im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Religionen für sich Werbung betreiben z.B. in Form von Gottesdiensten oder das Wort zum Sonntag. Person M ist von der Kirchensteuer befreit, kann Person M trotzdem zur Unterstützung von Kirchen in der Form eines Rundfunkbeitrages herangezogen werden?
 
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: Dr. Zorn am 23. Oktober 2016, 19:30
Ganz klar JA. fiktive Person ist „Patzifist“ bezahlt Steuern und beteiligt sich dadurch an Militäreinsätzen. Er wird nicht etwa weil er „Patzifist“ ist von den Steuern befreit.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: seppl am 23. Oktober 2016, 20:05
Ich kann für mich den Steuerzwang gelten lassen, auch wenn er diskutabel ist. Mit Steuern werden ja hauptsächlich Dinge finanziert, die das Gesamtgebilde Staat aufrecht erhalten, auch im guten Sinne. Das war auch Verfassungsgerichtsurteil damals, als einige gegen die Zahlung von Steuern aus dem genannten Grund geklagt hatten. Steuern betreffen den allgemeinen Staatshaushalt, nicht nur die Militärausgaben. Wer keine Steuern zahlen möchte, möchte den Staat nicht finanzieren. Und das findet Papa Staat nicht gut.

Der Rundfunkbeitrag ist aber zweckgebunden. Und auch wenn so ein merkwürdiger Verwaltungsrichter das im Urteil so hinbiegen will, als wenn sich innerhalb der Zweckgebundenheit etwas nicht Zweckgebundenes befinden könnte, sozusagen ein Wurmloch in die Ungebundenheit, dient der Beitrag in unserer allgemein akzeptierten Realität nur der Finanzausstattung des ÖR Rundfunks.

Gegen eine zweckgebundene Abgabe kann man natürlich versuchen, Gewissensgründe anzuführen. Stellt sich die Frage: Wer kann die überprüfen? Wie soll ein dementsprechender Härtefallantrag in der Praxis bei den LRAen bearbeitet werden?

Wäre das nicht das Gleiche wie wenn damals nur Vetreter der Bundeswehr das Gewissen der Kriegsdienstverweigerer überprüft hätten? Das wäre ja wohl ein Witz gewesen.

Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: gerechte Lösung am 23. Oktober 2016, 20:52
Mr.X sieht das folgendermaßen:
'Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen '

Befreiung bekommt ein Nutzer aus unterschiedlichen Gründen. (Meist bekommt er keine Befreiung) Wenn er nutzt, dann wäre es vllt. doch angebracht zu zahlen?
Ob da religiöse Gründe eine Rolle spielen, wenn man von früh bis abends ARD und ZDF konsumiert?

Jetzt geht es um Nichtnutzer. Wieso soll der eine Befreiung beantragen?

Nutzer - siehe:
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/26076544/5/data.pdf

§3, Aufgaben der Anstalt
Hier steht explizit Nutzern/Nutzerinnen
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: boykott2015 am 23. Oktober 2016, 21:19
Argument mit Steuer und Staat funktioniert nicht, da Staat alternativlos ist. Es gibt nur ein Staat, der finanziert werden soll. Wären es mehrere Staaten, die sich im Wettbewerb zueinander standen, dann hätte man Auswahl. Wie man jetzt den Auswahl bei weltweitem Meer der Rundfunk-Anbieter hat.

Zitat
In diesem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten und im Rundfunkstaatsvertrag umgesetzten System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht ebenfalls die vom BVerfG für maßgeblich erachtete rechtsstaatliche Distanz und Unabhängigkeit gegenüber dem zu seiner Finanzierung herangezogenen Beitragspflichtigen.

Gut, ÖR ist unabhängig gegenüber "dem zu seiner Finanzierung herangezogenen Beitragspflichtigen". Aber ÖR ist komplett abhängig von der allgemeinen Situation auf dem Wohnungsmark und von der Wohnsituation jedes Beitragspflichtigen. Wie passt das zusammen? Komplett abhängig von seiner Wohnsituation und gleichzeitig unabhängig von ihm. Mehr noch: das Gericht verteidigt auch noch die beschriebene Abhängigkeit.

Merkwürdig bei allen Rundfunkurteilen: alle sagen, dass ÖR unabhängig ist. Das ist Utopie. Man muss nämlich Abhängigkeiten untersuchen.  Die Zahl der Abhängigkeiten wurde mit RBStV deutlich erhöht. Man hat geschafft den "unabhängigen" ÖR an Wirtschaftszweig (Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) zu koppeln.

Zitat
Weil die Steuerpflicht die Gewissensfreiheit nicht berührt und damit verfassungsmäßig ist, fehlt es zugleich auch an einem Anknüpfungspunkt für die Annahme, in der Entrichtung der Steuer liege eine persönliche oder sachliche Unbilligkeit (vgl. § 227 Abgabenordnung), die einen Anspruch auf Erlass der Steuerschuld vermitteln könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 1992, a.a.O.). Dementsprechend kann auch im Rundfunkbeitragsrecht ein Anspruch auf Beitragsbefreiung wegen eines besonderen Härtefalls im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV nicht mit der Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Berufung auf die Gewissens- bzw. Religionsfreiheit begründet werden (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 23. Dezember 2015, a.a.O., Rn 72).

Auf die Idee muss man kommen, Rundfunkbeiträge durch Steuern zu verteidigen. Und dann kommen auch interessante Sätze, wie "Weil die Steuerpflicht die Gewissensfreiheit nicht berührt und damit verfassungsmäßig ist..". Frage: warum wird Steuer als Vergleich genommen und sieht das Gericht mit "dementsprechend", dass Rundfunkbeiträge den Steuern entsprechen?
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: seppl am 23. Oktober 2016, 21:34
Argument mit Steuer und Staat funktioniert nicht, da Staat alternativlos ist. Es gibt nur ein Staat, der finanziert werden soll. Wären es mehrere Staaten, die sich im Wettbewerb zueinander standen, dann hätte man Auswahl. Wie man jetzt den Auswahl bei weltweitem Meer der Rundfunk-Anbieter hat.

Um Auswahl geht es doch weder beim zweckgebundenen Beitrag  noch bei der allgemeinen Steuer?!? Wie kommt der Begriff denn jetzt hier rein? ???

Mit dem Staat und Steuer Argument wollte ich ja gerade das Absurde der Richterargumentation darlegen. Das es eben nicht zweckgebunden ist, auch wenn man irgend ein übergeordnetes System zur Hilfe zieht. Andersrum ist der Rundfunkbeitrag trotzdem zweckgebunden, auch wenn der Richter sagt, dass der ÖRR die grösstmögliche Freiheit in seiner Funktion geniesst, dass man keine bestimmte Zwecke mit dem Programm etc. verfolgt..


Edit "Bürger" - Bitte @alle:
Hier bitte keine Nebenthemen vertiefen, die zu weit vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifen, welches da lautet
Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Danke für das Verständnis, Wahrung der Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: PersonX am 23. Oktober 2016, 22:12
War das an sich nur die Klage, wegen einer abgelehnten Befreiung? Warum von etwas befreien lassen wo das Grundgesetz doch bereits erklärt, dass jeder davon frei ist. Jeder hat die freie Wahl ungehindert aus allgemein vorhanden Quellen zu wählen. Das bedeutet nicht, dass diese nichts kosten müssen.
Das die Länder eine zusätzliche Quelle geschaffen haben und nun finanzieren müssen liegt im Verantwortungsbereich der Länder selbst. Diese machen es sich aber einfach und sagen der Bürger muss zahlen, damit schränken sie unzulässig die freie und ungehinderte Wahl ein. Das gilt umso mehr, je kleiner das mögliche Budget dafür ist. Indirekt erfolgt damit eine Zensur, denn durch fehlende Mittel der Bürger verschwinden andere allgemeine Quellen. Das gilt umso stärker je größer die Forderung für den vom Staat geschaffenen und damit bevorzugten öffentlichen Rundfunk wird. Das ist nicht neu, das war bereits immer so. Erst mit Gründung der ersten privaten Sender wurde diese Unterdrückung freier allgemeiner Quellen auf dem TV Markt durchbrochen, indem diese sich durch Werbung finanzieren konnten, denn den Bürgern wurde auch hier bereits für die durch den Staat geschaffenen Rundfunkanstalten die finanziellen Mittel entzogen. Eine freie ungehinderte Wahl bestand nicht, denn die Gebühr wurde an den Besitz von Geräten gekoppelt. Ohne Geräte konnte nicht aus allen Quellen ungehindert gewählt werden. Wollte ein Bürger sich nicht aus Rundfunk Quellen informieren, welche vom Staat erschaffen wurden, dann musste dieser dennoch selbige mittragen, so dass Mittel fehlten bei der freien und ungehinderten Wahl. Jetzt ist es sogar noch schlimmer, jedem Bürger unabhängig davon ob er es überhaupt braucht werden finanzielle Mittel entzogen, das Wort dafür ist Enteignung. Diese ist sicherlich laut Grundgesetz nicht zulässig oder nur im Rahmen von Entschädigungen.

PersonX denkt es ist nicht der Inhalt, welcher dazu führt, dass nicht mit seinem Gewissen zu vereinbaren, sondern die Art und Weise wie der Staat durch die Länder ins Grundgesetz eingreift und ungeniert bricht.
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: koybott am 24. Oktober 2016, 15:29
Zum Thema Gewissen, Verwendung der Mittel Steuer/ Rundfunkbeitrag:
(@zwanglos: vor allem auch für die Berufung interessant)


Ergänzung der Berufungszulassungsbegründung/Antrag auf Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG (OVG Berlin-Brandenburg in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 15.08.2016), S. 7ff
https://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/08/erganzung-der-berufungszulassungsbegrun.html

sowie

Anleitung zur Befreiung bei Gewissenskonflikt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19051.0.html
Titel: Re: Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
Beitrag von: MMichael am 26. Oktober 2016, 14:33
Jaja. Interpretationen sind Interpretationen sind Auslegungen sind keine Seltenheiten!
 Im Urteil Seite 3:
1.
Zitat
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht es nicht ausgeschlossen, dass ein Härtefall aus religiösen Gründen gegeben sein könne.
GENAU! Und dies wäre hier mal zu tun!
2.
Zitat
Dies setze aber eine objektive Unmöglichkeit des Rundfunkempfangs voraus.
Hä?  ??? Wie kommst Du denn darauf?
3.
Zitat
Dagegen könnten nicht nachprüfbare Kriterien, wie persönliche, weltan- schauliche oder religiöse Gründe in einem nach dem Gebot der Lastengleichheit zu vollziehenden Abgabenrecht keine Rolle spielen.
Jaja! Träum' weiter! An der Wein-hicks-strassssse-hicks ;D

1. Das Bundesverfassungsgericht schrieb am 12.12.12:
Zitat
Im vorliegenden Fall kann der Beschwerdeführer die von ihm gerügten Grundrechtsverletzungen in zumutbarer Weise in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beitragserhebung geltend machen. Ein solcher Rechtsbehelf wäre jedenfalls nicht von vorneherein aussichtslos. Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann. So soll nach der Begründung des baden-württembergischen Zustimmungsgesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein besonderer Härtefall unter anderem dann anzunehmen sein, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen (LTDrucks Baden-Württemberg 15/197, S. 41).
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/12/rk20121212_1bvr255012.html
(Zum Irrtum der Verfassungsrichter hier z. B. mehr: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18476.msg121501.html#msg121501)

2. Das "Funkloch" ist NICHT Voraussetzung für die Härtefallbefreiung aus religiösen (oder Gewissen-) Gründen!
2a. Sondern wurde in BaWü (und nur dort?!?) in den Begründungstext zum Zustimmungsgesetz notiert - als Beispiel (vermutlich).
3. Handelt es sich beim RBStV eben nicht um ein Lastengleichheit vollziehendes Abgabenrecht, wenn 35% der alleinlebenden Wohnungsinhaber mindestens doppelt belastet sind und Zweitwohnungsinhaber gegenüber Eine-Wohunginhaber immer doppelt belastet sind!

Wir verweigern alle aus Gewissensgründen, wenn wir unser Leben (Zeit) und Vermögen (Geld) oder gar die Existenz (Knast) einsetzen, weil wir uns selbst, unserem Glauben, unserer Verfassung treu bleiben und für unsere Bürgerrechten (in EU und auf der ganzen Welt) einsetzen. Um nichts weniger geht es hier. - Da sind wir schon eine Bürgerrechtsbewegung - oder?! ;)

Grüsse aus Ostbrandenburg
(Klage auf Befreiung aus Gewissensgründen: Mein Gewissen ist in Not, wenn ich den Zwang finanziere!)
Hannah Ahrendt: Niemand hat ein Recht zu gehorchen!
(auch wenn die Mehrheit der deutschen Fernsehzuschauer dies meinen würden!
Fischer im Recht / Die ARD, das Recht und die Kunst : "Terror"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20585.msg133746.html#msg133746
Zitat
87 Prozent von einem Prozent würden sich, wie die ARD mitgeteilt hat, gerne abschießen lassen, wenn dadurch – vielleicht –  höhere Ziele und Werte gerettet werden können. Vielen Dank und großes Lob dafür, Bürgerinnen und Bürger!