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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Saarland => Thema gestartet von: Schräuble am 14. Oktober 2016, 20:18

Titel: Verwaltungsverfahrens/-Vollstreckungsrecht Saarland> Verfahrensweg/Rechtsbehelf?
Beitrag von: Schräuble am 14. Oktober 2016, 20:18
Salut,

meine Frage bezieht sich auf den vorherigen Post:

Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Saarland
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14135.0.html

Dieser ist leider geschlossen. Wenn das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für die mit dem Rundfunkgebühreninkasso befaßten Einrichtungen gilt, fragt sich

Das im bezogenen Post unten zitierte Urteil mag ja für das betreffende Bundesland richtungsweisend sein, aber hier ergibt sich doch die für mich unverständliche Lage, daß bei öffentlich-rechtlicher Vollstreckung das (zugehörige?) Verfahrensrecht nicht anwendbar ist.

Erfolgt dann vielleicht in einer zweiten Runde ein Zivilinkasso und dann vielleicht zur Abwechslung ein Fiskalinkasso oder wie?
Adieu


Edit "DumbTV": Link auf den angesprochenen Post ergänzt.
Edit "Bürger": Thread-Bereff präzisiert.