gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Saarland => Thema gestartet von: Schräuble am 14. Oktober 2016, 20:18
-
Salut,
meine Frage bezieht sich auf den vorherigen Post:
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Saarland
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14135.0.html
Dieser ist leider geschlossen. Wenn das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für die mit dem Rundfunkgebühreninkasso befaßten Einrichtungen gilt, fragt sich
- welcher Verfahrensweg dagegen dann einzuschlagen ist und
- welche Rechtsbehelfe denn dann gegen öffentlich-rechtliche Vollstreckungen, die dem Vernehmen nach stattfanden oder noch -finden, einzulegen wären.
Das im bezogenen Post unten zitierte Urteil mag ja für das betreffende Bundesland richtungsweisend sein, aber hier ergibt sich doch die für mich unverständliche Lage, daß bei öffentlich-rechtlicher Vollstreckung das (zugehörige?) Verfahrensrecht nicht anwendbar ist.
Erfolgt dann vielleicht in einer zweiten Runde ein Zivilinkasso und dann vielleicht zur Abwechslung ein Fiskalinkasso oder wie?
Adieu
Edit "DumbTV": Link auf den angesprochenen Post ergänzt.
Edit "Bürger": Thread-Bereff präzisiert.