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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen September 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 27. September 2016, 19:07

Titel: Handwerks-Zeitung: Rundfunkbeitrag - Was rechtlich gilt und sich ändern könnte
Beitrag von: ChrisLPZ am 27. September 2016, 19:07
(http://up.picr.de/26952900ce.png)
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Deutsche Handwerks-Zeitung, .09.2016

Rundfunkbeitrag:
Was rechtlich gilt und sich ändern könnte


Zitat
Viele Handwerker ärgern sich über die Berechnung des Rundfunkbeitrags. Zahlen müssen Unternehmen für jede einzelne Betriebsstätte und jedes Firmenfahrzeug. Anfang Dezember muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob es auch künftig dabei bleibt.

 Bisher hat noch kein Urteil die Unrechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags festgestellt. Klagen gab es bereits mehrere wie etwa beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht Münster. Zuletzt erklärte auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Beitrag für rechtens. Doch dabei ging es um Beschwerden von Privatleuten.

Nun müssen sich die Leipziger Richter wieder mit dem Thema befassen, denn Ende des Jahres müssen sie über den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe entscheiden. Die Verhandlung der Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ist nach Angaben des Gerichts für den 7. Dezember angesetzt worden. (Az.: BVerwG 6 C 49.15 sowie BVerwG 6 C 12.15 - 14.15). [..]

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http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/rundfunkbeitrag-was-rechtlich-gilt/150/3101/327119