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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Mecklenburg-Vorpommern => Thema gestartet von: KeinFan am 15. September 2016, 21:05

Titel: Pfändungs-/ Einziehungsverfügung von Stadt bekommen > Darf die das?
Beitrag von: KeinFan am 15. September 2016, 21:05
Hallo ihr da draußen,

nachdem Person X um einen Antrag auf Ausstellung einer rechtsverbindlichen Bestätigung gebeten hat, kam nun von der Stadt folgender Brief am 12.09.16.

Man beachte wann der Brief geschrieben wurde, abgestempelt wurde er am 09.09.16.
Geht die Stadt nun die gleiche Methode wie die GEZ?
Desweiteren hat sich die Bank auch noch nicht gemeldet.


Nun die Frage:
Kann die Stadt einfach eine Einziehungsverfügung erlassen?

Person X hatte bisher noch nie einen gelben Brief erhalten, da Person X annimmt, dass so etwas gerichtlich angeordnet werden muss. Ist das insoweit korrekt?


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste ergänzt werden.
Die Anonymisierung hat immer vollständig zu erfolgen, was selbstverständlich auch Namen, Unterschriften, Tel# usw. von Bearbeitern einschließt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.