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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Linksabbieger am 26. August 2016, 11:40

Titel: Erhebungsdefizit > "Lauben außerhalb von Kleingarten­anlagen" ohne Meldedaten?
Beitrag von: Linksabbieger am 26. August 2016, 11:40
Edit "Bürger":
In Ergänzung tangierender Diskussionen wie u.a. unter
Die Wohnung - Wurzel allen Übels
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18174.0.html
sowie auch
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359
hierher ausgelagerte Diskussion zum Erhebungsdefizit der Raumeinheit "Gartenlaube".


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Hallo Mitstreiter,

angeregt duch diesbezügliche Diskussion und einem Fund unter
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/index_ger.html#buergerinnen_und_buerger_welche_regelungen_gelten_fuer_gartenlauben

Zitat
Lauben außerhalb von Kleingarten­anlagen:
Für eine Laube außerhalb von Kleingarten­anlagen können Beitrags­zahlerinnen und Beitrags­zahler pauschal eine befristete Abmeldung von der Beitragspflicht für sechs Monate im Jahr beantragen.

werfe ich mal in die Frage in die Runde:
Gibt es Betroffene, die in Ihrer Gartenlaube direkt zwangsweise angemeldet wurden?

Üblicherweise hat man ja nicht unbedingt seinen (Neben-)Wohnsitz am Ort der Gartenlaube gemeldet. Mit dem datenschutzrechtlich höchst bedenklichen Meldedatenabgleich dürfte also keinerlei Zuordnung zu vermuteten Gatenlauben-Wohungs-Inhabern existieren.
Dennoch erfüllt die Gartenlaube die Definition der "Wohnung i.S.d.RBStV".
Eine zumindest zeitweise Abmeldung für diese "Wohnung" ist möglich.
 
Wie steht es in diesem Zusammenhang mit der viel beschworenen "Abgabengerechtigkeit"?
Die Zahl derjenigen, die sich ordnungsgemäß mit ihrer Gartenlaube (außerhalb von Kleingartenanlagen) angemeldet haben dürfte doch vergleichsweise gering sein. -> Erhebungsdefizit :police:

Denkt mal darüber nach
meint
der
Linksabbieger