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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen => Thema gestartet von: andiandi am 16. August 2016, 15:51

Titel: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: andiandi am 16. August 2016, 15:51
Hallo,

vielen Dank für das tolle Forum.
Hier gibt es echt viel interessantes zu lesen um sich gegen die Zwangsgebühren zu wehren.

Als Erstes eine Chronologie angeblicher Schreiben und eventueller Reaktionen im fiktiven Falle einer Person A:

xx.05.2015: vom „Beitragsservice“ , Zahlung der Rundfunkbeiträge, 52,50€
xx.06.2015: Schreiben von Person A, unabh. jeglicher Post von GEZ, etc.
mit der Bitte, dieses Schreiben als Widerspruch aufzufassen (incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung)
xx.06.2015: vom „Beitragsservice“ , Ihr Rundfunkbeitrag, Erläuterung gesetzlicher Regelung, Kontostand, Datenverwendung, Reaktion auf vorheriges Schreiben, bla bla bla...
xx.08.2015: vom „Beitragsservice“, Zahlungserinnerung, 52,50€
xx.09.2015: vom „Beitragsservice“, Zahlung der Rundfunkbeiträge, 105,00€
xx.10.2015: vom „Beitragsservice“ & MDR, Festsetzungsbescheid, 113,00€ (incl. Säumniszuschlag)
xx.04.2016: vom „Beitragsservice“ & MDR, Mahnung, 241,50€
02.05.2016: vom „Beitragsservice“ & MDR, Festsetzungsbescheid, 249,50€
02.05.2016: vom „Beitragsservice“, Ankündigung der Zwangsvollstreckung, 241,50€
27.06.2016: vom GV, Einladungsschreiben ins Büro um Forderung über 240€ zu vollstrecken & Abgabe Auskunftsverzeichnis mit anschließender eidesstattlicher Versicherung nach §802f ZPO
Anlage: Vollstreckungsersuchen des MDR vom 03.06.2016 an Amtsgericht in Meißen über 189€
(alle o.a. Schreiben könnten ggf. mit normaler Post mglw. "zugestellt" worden sein - mglw. aber auch nicht zugegangen sein)

Zwischenzeitlich hat der GV geklingelt:
Person A und der GV haben sich nett unterhalten. Kein Geld gegeben und mündlich Widerspruch gegen Forderung und Eintragung ins Schuldnerverzeichnis ausgesprochen.

28.07.2016
Schreiben vom GV mittels gelben Brief (Postübergabeurkunde, Einwurf – keine persönliche Übergabe)
Eintragung Schuldnerverzeichnis incl. Belehrung über Widerspruch nach §882c ZPO

04.08.2016
Schreiben von Person A
Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung beim Amtsgericht (s. Anhang)

15.08.2016
Schreiben vom AG
Antwort auf Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung (s. Anhang)


Wie nun weiter?
Was hat Person A zu erwarten?



Danke euch riesig!!!


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Ebenso der nicht aussagekräftige Betreff "meine Story, Wie nun weiter nach GV & AG-Ablehnung".
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 20. August 2016, 02:23
Die bisherige Erkenntnis ist, dass sich die AG kaum dazu "hinreißen" lassen, Vollstreckungen ohne Bescheide zu "prüfen" oder gar "zurückzuGEBEN" - wenngleich die Begründung im Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung recht gut und plausibel formuliert klingt.

Die Chancen, dass ARD-ZDF-GEZ die Vollstreckung ("ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht") "zurückNEHMEN" erscheinen da nach bisheriger Kenntnis durchaus größer.

Aus dieser Kenntnis heraus könnte Person A ggf. gut beraten sein, neben der vom Gericht erbetenen weitergehenden Begründung (ggf. direkt nachfragen, was da eigentlich noch fehlt, da der Vortrag doch die Unzulässigkeit der Vollstreckung ohne Bescheide bereits umfänglich begründet)...
...ARD-ZDF-GEZ auch *direkt* anzuschreiben (in Kopie zur Kenntnis auch an das Gericht - ggf. mit der Bitte um Aussetzung des Eintragungsverfahrens, sofern dies überhaupt noch möglich und die Eintragung nicht bereits erfolgt ist) und diesen mit Nachdruck "auf den Senkel" zu gehen, dass diese ihr "Vollstreckungsersuchen doch bittesehr unverzüglich zurückziehen" mögen und die "vollstreckungsgegenständlichen angeblichen Bescheide überhaupt erst einmal bekanntzugeben".

Anregungen hierzu siehe bitte u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: andiandi am 29. August 2016, 16:14
Vielen Dank für die Hilfe.
Im fiktiven Fall wurde das AG Meißen angeschrieben und der Fall ähnlich erläutert/begründet.
Parallel wurde nach Leipzig an den MDR/BS geschrieben und mit Nachdruck auf den Senkel gegangen.

Das AG Meissen hat bei dem o.a. Hypothese dann wie in der Anlage geantwortet.
Wahrscheinlich soll sich nun das VG Dresden darum kümmern.
Sehe ich das so richtig?
und
Was will das AG Meissen noch???

Vielen Dank.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 04. September 2016, 02:36
...nicht der erste Fall, in welchem sich ein fiktives AG Meißen als "nicht zuständig" erklärt und beabsichtigt, von sich aus das Verfahren an das fiktive VG Dresden abzugeben.

Eine fiktive Person M hatte gegen solche Absichten Einwände erhoben.
Dann ging das Verfahren ans Landgericht, welches die Absicht des AG Meißen "gutgeheißen" hat. Ende vom Lied: Das Verfahren ist jetzt beim VG Dresden, welches aber seit über einem halben Jahr wohl noch keine großen Aktivitäten betrieben zu haben scheint. Neue Erkenntnisse werden "sehnsüchtig" erwartet.

Vielleicht sollte fiktive Person A mal beim donnerstäglichen
"Runden Tisch" in Dresden vorbeischauen...? ;)

Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.html
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: Menni am 08. September 2016, 00:03
Ich empfehle ebenfalls einen Besuch des runden Tisch´s, am besten heute (08.09.), Person M wird wohl anwesend sein und kann Auskunft geben.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: andiandi am 09. September 2016, 10:23
Hallo und vielen Dank für die Einladung.
Da ich gestern unterwegs war und überhaupt nicht in der Nähe, will ich gern nächste Woche zum runden Tisch kommen.
Ich hoffe, Ihr seid alle da und wir besprechen den fiktiven Fall.
Danke.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 10. September 2016, 02:27
Es werden wohl diverse fiktive Personen da sein... ;)
...mit ersten diversen fiktiven Ideen ;D
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: andiandi am 18. September 2016, 11:22
Es ist schon spannend.... und auch belustigend.

Mal angenommen zu o.a. fiktivem Fall käme das angehängte Schreiben vom "BS" über das AG. Übrigens.. einfach per Post.

Lustig ist, dass das AG den Fall schon vorher ans VG abgegeben hat.
Der Betrag ändert sich ständig. Jetzt sind es 189€.

Die Textbausteine... Person A bastelt sich auch welche. :)

"Die Bescheide sind korrekt zugegangen." Ja wie jetzt? Wie wird das bewiesen? Person A hat auch immer korrekt gehandelt. Einfach so ne Aussage treffen ist schon sportlich...

"Bescheide" - Wer kann gleich Bescheide erstellen?

"Festsetzungsbescheide" - Person A haut sich weg... sowas gibts doch gar nicht.

Unterschrift??? - dürfte ja ohne möglich sein, wenn es z.B. eine Behörde ist, richtig???

Wer schickt das ? - "BS", ARD/ZDF/DLR oder doch der MDR? - echt alles unklar.

Da fragt sich die fiktive Person bestimmt:
- Was soll denen noch geschrieben werden?
- Und vor allem, was soll dem AG bzw. VG geschrieben werden?
- Und wie bekommt die Person den falschen Schufa-Eintrag weg?

es nervt einfach....

Danke
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: Kurt am 18. September 2016, 15:09
OT:

Auszug aus dem Verfahren eines Bekannten:
Zitat
Der Kläger erklärt dass er gegen den Beitragsbescheid vom tt.mm.2014 und gegen den Beitragsbescheid vom tt.mm.2014 bereits Widerspruch erhoben habe gegenüber dem Beitragsservice und auch um eine Eingangsbestätigung gebeten habe.

Außerdem beanstandet der Kläger, dass ihm der Beitragsbescheid vom tt.mm.2014 der ausweislich der Verwaltungsakte der Beklagten am tt.mm.2014 zur Post gegeben wurde nicht zugegangen sei.

Es wird festgestellt, dass Widersprüche im Nachgang zu den genannten Bescheiden nicht in der Verwaltungsakte sind.

Die Beklagtenvertreterin erklärt dazu, dass sie sich das nur so erklären könne, dass die Anschrift und die Beitragsnummer nicht benannt wurden und deshalb die Widerspruchsschreiben nicht zugeordnet werden konnten oder aber, dass diese auf dem Postwege verloren gingen.

Fazit:

Anschreiben an BS:
Entweder sind die Absender zu blöde Anschriften und Beitragsnummern korrekt zu benennen oder (mehrere) Anschreiben an BS gehen durchaus auf dem Postweg verloren!?

Anschreiben vom BS:
Diese kommen immer und in jedem Fall an!
Ein Verlust auf dem Postweg ist bei Schreiben vom BS ausgeschlossen.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: boykott2015 am 18. September 2016, 15:21
@andiandi
Zitat
Durch die bloße Behauptung, keine Bescheide erhalten zu haben, ist die Zugangsfiktion nicht zu entkräften.

Es könnte auch sein, dass etwas angekommen ist. Und dieses Etwas z.B. Werbeblatt ist.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: PersonX am 18. September 2016, 15:24
Die Post eine bidirektionale Schnittstelle mit selektiver Unterdrückung. Post ist kein sicheres Kommunikationssystem wenn die Rahmenbedingungen Fehlerquellen ermöglichen, welche weder im Machtbereich des Versenders noch des Empfängers liegen. Hinzu kommen dann ja noch weitere Fehlerquellen wie fehlhafte Zuordnung oder versehentliche Vernichtung.

Teilweise dürfte es auch möglich sein das Post zwischen unerwünschten Zeitungen übersehen und entsorgt wird. Das bringt das nicht getrennte System von Briefkästen mit, in welche obwohl der Name wohl suggeriert für Briefe sein sollte auch für andere Dinge genutzt wird. Man denke nur an den Jahreswechsel wo z.B. auch Knaller versehentlich eine fehlerhafte Zustellung erleiden.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: PersonX am 18. September 2016, 15:30
Bei der Fiktion wird im übrigen am Ende ein Urteil falsch zitiert und damit aus dem Zusammenhang gerissen, denn dabei ging es im ursprünglichen Fall um verspäte Zustellung. Leider hat ein Richter das falsch übertragen und jetzt wird nur noch auf das Urteil mit der falschen Zitierung abgestellt. Deswegen alle Urteile lesen und auch die Quellen dazu, wenn zitiert wird, denn dabei entstehen Fehler durch weglassen. Es wurde damit entgegen der BGH Auffassung zwei verschiedene Fäll gleich behandelt. Das gilt es zu korrigieren.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 18. September 2016, 19:05
Lustig ist, dass das AG den Fall schon vorher ans VG abgegeben hat.
Gem. oben abgebildeter fiktiver Verfügung wurde wohl lediglich das Erinnerungsverfahren gem §766 ZPO an das VG verwiesen. Dort dürfte es als "Eilantrag" gem. VwGO geführt werden.
Das Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung gem. §882 ZPO ist nach bisheriger Kenntnis regelmäßig ein eigenständiges und von dem Erinnerungs-/ Eilverfahren losgelöstes Verfahren.
Das Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung bleibt mglw. weiterhin am AMTsgericht.
Das ans VG verwiesene separate Erinnerungs-/ Eilverfahren läuft beim VERWALTUNGsgericht weiter.
So meine Deutung - ohne Gewähr.

Da fragt sich die fiktive Person bestimmt:
- Was soll denen noch geschrieben werden?
- Und vor allem, was soll dem AG bzw. VG geschrieben werden?
- Und wie bekommt die Person den falschen Schufa-Eintrag weg?
Mal angenommen zu o.a. fiktivem Fall käme das angehängte Schreiben vom "BS" über das AG.
Was hat das Gericht im Begleitschreiben geschrieben?
Hat das Gericht Möglichkeit zur nochmaligen Stellungnahme eingeräumt?
Lediglich zur Kenntnis?
Hat es eine Frist gesetzt?

Bitte Infos liefern.

Soweit ich es erkennen kann, ist die "Stellungnahme" von einer Stelle "ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice" vermutlich nicht als Antwort des Gläubigers gem. Vollstreckungsersuchen zu qualifizieren.
Wer hat das verfasst?
Wer hat das unterschrieben?
In wessen Auftrag?
Mit welcher Bevollmächtigung?

Müsste diese "Stellungnahme" unter diesen Gesichtspunkten nicht postwendend vollumfänglich zurückgewiesen werden?!?

Im Übrigen könnten (müssten?) einige der darin aufgestellten Behauptungen richtiggestellt werden.

Weiterhin nochmals der Hinweis, dass ungeachtet des Schriftverkehrs übers Gericht auch eine direkte Beschwerde bei der Intendanz angebracht sein könnte.


Aber noch mal:
Am Donnerstag zum Runden Tisch kommen - mit allen fiktiven Unterlagen - fein säuberlich nach Aktenzeichen und chronologisch sortiert.
Dort gibt es ähnliche Fälle.
Persönlich kommt man weiter, als hier mit diesen fragmentarischen Diskussionen, die viel Zeit kosten und am Ende nur die Hälfte berücksichtigen.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: andiandi am 09. Oktober 2016, 14:59
Hallo,
vielen Dank für den netten Teeplausch. 8)
Inzwischen sind fiktive Beispielschreiben ersonnen und an die fiktiven Stellen versendet worden.
Mal angenommen ein AG M schickt in einem gelben Brief zwei Beschlüsse unter verschiedenen Aktenzeichen.
1. Beschluss: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Eintragungsanordnung des GV wird zurückgewiesen. (s. Anlage 1)
2. Beschluss: Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des GV wird zurückgewiesen. (s. Anlage 2)

P.S. Und was meintet Ihr mit 2018 ist es vorbei?
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: PersonX am 09. Oktober 2016, 15:33
Ohne die Anhänge zu sehen, diese sind noch nicht freigegeben, die Frage AG oder VG, weil doch das Verfahren abgegeben wurde? Dann dürfte das AG doch keine Entscheidung mehr tätigen oder?


Ja bis 2018 sollte ein Bundesverfassungsgericht aus dem Knick gekommen sein, schließlich kann bereits auf ältere Rechtsprechung aus dem Jahr 2014 zu Beiträgen zurück gegriffen werden. Im Grunde ist das für das Bundesverfassungsgericht auch nichts Neues, auch unter dem Blickwinkel, dass bereits im Jahr 2003 eine Grundsatz Entscheidung zu Kriterien von Beiträgen getroffen wurde. Es der Politik an sich hätte bekannt sein sollen, dass das verknüpfende Element im Gesetz stehen muss und nicht durch Auslegung erst entsteht und dass die Allgemeinheit nicht bebeitragt werden darf.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: andiandi am 09. Oktober 2016, 16:05
OK, Danke.
Das AG war es. ;)

Da wird es ja 2018 spannend.
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 12. Oktober 2016, 00:33
1. Beschluss: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Eintragungsanordnung des GV wird zurückgewiesen. (s. Anlage 1)
2. Beschluss: Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des GV wird zurückgewiesen. (s. Anlage 2)

Ohne die Anhänge zu sehen, diese sind noch nicht freigegeben, die Frage AG oder VG, weil doch das Verfahren abgegeben wurde? Dann dürfte das AG doch keine Entscheidung mehr tätigen oder?

Vom fiktiven AG ans fiktive VG "abgegeben" wurde sehr wahrscheinlich nur das "Erinnerungsverfahren".

Wie wir wissen, werden
- Erinnerungsverfahren §766 ZPO und
- Widerspruchsverfahren gegen Eintragungsanordnung §882 ZPO
als separate Verfahren geführt.

Ich gehe davon aus, dass das Widerspruchsverfahren gegen die Eintragungsanordnung §882 ZPO wohl nicht ans VG abgegeben wird - womöglich, weil dies gar nicht abgegeben werden kann.

Dass dies alles sehr verkorkst ist, ist ja nicht neu... :-\ :-[
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 13. Oktober 2016, 00:19
Aus dem in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19911.msg132303.html#msg132303
abgebildeten fiktiven ablehenden Beschluss des AG über den Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=19911.0;attach=10481;image)

ist zu entnehmen
Zitat
[...] Mit dem Widerspruch vom [...] wendet sich die Schuldnerseite gegen die Eintragungsanordnung vom [...]
Der Widerspruch ist zulässig, jedoch unbegründet.
Gründe, dass die Voraussetzungen der Eintragungsanordnung nicht vorlagen, wurden nicht vorgetragen.
[...]
Der Widerspruch war daher zurückzuweisen. [...]
Nach Sichtung des fiktiven Widerspruchs gegen die Eintragung
siehe Erstbeitrag in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19911.0.html
und dort die Anlage
160804 Widerspruch gg. Eintragung Schuldnerverzeichnis an AG.pdf (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=19911.0;attach=9975)
ist mir immer noch schleierhaft, was man denn bitteschon noch alles vortragen soll, um die Unrechtmäßigkeit des Vollstreckungsersuchens und somit auch die Unrechtmäßigkeit der Eintragung im Schuldnerverzeichnis geltend zu machen, wenn all dies bereits auch schon in der Erinnerung vorgetragen wurde.

Ggf. könnte hier ein persönlicher Termin beim AG bzw. dessen Rechtsantragsstelle helfen, die Eintragung zumindest bis zum Ende des Verfahrens *auszusetzen* bzw. eine zwischenzeitlich evtl. bereits erfolgte Eintragung vorläufig wieder zu löschen...?

Sofern nicht entbehrlich, könnte die "sofortige Beschwerde" ggf. zur Niederschrift ebenfalls direkt beim AG bzw. dessen Rechtsantragsstelle eingelegt werden.
Das AG möge im Rahmen seiner Befugnisse doch bitteschön sagen, wie man einen solchen Antrag unter den bereits ausführlich vorgetragenen Umständen wirksam stellt.
Das gesamte Vollstreckungsverfahren ist in Schwebe - und es kann nicht sein, dass trotz dieses noch nicht abgeschlossenen Verfahrens eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis erfolgt.

Dieses Rechtsgebaren ist einfach nur noch zum Haare raufen!


Die weiteren Ausführungen
Zitat
Es steht dem Schuldner frei, Einwände gegen die der Zwangsvollstreckung zugrundeliegenden Bescheide der Gläubigerin dort mit den dafür vorgesehenen Rechtsmitteln zu verfolgen.
Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum AZ 1 BvR 2550/12 steht es den Schuldner frei, ihre Einwände im verwaltungsgerichtlichen Klageweg geltend zu machen.
sind unerheblich (um nicht zu sagen sinnfrei), wenn eben diese Bescheide nicht zugegangen/ nicht bekanntgegeben sind und somit die "dafür vorgesehenen Rechtsmittel" überhaupt noch gar nicht an die Hand gegeben waren.

Auch hier wieder:
Dieses Rechtsgebaren ist einfach nur noch zum Haare raufen!
Titel: Re: Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
Beitrag von: andiandi am 12. Januar 2017, 19:17
Hallo,
und noch ein Neues an alle.
Jetzt hat das LG Dresden reagiert (LG, nicht AG oder VG!)
In der Anlage das Schreiben.
Was soll man dazu sagen?


Edit "Bürger":
Anonymisierung musste leider noch ergänzt werden.
Bitte immer gewissenhaft alles anonymisieren!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.