Rein fiktiv.
Fortsetzung der gallischen "Jagd" nach dem fiktiven Vollstreckungssersuchen.
Fiktives Schreiben 2 in Unionisch (Sprache der Europäsichen Union):
Briefkopf
Finanzamt xxxxxx
Amtsvorsteher
xxxxx
xxxxx Berlin
Zwangsvollstreckung Rundfunkbeiträge
Aktenzeichen Finanzamt xxxxx:
xxxxxxxxx
Erneute Aufforderung zur Bekanntgabe des Vollstreckungsersuchens durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung
(1) Der behördlichen Stelle des Mitgliedstaates (DE) Region Berlin liegt ein „Vollstreckungsersuchen“ zu angeblich ausstehenden Rundfunkbeiträgen vor. Die behördliche Stelle, das Finanzamt xxxxx wird hiermit erneut aufgefordert
bis spätestens zum xx. xxxx 2017
eine beglaubigte Ablichtung dieses Vollstreckungsersuchens zu übersenden und schriftlich bekanntzugeben wie dieses „Vollstreckungsersuchen“ der behördlichen Stelle zugestellt wurde.
(2) Die behördliche Stelle des Mitgliedstaates (DE) wird hiermit vorsorglich auf § 13 insbesondere Absatz 5 und § 14 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 15. Oktober 1999 sowie auf Art. 10 EMRK hingewiesen. Schutzwürdige Belange Betroffener stehen diesem Antrag nicht entgegen, da ich der Betroffene bin. Die behördliche Stelle wird ferner im Falle der Versagung aufgefordert den vorliegenden Antrag klagefähig zu bescheiden.
Weiterer Sachvortrag erfolgt nach Bekanntgabe des „Vollstreckungsersuchens“ in Form der beglaubigten Ablichtung.
Fiktives Schreiben 3 auch in Unionisch
Briefkopf
Finanzamt X
Amtsvorsteher
XXXXXXX
XXXXX Berlin
Zwangsvollstreckung Rundfunkbeiträge
Aktenzeichen Finanzamt xxxxxxx:
D-xxxxxxxx
Aufforderung zur Bekanntgabe des Vollstreckungsersuchens durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung
hier: Ankündigung Untätigkeitsklage
(1) Die behördlichen Stelle des Mitgliedstaates (DE) und Vollstreckungsbehörde Region Berlin Verwaltungsbezirk xxxx (Finanzamt xxxx) wurde mit Schriftsätzen vom xx.xx.20xx, xx.xx.20xx sowie xx.xx.20xx aufgefordert, dass ihr vorliegende „Vollstreckungsersuchen“ zu angeblich ausstehenden Rundfunkbeiträgen in Ablichtung, letzmalig am xx.xx.20xx mit Frist
bis spätestens zum xx. xxxxxx 2017
zu übersenden.
(2) Die behördliche Stelle des Mitgliedstaates (DE) und Vollstreckungsbehörde Region Berlin Verwaltungsbezirk xxxx (Finanzamt xxxx) wird hiermit aufgefordert schriftlich bekanntzugeben wie dieses „Vollstreckungsersuchen“ der behördlichen Stelle zugestellt wurde.
(3) Die behördliche Stelle des Mitgliedsstaates (DE) wurde ferner im Falle der Versagung aufgefordert den Antrag klagefähig zu bescheiden.
(4) Der Mitgliedstaat (DE) vertreten durch die Vollstreckungsbehörde Region Berlin Verwaltungsbezirk Treptow - Köpenick (Finanzamt Treptow - Köpenick) ist seiner aus dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) ergebenden Verpflichtung zur Bekanntgabe bislang nicht nachgekommen.
Ich kündige hiermit Untätigkeitsklage für den Fall, dass mein Antrag nicht
bis spätestens xx. xxxxx 2017
klagefähig beschieden wird.
Anlage: Beschwerde wegen Missachtung des IFG Berlin durch das Finanzamt XXXXXX
Zeitgleiches fiktives Schreiben:
Briefkopf
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Puttkamer Str. 16 - 18
10696 Berlin
Beschwerde wegen Missachtung des IFG Berlin durch das Finanzamt XXXXXX
Nicht-Bekanntgabe „Vollstreckungsersuchen“ xxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass das Finanzamt xxxxxx mehrfach meine Anträge auf Bekanntgabe des mich betreffenden „Vollstreckungsersuchen des RBB“ nicht beantwortet hat und somit Akteneinsicht nach dem IFG nicht gewährt wurde.
Dies betrifft aktuell das Verfahren XXXXXXX.
Hierzu gebe ich Ihnen beiliegend meine Anträge bekannt.
Ich bitte Sie auf das Finanzamt in der Form einzuwirken, dass die Vorschriften des IFG Berlin zukünftig beachtet werden.
Vorsorglich rufe ich Sie ferner nach § 27 BlnDSG an, da ich die Befürchtung hege, dass dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterliegende Daten unzulässig, rechtswidrig und nicht dokumentiert durch die Vollstreckungsbehörde abgerufen werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Antrag vom xx.xx.20xx
Antrag vom xx.xx.20xx
Ankündigung Untätigkeitsklage xx.xx.2017
EU - Beschwerde - Tipps wegen Verstoß Datneschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) gibt es hier:
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html
Yoo, Lupus, LG aus Berlin, auch an die fiktiven Finanzämter, machste über XAmtshilfe:
Link Ausschreibungen BeitraXServus, EU Amtsblätter, Markterkundung "XAmtshilfe":
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:150920-2016:TEXT:DE:HTML
Yoo, fiktive Finanzämter, LG aus den fiktiven Bezirken und
Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts des BeitaXservus legen wir unbeantwortet zur GEZ-Boykott-Akte.
heimGEZahlt!
Yoo Lupus, Zeit der Besinnlichkeit:
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.0.html
Rein fiktive beisplielhafte Antwort eines fiktiven Finanzamtes (s. Anhang):
mit Ihrem Schreiben fordern Sie die Übersendung des o.g. Vollstreckungsersuchens des rbb.
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Wie Ihnen auch bereits mit Schreiben vom xx.xx.2015 mitgeteilt wurde, ist bzw. bleibt für Einwände, die das Bestehen oder die Höhe der Rundfunkbeiträge betreffen, ausschließlich die ersuchende Stelle zuständig .... :o
Sie können sich jederzeit zur weiteren Klärung Ihrer Angelegenheiten an den rbb wenden. Ich bin befugt, Sie hierzu auf die Service - Telefonnumer 01806 - xxxxx hinzuweisen. ...
Eine Übersendung des Vollstreckungsersuchens lehne ich aus den vorgenannten Gründen ab.
Yoo, fiktives Finanzamt, wir sind auch befugt darauf hinzuweisen, dass die Einwahl in das Berliner Telefonnetz der Finanzverwaltung sich aus 030 und der folgenden 9020 ergibt. Schau hier, Link Senatsverwaltung für Finanzen:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/
Yoo und unter
http://ted.europa.eu
sieht Mensch dann:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:45374-2015:TEXT:DE:HTML
die Auftragsausschreibung vom BeitraXservus zur Service - Telefonnummer 0180xxxxx
und unter
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:96535-2016:TEXT:DE:HTML&tabId=1
die Vergabe an die Telekom.
Auch sind wir befugt dich fiktives Finanzamt auf die "Markterkundung Vollstreckung" hinzuweisen:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:150920-2016:TEXT:DE:HTML&src=0
Ja, diss iss ja echt dumm gelaufen! Was hat der rbb damit zu tun? Und wo ist hier ne Behörde "ersichtlich" die um "Vollstreckungshilfe" ersucht? Ja und was hat das mit dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Antrag nach dem IFG zu tun?
Egaaal! Abgelehnt! ;D ;D ;D
Yoo, Lupus und wir sind auch befugt dich mal auf folgende Service - Telefonnummer hinzuweisen:
Link Bürgertelefon 115:
https://service.berlin.de/buergertelefon/
Welchen Service bietet das Bürgertelefon 115 in Berlin?
115 – der zentrale Telefonservice für Berlinerinnen und Berliner:
Sie möchten sich einfach über die Leistungen und Services der Berliner Verwaltung informieren?
Wählen Sie die 115!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 115-Service-Centers informieren Sie – freundlich, kompetent und umfassend. Kann Ihre Anfrage im ersten Schritt nicht abschließend beantwortet werden, besteht die Möglichkeit, Ihr Anliegen direkt an die zuständige Fachbehörde weiterzuleiten bzw. Sie direkt zu vermitteln.
Planen Sie mit der 115 Ihren nächsten Ämtergang:
Sie möchten wissen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie lange die Bearbeitung Ihres Anliegens in der Regel dauert? Wählen Sie die 115!
Null ProblemiX Lupus! Klagen kommen! Hää! Klagen? Plural? Yoo, Lupus! 2!
Demnächst die Fortführung des gallischen Experimentes:
die Untätigkeitsklage gegen das fiktive Finanzamt beim fiktiven Verwaltungsgericht Berlin,
"außerhalb" des "Finanzgerichtsweges" bei der fiktiven 2. Kammer!
Geschäftsverteilungsplan Verwaltungsgericht Berlin aktuell für 2017 jibbet hier:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/service/geschaeftsverteilungsplan/
Streitigkeiten nach den Informationsfreiheitsgesetzen = 2. Kammer
Und als rundum sorglos Paket buchen wir gleich noch das § 114 FGO Paket beim fiktiven Finanzgericht Berlin - Brandenburg.
Hmm ... dann haben wir jetzt im "aktuellen behördlichen Vollstreckungsverfahren" zu laufen:
1 x Verfassungsbeschwerde (Verweisung VG Berlin an das VG Köln),
1 x Klage vor dem VG Köln gegen Lupus,
siehe
"Sprungklage" gegen "Vollstreckungsanordnung" § 3 VwVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19984.0.html
1 x Untätgikeitsklage vor dem VG Berlin (IFG Finanzamt),
1 x einstweiliger Rechtschutz bei FG Berlin - Brandenburg (§ 114 FGO Finanzamt)
ach und
1 x Anrufung der Berliner Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit.
To go where no one woman / man has gone before!
Climb to the top of the
X3
Meißel, neue Meißel, Hinkelsteine, neue Hinkelsteine ...
:)
Rein fiktiv:
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin
Untätigkeitsklage
des
Herrn
GalliX NiXzahliX
gegen das Land Berlin vertreten durch
Finanzamt X
wegen
nicht Bescheidung meines Antrages vom xx.xx.20xx nach dem
Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin
(Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
vom 15. Oktober 1999
auf Übersendung einer beglaubigten Ablichtung des Vollstreckungsersuchens des RBB im behördlichen Vollstreckungsverfahren
xx/x/xxxx/xx
zur Rundfunkbeitragsnummer xxx xxx xxx, meiner Wohnung / Betriebsstätte.
A. Anträge
Ich beantrage, dass über meinen Antrag vom xx.xx.20xx unverzüglich entschieden wird.
Ich beantrage ferner die Beiladung der Berliner Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit.
A.1. Verfahrensgang
A.1.1 Mahnung des Finanzamtes X vom xx.xx.20xx
Mit Schriftsatz vom xx.xx.20xx (Formular Vollstr. 29b/D) forderte mich das Land Berlin zur Zahlung von X Euro zu angeblichen ausstehenden Rundfunkgebühren auf und teilte mit, dass ich die Mahnung(en) der ersuchenden Stelle nicht beachtet habe. Dem behördlichen Vollstreckungsverfahren des Finanzamtes X liegt ein sogenanntes Vollstreckungsersuchen nach § 250 Abgabenordnung einer anderen "Vollsteckungsbehörde" zugrunde.
Beweis:
Ablichtung Mahnung vom xx.xx.20xx
A.1.2. Mein Antrag vom xx.xx.20xx
Mit Antrag vom xx.xx.20xx beantragte ich die Übersendung einer beglaubigten Ablichtung des Vollstreckungsersuchens nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und forderte im Falle der Versagung dazu auf den Antrag klagefähig zu bescheiden:
Aufforderung zur Bekanntgabe des Vollstreckungsersuchens durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung
(1) Der behördlichen Stelle des Mitgliedstaates (DE) Region Berlin liegt ein „Vollstreckungsersuchen“ zu angeblich ausstehenden Rundfunkbeiträgen zum xxx vor. Die behördliche Stelle, das Finanzamt X wird hiermit aufgefordert
bis spätestens zum xx.xx.20xx
eine beglaubigte Ablichtung dieses Vollstreckungsersuchens zu übersenden und schriftlich bekanntzugeben wie dieses „Vollstreckungsersuchen“ der behördlichen Stelle zugestellt wurde.
(2) Die behördliche Stelle des Mitgliedstaates (DE) wird hiermit vorsorglich auf § 13 insbesondere Absatz 5 und § 14 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 15. Oktober 1999 sowie auf Art. 10 EMRK hingewiesen. Schutzwürdige Belange Betroffener stehen diesem Antrag nicht entgegen, da ich der Betroffene bin. Die behördliche Stelle wird ferner im Falle der Versagung aufgefordert den vorliegenden Antrag klagefähig zu bescheiden.
Weiterer Sachvortrag erfolgt nach Bekanntgabe des „Vollstreckungsersuchens“ in Form der beglaubigten Ablichtung.
Hierauf erfolgte keinerlei Reaktion des Finanzamtes X.
A.1.3. Meine Ankündigung der Untätigkeitsklage vom xx.xx.20xx
Mit Schriftsatz vom xx.xx.20xx
Aufforderung zur Bekanntgabe des Vollstreckungsersuchens durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung
hier: Ankündigung Untätigkeitsklage
(1) Die behördlichen Stelle des Mitgliedstaates (DE) und Vollstreckungsbehörde Region Berlin Verwaltungsbezirk xxx (Finanzamt X) wurde mit Schriftsatz vom xx.xx.20xx aufgefordert, dass ihr vorliegende „Vollstreckungsersuchen“ zu angeblich ausstehenden Rundfunkbeiträgen zur Wohnung / Gewerbebetrieb in Ablichtung
bis spätestens zum xx.xx.20xx
zu übersenden und schriftlich bekanntzugeben wie dieses „Vollstreckungsersuchen“ der behördlichen Stelle zugestellt wurde.
(2) Die behördliche Stelle des Mitgliedsstaates (DE) wurde ferner im Falle der Versagung aufgefordert den Antrag klagefähig zu bescheiden.
(3) Der Mitgliedstaat (DE) vertreten durch die Vollstreckungsbehörde Region Berlin Verwaltungsbezirk xxx (Finanzamt xxxx) ist seiner aus dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) bislang nicht nachgekommen.
Ich kündige hiermit Untätigkeitsklage für den Fall, dass mein Antrag nicht
bis spätestens xx.xx.20xx
klagefähig beschieden wird.
wurde das Finanzamt X erneut aufgefordert, dass ihr vorliegende Vollstreckungsersuchen in Form der beglaubigten Ablichtung zu übersenden und Untätigkeitsklage für den Fall, dass mein Antrag nicht bis spätestens xx.xx.20xx klagefähig beschieden wird, angekündigt.
A.1.4. Schriftsatz des Finanzamtes X vom xx.xx.20xx
Mit Schriftsatz vom xx.xx.20xx zugestellt am xx.xx.20xx teilte das Finanzamt X mit:
mit Ihrem Schreiben fordern Sie die Übersendung des o.g. Vollstreckungsersuchens des rbb.
Dazu Nehme ich wie folgt Stellung:
Wie Ihnen auch bereits mit Schreiben vom xx.xx.xxxx mitgeteilt wurde, ist bzw. bleibt für Einwände, die das Bestehen oder die Höhe der Rundfunkbeiträge betreffen, ausschließlich die ersuchende Stelle zuständig; Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§§ 250, 256 AO). Ihre Einwendungen sind daher beim rbb bzw. beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geltend zu machen.
Sie können jederzeit zur weiteren Klärung Ihrer Angelegenheit an den rbb wenden. Ich bin befugt, Sie hierzu auf die Service - Telefonnummer 01806 - xxxxx hinzuweisen. Einen Ansprechpartner des rbb können Sie auch den Ihnen bekannt gegebenen Leistungsbescheiden und Mahnungen entnehmen.
Eine Übersendung des Vollstreckungsersuchens lehne ich aus den vorgenannten Gründen ab.
Beweis:
Ablichtung des Schriftsatzes vom xx.xx.20xx
A.2. Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Schriftsatz vom xx.xx.20xx
Mit Schriftsatz vom xx.xx.20xx habe ich ferner die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde wegen:
wegen Missachtung des IFG Berlin durch das Finanzamt X
und ausgeführt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass das Finanzamt xxx mehrfach unsere Anträge auf Bekanntgabe der mich und meine Gattin betreffende „Vollstreckungsersuchen des RBB“ nicht beantwortet hat und somit Akteneinsicht nach dem IFG nicht gewährt wurde.
Dies betrifft aktuell das Verfahren xxx/x/xxx/xx.
Hierzu gebe ich Ihnen beiliegend meine Anträge bekannt.
Ich bitte Sie auf das Finanzamt in der Form einzuwirken, dass die Vorschriften des IFG Berlin zukünftig beachtet werden.
B. Begründung
Das IFG sichert mir nach § 1 IFG als ein umfassendes Informationsrecht über das in Akten enthaltende Wissen und Informationen zu, um mir unter anderem auch die Kontrolle staatlichen Handelns zu ermöglichen.
Unzweifelhaft handelt es sich beim Finanzamt X um eine Behörde i.S.d. § 2 IFG. Dieser Behörde liegt auch zweifelsfrei ein Vollstreckungsersuchen vor, da sie mit Mahnung vom xx.xx.20xx tätig wurde und nochmals mit Schriftsatz vom xx.xx.20xx angab, die Vollstreckung fortzuführen. Dieses Vollstreckungsersuchen erfüllt auch die Kriterien des § 3 Abs. 2 IFG da es sich um eine Gedankenverkörperung in Form eines Schriftstückes handelt.
Von meinem Wahlrecht nach § 3 Abs. 1 IFG habe ich Gebrauch gemacht und eine beglaubigte Ablichtung dieses Schriftstückes angefordert.
Es liegt auch kein zureichender Grund für die Nichtbescheidung vor. Insbesondere sind die vom Finanzamt angeführten Gründe, mit der die Herausgabe des Schriftstückes verweigert wird, als vollkommen unsachlich zu bezeichnen. Der Verweis auf eine kostenpflichtige 01806 Rufnummer sowie Ausführungen hinsichtlich etwaiger Einwendungen in Bezug auf das Bestehen und die Höhe der Rundfunkbeiträge haben keinerlei Sinnzusammenhang zu meinen Anträgen nach dem IFG. Auch sind keinerlei sachliche Gründe erkennbar die einer Stattgabe meiner Anträge entgegenstehen. Das Vollstreckungsersuchen betrifft meine Person, es handelt sich daher um meine personenbezogenen Daten, die Vollstreckung ist anzukündigen, so dass eine „Gefährdung bei fortzeitiger Bekanntgabe“ ausscheidet.
Der Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse scheidet ebenfalls aus. Die Entscheidung hinsichtlich der Vollstreckung wurde durch die „ersuchende Behörde“ bereits getroffen. Eine Sachentscheidung ist vom Finanzamt X im Sinne der Informationsfreiheit nicht vorgenommen worden. Es erfolgte eine Formelhafte völlig Sachzusammenhangslose Wiedergabe von Textbausteinen, die vermutlich aus dem Hause des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stammen.
Eine unverzügliche Bescheidung unter Bezeichnung eines Rechtsbehelfs nach § 68 ff. VwGO (§ 14 Abs. 3 IFG) ist somit nicht erfolgt.
Weiteres Abwarten ist mir nicht länger zuzumuten, insbesondere da das „amtliche Vollstreckungsersuchen“ nunmehr meiner Nachkontrolle des staatlichen Handelns zwingend bedarf, da staatliche Vollstreckungsmaßnahmen unmittelbar bevorstehen.
Ich verweise ferner auf meine Ausführung zur Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vor dem Verwaltungsgericht Köln zur „behördlichen Vollstreckungsanordnung“ Geschäftszeichen X K XXXX/16 (vormals VG XX K XXX.16, siehe auch Anhörungsrügenverfahren VG XX K XXX.16 R und die sich anschließende Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin VerfGH XXX/16):
Dieses „Vorgehen“ und dieser „Verwaltungsakt“ lösen beim mir ein unmittelbares Rechtschutzbedürfnis aus.
Auch werden meine Möglichkeiten der weiteren Unrechtsabwehr durch das Verhalten des Finanzamt X sowie des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht nur vorliegend vereitelt, sondern das Finanzamt X beteiligt sich an der Verschleierung der Privatisierung des behördlichen Vollstreckungsverfahrens.
Beweis:
Abl. / S S85, 30/04/2016, 150920-2016-DE
Deutschland-Köln: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung 2016/S 085-150920, Vorinformation, Dienstleistungen
hier: „Markterkundung“ Dienstleistung zur elektronischen und postalischen Kommunikation mit Vollstreckungsbehördenunter Nutzung des Standards XAmtshilfe
Diese Form der staatlichen geduldeten und auch unterstützenden Privatisierung der behördlichen Vollstreckungsverfahren muss der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.
Die Beiladung der Berliner Beauftragten für Datenschutz ist im vorliegenden Sachverhalt nach § 18 IFG geboten, da diese Hüterin des Rechts auf Akteneinsicht und Informationsfreiheit ist.
Liebes gallisches Dorf. Damit ist die Sache hier abgerundet dargestellt. Wir informieren dann über den Ausgang des fiktiven Experimentes "Vollstreckungsersuchen Anforderung Ablichtung".
Meißel, neue Meißel, Hinkelsteine, neue Hinkelsteine ...
Und für alle die sich stets wie "Rotz am Ärmel" des Römischen Imperiums fühlten:
Yoo Lupus!
heimGEZahlt 2017
LG
aus ganz Gallien!
>:D
Guten TagX!
Rein fiktiv, natürlich.
Ahhh, Post!
Gallische Leselupe auf, hmmm .... :o
Schluck Zaubertrank, ab ins Hinkelsteinlager, ne Runde mit Hinkelsteine jonglieren ...
Na der hier passt doch janz jut! Nanu, der wurde ja vom Imperium gemeißelt! :o
Kleiner fiktiver Exkurs (schlagt sie mit ihren eigenen Hinkelsteinen! ;) ):
Finanzgericht
GalliXNixZahliX ./. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Berlin
xx K xxxxx/16
Stelle ich, der Kläger, folgenden
Beweisantrag „Zugangsfiktion“,
und lege eine Ablichtung der schriftlichen Klageerwiderung des Beklagten vom xx.02.2017, im Verfahren Berliner Verwaltungsgericht - VG x K x.17 -, vor
und beantrage die Beiziehung zur Gerichtsakte.
Die Inaugenscheinnahme und Auswertung der vorgenannten Ablichtung wird ergeben, dass
der Beklagte geltend macht, dass mein Antrag nach dem IFG vom xx.10.2016 ihm nicht vorliegt (Satz 1).
Diese Beweistatsachen sind entscheidungserheblich und dienen der Sachaufklärung.
Sie zeigen auf, dass der Beklagte selbst offensichtlich Probleme beim Zugang von Schriftstücken oder der Verteilung von Post in seinem Hause hat.
Bumm! Voller Hinkelstein-Einschlag in nem Parallel-Verfahren!
Hmm .... und die Stellungnahme im fiktiven IFG Verfahren? ... Erstmal (Hinkelstein-) Akteneinsicht beantragen (das Imperium liefert neuerdings selbst die Hinkelsteine, die Mensch ihnen dann zuwerfen kann) und vielleicht nen kleinen Hinweis fürs Imperium:
Weise ich den Beklagten daraufhin, dass ich zukünftige Schreiben gleichen Inhalts unbeantwortet im Hinkelstein-Lager ablege.
:)
Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Ja, die fiktiven Geschichten des gallischen GEZ-Widerstandes in den östlichen Provinzen sind immer spannend!
Aber da es auch unheimlich viele Geschichten sind, reißen die manchmal ab, da plötzlich eine andere Geschichte wichtiger erscheint!
Hmmm ... egal ... welcher fiktive "Hinkelstein-Vorgang" iss ditt nochmal? ...
Raschel ... kramm ... wühl ... räum ... blätter ...
Ahhh ... hier iss er:
Der Hinkelstein "der Weg war umsonst".
Ja, dieser "Hinkelstein-Vorgang" befindet sich noch in der "Auswertung".
Nur soviel: das "begehrte VolXstreckungsersuchen" befand sich ja in der "Gerichtsakte" und konnte durch Kopieren "erlangt" werden.
Es kam dann irgendwann ein fiktiver Termin zur mündlichen Verhandlung.
Die Klage soll wohl dann am Tag der Verhandlung durch FaX(en) zurückgezogen worden sein.
Der Weg des Beklagten zum VG war daher "umsonst".
Generell können wir fiktiv feststellen, dass die VolXstreckungsabteilungen der Berliner Finanzämter die Anforderung einer Ablichtung der rbb-VolXstreckungsersuchen unterschiedlich handhaben.
Das hier fiktiv beklagte Finanzamt fällt dabei grundsätzlich "unangenehm" auf.
Allerdings besteht Grund zur Hoffnung, da dieses ööhmische Finanzamt erst kürzlich in den römischen Straßengraben gesprungen ist, als es mit einer neuartigen Form der VolXstreckungsabwehr konfrontiert wurde:
Die gallische Hinkelstein-Sprungklage nach der DSGVO!
Aber das ist eine andere fiktive spannende Geschichte im Kampf gegen das öööhmische Imperium in den östlichen Provinzen an der Havel, Oder, Dahme und Spree!
:)