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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: weba am 06. Juni 2016, 21:46
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Hallo Mitstreiter,
P hat eine Vollstreckungsandrohung bekommen. P hat allen bisher eingetrudelten Bescheiden fristgerecht widersprochen, aber nie einen Widerspruchsbescheid bekommen. Da sich P auch für die rechtilchen Grundlagen interessiert, hat der Beitragsservice P auf Anfrage auch das Vollstreckungsersuchen zugeschickt. Ich weiß nicht, ob so etwas hier schon mal gepostet wurde, ich hänge es an diesen Beitrag für Interssierte mal an.
Wie kann P jetzt weiter vorgehen?
Ich habe das hier gefunden, womit man zunächst die Vollstrecker beruhigen könnte:
Post vom GV mit Ankündigung der Vermögensauskunft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10228.msg69988.html#msg69988
Oder folgt man diesem Pfad?
Reaktion geboten? "Mahnung" mit Drohung auf Vollstreckungsmaßnahmen
1. Anhang: Einstellung der Vollstreckungssache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9153.msg68496.html#msg68496
Hat jemand Erfahrungen gemacht? Was kann P tun?