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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: seppl am 20. Mai 2016, 12:49

Titel: Keine Erzwingungshaftanträge vom BS NDR HH seit 2013, aber...
Beitrag von: seppl am 20. Mai 2016, 12:49
Person Z hatte vor längerer Zeit um Auskunft über Erzwingungshaftanträge in Bezug auf den RB für den Hamburger Raum bei der Finanzbehörde Hamburg gebeten.

https://fragdenstaat.de/a/16327

Heute morgen kam die Antwort:

Der Beitragsservice NDR hat in den Jahren seit 2013 keinen einzigen Erzwingungshaftantrag gestellt.

ALLERDINGS WURDE AUCH MITGETEILT, DASS

Für die Erzwingungshaftanträge des Beitragsservice Köln keine Auskunft seitens der Finanzbehörde Hamburg gegeben wird.

Diese Auskunft wäre nicht nötig gewesen, wenn der Beitragsservice Köln, wie gesetzlich festgelegt,  NUR IM AUFTRAG DER LRA handeln würde, denn dann könnte man wohl von den 0 Erzwingungshaftanträgen BS Hamburg auf 0 Erzwingungshaftanträge BS Köln schliessen.

Eventuell wurde die Anfrage auch falsch formuliert:

Zitat
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die Anzahl der Fälle, in denen die für den Einzug des Rundfunkbeitrags in Hamburg zuständige Landesrundfunkanstalt (gesetzlicher Vertreter: Herr Lutz Marmor) und/oder deren Beitragsservice vor Ort und/oder der Beitragsservice Köln im Auftrag der genannten LRA zur Erzwingung von Vermögensauskünften, sog. Erzwingungshaft beantragt hat und in wie vielen Fällen diese ausgeführt wurde.

Hätte vielleicht heissen müssen:

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die Anzahl der Fälle, in denen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag sog. Erzwingungshaft angedroht wurde und in wie vielen Fällen diese ausgeführt wurde.