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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: René am 16. Mai 2016, 18:22
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(http://online-boykott.de/ablage/00-forum/20160516-zensiert.jpg)
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Illegal legal.
Legal illegal.
Egal?
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In jungen Jahren bin ich davon ausgegangen, dass "legal" und "moralisch gut" dasselbe sind. Diese Ansicht wird z.B. durch Fernsehkrimis gefördert - der freundliche, charmante Inspektor steht auf der Seite des Gesetzes. Die deutsche Krimiserie Derrick wurde weltweit in über 100 Ländern ausgestrahlt!
Erst bei den oben genannten Beispielen ("Sklaverei war legal" usw.) habe ich mir richtig klar gemacht, dass Gesetze oft deshalb gemacht werden, damit die Mächtigen eine Rechtfertigung für ihre Handlungen haben.
Und wenn keine juristische Grundlage vorhanden ist, gibt es immer noch andere Möglichkeiten, z.B.:
Vizekönig Gunray: "My Lord, is that legal?"
Emperor: "I will make it legal."
Star Wars, Episode 1
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=nz20lu2AM2k
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Etwas, was als legal angesehen oder toleriert wird, dass ändert der zeitliche Verlauf.
Zu Teilen hängt es mit der jeweilig vorherrschenden Bildung oder auch der geographischen Region zusammen.
Beispiele
Heute sind Drogen legal, morgen nicht oder umgekehrt
http://thcene.com/2012/08/soldaten-auf-droge/
http://www.mindzone.info/drogen/nikotin/
https://de.wikipedia.org/wiki/Tetrahydrocannabinol
https://de.wikipedia.org/wiki/Cocastrauch
Prostitution
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_nach_L%C3%A4ndern
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Wenn etwas legal ist, kann es durch Missbrauch illegal werden. Ein Küchenmesser z.B.
Oder eben ein Grundgesetzartikel, einseitig ausgenutzt und mit Milliarden Euro geschützt.
Wobei hier klar wird, dass die Illegalität dadurch entsteht, weil etwas missbräuchlich zum Nachteil anderer ausgenutzt wird.
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Nennt sich Pseudolegalisierung
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Moin.
Hier ist noch ein aktuelles Beispiel aus Deutschland, dass Legalität unterschiedlich praktiziert wird:
Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das den Kieler Nachrichten vorliegt.
Dann kann ich ja morgen mal ohne Ausweispapiere dabei zu haben in den Supermarkt gehen, ne Flasche Vodka klauen, und auf dem Nachhauseweg ein paar Autoscheiben einschlagen und falls ich erwischt werde bei der Festnahme und Feststellung der Personalien sagen "ich nix verstehn" - lt. Art. 3 GG (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)) dürfte ich strafrechtlich ja nicht verfolgt werden...!?
Warum habe ich das ungute Gefühl, dass ich das nicht testen sollte...?
Gute Nacht, Deutschland!
Frei 8)
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Warum habe ich das ungute Gefühl, dass ich das nicht testen sollte...?
Wegen der allgemeinen Rasterfahndung und dem dabei möglichen Zugriff auf bereits jetzt vorliegende Bild- und Bewegungsdaten, welche es ermöglichen können in weniger Zeit als nötig ist, diese Erklärung "ich nix verstehn" abzugeben, zu wissen wer ich ist.