gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: wolfsrex am 07. Mai 2016, 14:30

Titel: Beschluss VG Augsburg Mai 2016
Beitrag von: wolfsrex am 07. Mai 2016, 14:30
Hallo zusammen,
heute erreichte Person P der Gerichtsbeschluss eines Verfahrens (VG Augsburg, Anfechtungsklage).

Es wurde in der Klage explizit und deutlich darauf abgezielt, den Festsetzungsbescheid anzugreifen, der nicht vom BR als zuständige LRA erlassen wurde (wir erinnern uns: nur Behörden dürfen hoheitlich tätig werden), sondern vom Beitragsservice.

Die Argumentation des Gerichts baut im Wesentlichen nur auf den bekannten Textbausteinen auf. Zudem wurde die mehrfache Frage nach der Rechtsgrundlage für das hoheitliche Handeln des BS umgangen und nur lapidar damit erklärt, dass der BS Teil des BR ist. Dies ist für Person P nun deshalb bemerkenswert, da auch auf diesem Wege nicht geklärt wurde, ob der BS darf was er tut.

Insgesamt war der ablehnende Beschluss zu erwarten, nachdem die Richterin bei einer telefonischen Rücksprache bei Person P vor ca. 2 Monaten dies bereits zum Ausdruck brachte. Für P stellt sich nun die Frage, wie es weiter gehen kann. Dies darf in diesem Thread gerne diskutiert werden. Der Beschluss ist hier zu finden: http://s000.tinyupload.com/index.php?file_id=53111897663190386555 (http://s000.tinyupload.com/index.php?file_id=53111897663190386555)

VG