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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 01. März 2016, 10:30
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presseportal.de, 01.03.2016
WDR Rundfunkrat
WDR-Rundfunkrat schreibt zwei ehrenamtliche Mitgliedschaften für die nächste Amtsperiode aus
Pressemitteilung WDR-Rundfunkrat
Die nächste Amtsperiode des WDR-Rundfunkrats beginnt am 2. Dezember 2016 und dauert fünf Jahre. Das WDR-Gesetz schreibt vor, dass sich das öffentlich-rechtliche Aufsichtsgremium dann aus 58 Mitgliedern zusammensetzt, die von gesellschaftlichen Institutionen entsandt sind, welche vom Gesetz festgelegt sind bzw. vom Landtag NRW ausgeschrieben werden. Um zwei weitere Mitgliedschaften können sich zum ersten Mal Einzelpersönlichkeiten beim Gremium direkt bewerben. Die Kandidat/innen sollten Kenntnisse auf dem Gebiet des Rundfunks und der Telemedien haben. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.presseportal.de/pm/76465/3264750 (http://www.presseportal.de/pm/76465/3264750)
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DWDL, 01.03.2016
Ausschreibung
Wer möchte Tom Buhrow auf die Finger schauen?
Wer in den Rundfunkrat will, der muss für gewöhnlich von Parteien oder Verbänden vorgeschlagen werden - bislang. Denn beim WDR werden zwei Sitze nun frei ausgeschrieben. Wer also Tom Buhrow auf die Finger schauen will...
[...] Neu ist nun aber, dass zwei Sitze ausgeschrieben werden, für die man sich bewerben kann, wenn man keinem Verband angehört.
Seine Bewerbung kann man ab sofort und noch bis zum 1. Juni einreichen. Die Kandidat/innen sollten dabei Kenntnisse auf dem Gebiet des Rundfunks und der Telemedien besitzen. [...]
weiterlesen unter
http://www.dwdl.de/nachrichten/54862/wer_moechte_tom_buhrow_auf_die_finger_schauen/
KANDIDATEN ?!? ;)
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Wir dürfen da net rein:
Ausgeschlossen sind zudem Regierungsmitglieder, Parteivorstände, ... sowie Personen, bei denen wirtschaftliche oder sonstige Interessenkonflikte bestehen.
Da ist der Rundfunkrat dann ja edelst demokratisch aufgestellt :laugh: ...und Ironie aus...
Das es auch noch extra erwähnt wird, dass Kritiker nicht erwünscht sind...
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Erwünscht ist so gesehen wer?
Aber Moment wo ist der Interessenkonflikt, wenn es darum geht den Rundfunk zu verändern zum Wohle aller, welche ihn finanzieren sollen? Also an dieser Stelle kann kein Interessenkonflikt erkannt werden.
Auch würden wirtschaftliche Interessen nicht im Konflikt stehen, denn damit sind doch wahrscheinlich Interessen gemeint, welche darauf abzielen wirtschaftlich Gewinn oder Vorteile aus der Tätigkeit zu gewinnen.
Sonstige ist recht unspezifisch und darin liegt ein Mangel vor, welcher es ermöglichen würde bestimmte Bewerber auszuschließen, deshalb könnte das ein nichtiger Punkt sein, solange nicht klar gestellt wird wie die Interessen aussehen und aus welchem Grund diese einen Konflikt darstellen würden.
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Ich möcht dem nicht auf die Finger schauen
Ich möcht dem auf die Finger hauen ;D
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Die Interessen sind doch klar, oder?
KOHLE, und möglichst viiiiel