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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2015 => Thema gestartet von: Greyhound am 08. Dezember 2015, 20:07

Titel: SZ 06.12.2015 => neuer MDR-Rundfunkrat erfüllt nicht verfassungsrechtl Vorgaben
Beitrag von: Greyhound am 08. Dezember 2015, 20:07
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Süddeutsche Zeitung, 06.12.2015

Medienpolitik
Leipziger Einerlei

von Viola Schenz

Zitat
Der neue MDR-Rundfunkrat wird so staatslastig sein wie der alte und damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht erfüllen.

Zu den Eigenheiten des öffentlich-rechtlichen Systems gehören Kontrollorgane wie der Rundfunkrat. Sie wählen Intendanten und Direktoren und wachen darüber, dass der Programmauftrag eingehalten wird. Sie vertreten also die Öffentlichkeit und deren Interessen. Nicht zuletzt nehmen diese Instanzen sich aber auch selbst recht wichtig. Verärgert prägte Günther Jauch den Ausdruck "Gremien-Gremlins". Gremien-Mitgliedern erscheint es schwer vorstellbar, dass ihre Aufgaben für Außenstehende nicht ganz so bedeutsam sind wie für die Akteure. So berichtet Gabriele Schade, die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrats, überrascht von einem Vortrag, den sie kürzlich vor Studenten der Kommunikationswissenschaften hielt: "Die wussten weder, dass es einen Rundfunkrat gibt noch was der tut." Schade hat es ihnen dann erklärt.

Diesen Dienstag konstituiert sich der Rundfunkrat der Drei-Länder-Anstalt nach sechs Jahren neu, seine 43 Mitglieder haben die Landtage von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gerade bestimmt und abgesegnet. Klar ist: Der neue Rundfunkrat wird sich in etwa so zusammensetzen wie der alte. Genau darin liegt das Problem. Diese Zusammensetzung entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im März 2014 "Staatsferne" bei den Rundfunkgremien angemahnt und in einer Grundsatzentscheidung am Beispiel des ZDF-Staatsvertrags festgelegt, dass höchstens ein Drittel der Mitglieder der politischen Sphäre zuzurechnen sein dürfen. Im neuen MDR-Rundfunkrat gehören jedoch unverändert 35 Prozent der "Staatsbank" an. Außerdem erkannten die Karlsruher Richter Mängel bei Transparenz und Geschlechterverhältnis. Der Staatsvertrag von 1991 muss also dringend überarbeitet werden….

Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/medienpolitik-leipziger-einerlei-1.2770127 (http://www.sueddeutsche.de/medien/medienpolitik-leipziger-einerlei-1.2770127)




... und der künftige Chef des MDR-Rundfunkrats sorgt sich bei einer Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben um den "Fortbestand der Menschheit". :)
Quelle: http://www.queer.de/detail.php?article_id=25161 (http://www.queer.de/detail.php?article_id=25161)
Titel: Re: SZ 06.12.2015 => neuer MDR-Rundfunkrat erfüllt nicht verfassungsrechtl Vorgaben
Beitrag von: ChrisLPZ am 13. Dezember 2015, 10:55
Edit "Bürger":
Themen-Dopplung - hier zusammengeführt, damit die Leser nicht verloren gehen... ;)



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Süddeutsche Zeitung, 06.12.2015

Medienpolitik
Leipziger Einerlei

von Viola Schenz

Zitat
Der neue MDR-Rundfunkrat wird so staatslastig sein wie der alte und damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht erfüllen.

Zu den Eigenheiten des öffentlich-rechtlichen Systems gehören Kontrollorgane wie der Rundfunkrat. Sie wählen Intendanten und Direktoren und wachen darüber, dass der Programmauftrag eingehalten wird. Sie vertreten also die Öffentlichkeit und deren Interessen. Nicht zuletzt nehmen diese Instanzen sich aber auch selbst recht wichtig. Verärgert prägte Günther Jauch den Ausdruck "Gremien-Gremlins". Gremien-Mitgliedern erscheint es schwer vorstellbar, dass ihre Aufgaben für Außenstehende nicht ganz so bedeutsam sind wie für die Akteure. So berichtet Gabriele Schade, die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrats, überrascht von einem Vortrag, den sie kürzlich vor Studenten der Kommunikationswissenschaften hielt: "Die wussten weder, dass es einen Rundfunkrat gibt noch was der tut." Schade hat es ihnen dann erklärt.

Diesen Dienstag konstituiert sich der Rundfunkrat der Drei-Länder-Anstalt nach sechs Jahren neu, seine 43 Mitglieder haben die Landtage von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gerade bestimmt und abgesegnet. Klar ist: Der neue Rundfunkrat wird sich in etwa so zusammensetzen wie der alte. Genau darin liegt das Problem. Diese Zusammensetzung entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im März 2014 "Staatsferne" bei den Rundfunkgremien angemahnt und in einer Grundsatzentscheidung am Beispiel des ZDF-Staatsvertrags festgelegt, dass höchstens ein Drittel der Mitglieder der politischen Sphäre zuzurechnen sein dürfen. Im neuen MDR-Rundfunkrat gehören jedoch unverändert 35 Prozent der "Staatsbank" an. Außerdem erkannten die Karlsruher Richter Mängel bei Transparenz und Geschlechterverhältnis. Der Staatsvertrag von 1991 muss also dringend überarbeitet werden….

Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/medienpolitik-leipziger-einerlei-1.2770127 (http://www.sueddeutsche.de/medien/medienpolitik-leipziger-einerlei-1.2770127)