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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen November 2015 => Thema gestartet von: Viktor7 am 26. November 2015, 12:58

Titel: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: Viktor7 am 26. November 2015, 12:58
Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff


Dwdl:
http://www.dwdl.de/nachrichten/53657/dagmar_reim_hoert_vorzeitig_als_rbbintendantin_auf/
Zitat
Nach Helmut Reitze folgt nun schon der nächste überraschende Abschied: RBB-Intendantin Dagmar Reim will Mitte 2016 ihren Sessel räumen - nach 13 Jahren an der Spitze des Senders. Die Rede ist von privaten Gründen.

Berliner Zeitung:
http://www.berliner-zeitung.de/medien/private-gruende-dagmar-reim-gibt-intendanten-amt-beim-rbb-vorzeitig-ab,10809188,32644388.html

SPIEGEL-ONLINE:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/rbb-intendantin-dagmar-reim-tritt-zurueck-a-1064694.html
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: PersonX am 26. November 2015, 14:32
Ein Vergleich mit einem Schiff passt natürlich nicht immer, die aktuelle Frage könnte sein: Können die anderen Intendanten schwimmen bevor auch Sie überraschend von Bord gehen?

Überraschen wird es nur Personen, welche blind bei der weiteren Schiftsentwicklung mitmachen oder zusehen.
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: Miklap am 26. November 2015, 16:00
Ein Vergleich mit einem Schiff passt natürlich nicht immer, die aktuelle Frage könnte sein: Können die anderen Intendanten schwimmen bevor auch Sie überraschend von Bord gehen?
>  :laugh: :laugh: :laugh: das war gut!!!

Denke aber, dass Frau Dagmar Reim immer noch mit den Antworten
auf den öffentlichen Brief von Olaf Kretchmann beschäftigt war und
nun aufgegeben hat.....

Grund: "diese Fragen sind einfach nicht zu beantworten!"
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: Karlson am 26. November 2015, 16:06
Vielleicht plant man in Zukunft einige finanzielle einbußen die er so umgeht bezüglich der Bezüge im Ruhestand.
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: pinguin am 26. November 2015, 19:37
Vielleicht plant man in Zukunft einige finanzielle einbußen die er so umgeht bezüglich der Bezüge im Ruhestand.
Nö, oder? Man gibt zu bedenken, die Wege zwischen Bundesregierung, EU-Vertretung und den Bundesländern Berlin wie Brandenburg sind in Berlin sehr kurz. Es könnte sein, daß die EU dem Bund zu verstehen gegeben hat, daß man den langjährigen Bruch europäischen Rechts nicht länger hinnehmen wird; es könnte ferner sein, da'ß die Beziehungen zwischen Berlin/Bund und Berlin/Land bzw. Berlin/Bund - Brandenburg/Land besser sind, als zwischen Berlin/Bund und einem der anderen Bundesländer und zu verstehen gegeben worden ist, daß sich der Bund an den Ländern schadlos halten wird, wenn die EU, wie evtl. angedroht, ihr Recht durchdrückt, denn für den Bund wird das sehr, sehr teuer.

Es könnte aber freilich alles auch ganz anders sein.

Zumindest das Land Brandenburg dürfte intelligent genug sein, dafür Sorge zu tragen, seine durchaus mühsam eingenommenen Landesmittel nicht via Rundfunk via Bund an die EU als EU-Rechtsbruchprämie abführen zu müssen.

Die EU ist aus Gründen allgemeiner Glaubwürdigkeit nicht so gestrickt, hier einen modernen Ablaßhandel einzuführen. -> je EU-Rechtsbruch ist künftig 1 Milliarde Euro an die EU abzuführen. (Billiger geht's leider nicht).

 @karlson

Wieso "Er"? Der RBB hatte eine Indentantin; üblicherweise steht diese konkrete Wortwahl nicht für den nicht weiblichen Anteil der menschlichen Bevölkerung.
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: Uwe am 27. November 2015, 09:27
(http://www.handelsblatt.com/images/logo_handelsblatt/11002806/7-formatOriginal.png)
Quelle Logo:http://www.handelsblatt.com/images/logo_handelsblatt/11002806/7-formatOriginal.png
ZWEI JAHRE VOR VERTRAGSENDE
RBB-Intendantin Dagmar Reim hört auf

   
Quelle Handelsblatt 26.11.2015 12:21 Uhr

Zwei Jahre vor Vertragsende hört Dagmar Reim als Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) auf. Reim, die vor mehr als zehn Jahren den fusionierten Sender aus der Taufe hob, möchte andere Prioritäten setzen.

„Wenn es so käme, dass die Sender die Rücklagen haben dürften, dann würden vielleicht bald ein wenig leichtere Zeiten für den RBB anbrechen“, sagt die Intendantin vorsichtig und „extra im Konjunktiv“.

weiterlesen auf:

http://www.handelsblatt.com/panorama/tv-film/zwei-jahre-vor-vertragsende-rbb-intendantin-dagmar-reim-hoert-auf/12643260.html
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 30. November 2015, 15:52
Die wollte auf meinen Brief nicht mehr antworten...
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: Roggi am 01. Dezember 2015, 19:57
„Wenn es so käme, dass die Sender die Rücklagen haben dürften, dann würden vielleicht bald ein wenig leichtere Zeiten für den RBB anbrechen“, sagt die Intendantin vorsichtig und „extra im Konjunktiv“.
Es sollten so schwere Zeiten auf diese Zwangsausüber zukommen, dass sie alle aufgeben, bevor der Zorn der Wutbürger über sie hereinbricht. Wenn Reim meint, es seien schwere Zeiten, weil sie die ungesetzlichen Rücklagen nicht bekommen, zeugt das von einer Verantwortungslosigkeit sondergleichen. Es ist abzusehen, dass es nicht ewig einen durch Zwangsbeiträge geschaffenen örR geben kann. 
Die Ratten verlassen das sinkende Schiff!
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 01. Dezember 2015, 20:35
Wer für den Laden heute noch tätig ist, sollte sich schämen
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: pinguin am 01. Dezember 2015, 21:48
Die Rücklage ist tabu und wird bei fortschreitendem Bruch europäischen Rechts gebraucht, um das Bundesland in die Lage zu versetzen, via Bund an die EU leisten zu können.
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: 907 am 01. Dezember 2015, 22:01
„Wenn es so käme, dass die Sender die Rücklagen haben dürften, dann würden vielleicht bald ein wenig leichtere Zeiten für den RBB anbrechen“, sagt die Intendantin vorsichtig und „extra im Konjunktiv“.

Zitat
Nettokostenprinzip und Überkompensierung

70.
Da eine Überkompensierung für die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nicht erforderlich ist, stellt eine Überkompensierung grundsätzlich eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe dar, die gemäß den in diesem Abschnitt enthaltenen Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk an den Staat zurückzuzahlen ist.
71.
Die Kommission geht davon aus, dass das Unternehmen die staatliche Finanzierung in der Regel benötigt, um seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen zu können. Um der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu genügen, darf jedoch der Betrag der öffentlichen Ausgleichszahlung grundsätzlich die Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags auch unter Berücksichtigung anderer direkter oder indirekter Einnahmen aus diesem Auftrag nicht übersteigen. Daher werden bei der Berechnung der Nettokosten der öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen die Nettogewinne aus allen kommerziellen Tätigkeiten berücksichtigt, die mit den öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten in Verbindung stehen.
72.
Unternehmen, die für die Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Auftrags einen Ausgleich erhalten, dürfen in der Regel einen angemessenen Gewinn erzielen. Dieser Gewinn besteht in einem Eigenkapitalrenditesatz, der sich aus den von dem Unternehmen getragenen bzw. nicht getragenen Risiken ergibt. Im Rundfunksektor wird der öffentlich-rechtliche Auftrag meist von Rundfunkanstalten erfüllt, die nicht gewinnorientiert sind bzw. keine Kapitalrendite erzielen müssen und die keine Tätigkeiten außerhalb des öffentlich-rechtlichen Auftrags ausführen. Nach Auffassung der Kommission ist es in einer solchen Situation nicht angemessen, in den Ausgleich für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ein Gewinnelement einzubeziehen (47). In anderen Fällen jedoch, beispielsweise wenn kommerziell geführte Unternehmen, die eine Kapitalrendite erzielen müssen, mit besonderen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut werden, kann ein Gewinnelement, das eine faire Kapitalrendite unter Berücksichtigung des Risikos gewährleistet, als angemessen betrachtet werden, sofern dies hinreichend gerechtfertigt wird und das Gewinnelement für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
73.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen über die Nettokosten der öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen hinausgehende jährliche Überkompensierungen (in Form von „Rücklagen für öffentlich-rechtliche Dienstleistungen“) in dem Maße einbehalten, wie dies für die Sicherung der Finanzierung ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Die Kommission ist im Allgemeinen der Auffassung, dass es als erforderlich angesehen werden kann, einen Betrag von bis zu 10 % der im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags veranschlagten jährlichen Ausgaben einzubehalten, um Kosten- und Einnahmenschwankungen auffangen zu können. Darüber hinausgehende Überkompensierungen sind in der Regel ohne unangemessene Verzögerung zurückzufordern.
74.
Nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen darf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestattet werden, Beträge einzubehalten, die 10 % der im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags veranschlagten jährlichen Ausgaben übersteigen. Dies ist nur dann zulässig, wenn diese Überkompensierung vorab verbindlich für einen bestimmten Zweck vorgemerkt wird, bei dem es sich um eine nicht wiederkehrende, erhebliche Ausgabe handeln muss, die für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags erforderlich ist (48). Zudem sollte die Verwendung einer derartigen klar vorgemerkten Überkompensierung abhängig von ihrem Verwendungszweck befristet werden.
75.
Damit die Kommission ihre Aufgaben erfüllen kann, haben die Mitgliedstaaten die Bedingungen, zu denen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die obengenannten Überkompensierungen verwenden dürfen, festzulegen.
76.
Die vorstehend angeführten Überkompensierungen dürfen ausschließlich für die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten verwendet werden. Eine Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten ist nicht gerechtfertigt und stellt eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe dar.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52009XC1027(01) (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52009XC1027(01))
Titel: Re: Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Beitrag von: pinguin am 01. Dezember 2015, 22:11
Zitat
Nettokostenprinzip und Überkompensierung

70.
Da eine Überkompensierung für die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nicht erforderlich ist, stellt eine Überkompensierung grundsätzlich eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe dar, die gemäß den in diesem Abschnitt enthaltenen Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk an den Staat zurückzuzahlen ist.
[...]
einen Betrag von bis zu 10 % der im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags veranschlagten jährlichen Ausgaben einzubehalten, um Kosten- und Einnahmenschwankungen auffangen zu können. Darüber hinausgehende Überkompensierungen sind in der Regel ohne unangemessene Verzögerung zurückzufordern.
[...]
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52009XC1027(01) (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52009XC1027(01))
Beträge, die 10% übersteigen, sind an den Staat zurückzuführen.


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter abschweifen vom Kernthema dieses Threads, welches da lautet
Nächster Intendant verlässt vorzeitig das ö.-r. Schiff
Danke für die Berücksichtigung.