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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: warpcorebreach am 16. November 2015, 12:17

Titel: Nachträgliche Befreiung (endlich) erfolgreich
Beitrag von: warpcorebreach am 16. November 2015, 12:17
hallo
ich beziehe seit längerem alg2 und bin quasi durchgängig befreit. der befreiungsantrag von anfang 2014 wurde dann bei den verbrechern allerdings verschlampt. in der zeit bis heute kamen natürlich etliche bettelbriefe. ich habe nur auf den ersten geantwortet, danach nur noch 2 widersprüche auf einen beitragsbescheid und einen festsetzungsbescheid anfang juni und anfang september 2014. bis heute kein widerspruchsbescheid, nur blah blah. hatte auch vergeblich versucht mit kopie meinen alg2 bescheides meine eigenschaft als befreiungsfähige gruppe nachzuweisen. letzte post kam vor einem monat von der stadt. ca 150 euro wobei der eigentliche anteil für gez nur ein halbjahr ausmacht. hätte die befreiung nicht geklappt hätte ich einfach zum p konto gewechselt und hätte die bande auflaufen lassen. durch die informationen,auch hier aus dem forum habe ich es mit der nachträglichen befreiung versucht.

ich besorgte mir also vom jobcenter eine zweitschrift und schrieb an die gez folgenden text:
Betrifft: Offene Forderungen

Anbei erhalten sie nachträglich den Befreiungsantrag samt Bescheinigung (Zweitschrift) für den Zeitraum aus dem die Offenen Forderungen stammen (1.1.14-31.6.14). Ich berufe mich auf § 14 RBStV Abs.5
Mir ist schon klar warum sie nicht auf diese Möglichkeit hinweisen. Die gesamte Vorgehensweise passt hervorragend ins negative Bild der GEZ. Die Fakten deuten darauf hin das der Erstantrag besagten Zeitraums innerhalb ihres Hauses verschlampt wurde.
Zusätzlich zu dem zu erwartenden Bescheid über die Befreiung fordere ich sie auf endlich über die zwei ausstehenden Widersprüche vom 8.6.14 und 8.9.14 zu bescheiden. Ihnen dürfte klar sein das ich ohne Umwege direkt Klagen könnte. An der zugehörigkeit zur Gruppe der befreibaren Personen  besteht wohl kein Zweifel mehr.
Desweiteren sollten sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen sofort eingestellt werden. Diese sind damit hinfällig und würden ohnehin ins Leere laufen.


hier könnt ihr die antwortschreiben einsehen.
antwort.pdf (http://www.file-upload.net/download-11047651/antwort.pdf.html)


ich hoffe ich konnte helfen.