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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: Philosoph am 05. November 2015, 12:02
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Endlich mal ein positiver Beschluss!
Die zulässige Beschwerde der Klägerin war begründet.
Im Beschluß des LG München vom 6.10.2015, Az. 16 T 17361/15 ist zu lesen:
[Die Ladung des Gerichtsvollziehers] ist nicht ordnungsgemäß. Der dort zur Zahlung angegebene Betrag von 392,05 € (Forderung: 362,20 € + GV-Kosten: 29,85 €) von dem Vollstreckungsersuchen nicht gedeckt [sic.]. Für ihn liegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht vor.
Für die Vollstreckung von Gerichtsvollzieherkosten bedürfte es eines Antrags des Gläubigers nach § 788 ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/788.html). Dieser fehlt.
Auf Seite 2 wird sich auf "Gesetz zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (AGStV Rundf. Jumedsch, Rundfbeitr)" (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-MedienStVtrAGBY2003rahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true) bezogen.
In Art. 7 steht, dass der Bayerische Rundfunk dazu befugt ist, die Vollstreckungsklausel anzubringen. (Von der Befungnis des Beitragsservice steht da übrigens nichts eindeutig.)
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Wie kann ich den Anhang öffnen? Bin neu hier..
Danke,
Durina
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Welcher Anhang? Ich seh keinen Anhang :P
Edit "Bürger":
Das Büro-Klammer-Symbol suggeriert einen Anhang, der derzeit aber nicht da ist.
Ich kann aktuell nicht rekapitulieren, ob dazumal ein Anhang existierte, der ggf. aus noch zu klärenden Gründen gelöscht wurde...
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Edit2.0 ;) Büroklammer entfernt, da offensichtlich kein Anhang. Bitte Folgekommentar beachten! Danke.
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...da war doch was - incl. Anhang ;)
Es handelt sich hier um einen "Doppelpost".
Das Thema wird schon behandelt unter
LG München > Beschwerde geg. Vollstreckung erfolgreich (fehlerhafter Betrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16336.0.html
Da es sich um einen Bayerischen Beschluss handelt, der Vollstreckungen betrifft, bleibt dieser Thread hier ausnahmsweise auch der besseren Auffindbarkeit wegen bestehen - wird aber mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.