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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen => Thema gestartet von: mona65 am 09. Oktober 2015, 17:18

Titel: Mahnschreiben Inkassounternehmen
Beitrag von: mona65 am 09. Oktober 2015, 17:18
Person A erhielt vom Beitragsservice  eine Zwangsbeitragsnummer sowie Zahlungsaufforderung. Dieses erste Schreiben kam vom Beitragsservice Köln. Ein Widerspruch könnte nicht fristgemäß beigebracht werden da das
Schreiben 4 Wochen zurück datiert war. Im Widerspruch hat Person A auch darauf hingewiesen. Dann sollte Person A den Beitrag auf einmal an den MDR Sachsen  bezahlen. Auch darauf wurde widersprochen was ebenfalls ignoriert wurde. Nach einer Ruhephase erhielt Person A Post vom Gerichtsvollzieher. Dieser Termin wurde wahrgenommen um die Situation nochmals zu erklären. Daraufhin ließ man Person A mehrere Monate in Ruhe. Dann erhielt Person A auf einmal Post von einem Inkassounternehmen Mainz mit der Aufforderung zur Zahlung rückständiger Beiträge aus dem Jahr 2013 bzw 2014. Auch diesem Schreiben wurde  widersprochen was aber nichts gebracht hat. Das Inkassounternehmen behauptet, daß ein rechtskräftiger  Bescheid seitens des Beitragsservice besteht und Person A zahlen muss. Zeitgleich bekam Person A erneut Post vom Beitragsservice Köln datiert 10.07.2015 zugestellt allerdings erst am 15.09.2015. Wie soll Person A da fristgemäß widersprechen,wie soll sich Person A dem Inkassounternehmen gegenüber verhalten?
Titel: Re: Mahnschreiben Inkassounternehmen
Beitrag von: PersonX am 13. November 2015, 21:23
ohne auf weitere Punkte einzugehen:

"fristgemäß widersprechen" -> die Frist beginnt sofern nichts anderes angeben ist, immer erst mit Bekanntgabe, die als Bekanntgabe wird meist die Zustellung betrachtet. Die Frist beginnt deswegen meist mit dem Tag, welcher auf den Tag der Zustellung folgt und endet 1 Monat später, also genau an dem Tag (Datum der Zustellung, z.B. 11.11.2015 -> Fristbeginn 12.11.2015 Frist Ende 11.12.2015) der Zustellung einen Monat später. So gesehen ist es immer möglich fristgerecht zu widersprechen.