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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen-Anhalt => Thema gestartet von: drumbast am 07. Oktober 2015, 16:51

Titel: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: drumbast am 07. Oktober 2015, 16:51
Hallo Forengemeinde,

am 19.08.2015 landete eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" im Briefkasten von Person A. Nach etwas mehr als einem Monat liegt nun eine "Vollstreckungsandrohung" im Briefkasten mit dem Hinweis, dass die Vollstreckungsbeamtin versucht hat, zum Zeitpunkt x Person A zu Hause/ in Geschäftsräumen zu erreichen. Wie sollte sich Person A jetzt verhalten, um der Zwangsvollstreckung zu entgehen?

Vielen Dank im Voraus
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: weniiii am 11. November 2015, 00:39
Eine Person B hat das genau gleich Brief bekommen :-\ ...hat Person A schon was gemacht?
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: drumbast am 11. November 2015, 16:04
Hallo allerseits,

hier nun die Fortsetzung der Geschichte:

Person A ist nach diesem Schema vorgegangen:

http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html

Brief an Stadtkasse, Briefeingang nicht bestätigen lassen (hat sich als Fehler herausgestellt, da nun kein Nachweis vorhanden). Nach zwei Wochen erneuter Besuch der Vollstreckungsbeamtin - Person A wieder nicht angetroffen.
Im Briefkasten ein Brief mit dem Hinweis über einen letzten Besuchstermin, danach soll Vollstreckung passieren.

Person A hat nun VB telefonisch kontaktiert und sich erkundigt, ob denn der erste Brief angekommen sei. Dieser ist bei der Stadtkasse nicht angekommen, obwohl Person A den Brief persönlich hingebracht hat.  ::) Nach einem längeren Telefonat hat Person A in Absprache mit VB den Brief im Anschluss inkl. Gerichtsurteilen nochmals per Fax versendet. Nach Meinung der VB sei dies aber "sinnlos", da das ganze dann an den BS zurückgeht und die dann einen Offenbarungseid einfordern.

Fortsetzung folgt ...
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: weniiii am 12. November 2015, 12:42
Person B ist eine Ausländische Studentin ,dass in Studentenwoheim wohnt.niemand in diese Gebäude ein Brief bekommen. :( Sollt sie auch mit VB kontakt? und ist es Machbar,ein Widerspruch schreiben?
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: drumbast am 13. November 2015, 09:17
Person B ist eine Ausländische Studentin ,dass in Studentenwoheim wohnt.niemand in diese Gebäude ein Brief bekommen. :( Sollt sie auch mit VB kontakt? und ist es Machbar,ein Widerspruch schreiben?

Was für einen Brief hat die Studentin denn bekommen?
Studierende können unter gewissen Voraussetzungen vom BS befreit werden:

http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php#p4a

Mfg
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: sport1 am 13. November 2015, 10:25
Person B hat folgendes von Person A erfahren (in Berlin mitbekommen)

Es wurde ein Termin des Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes (!!!) zwischen 9.00 - 13.00 Uhr bei Person A angekündigt,
und Person A hat geduldig auf diesen Beamten gewartet. Selbst nach telefonischer Rückfrage beim Amt, wo der Beamte denn bleibe, ist der Beamte nicht erschienen.
Das Nichterscheinen des Beamten wurde von Person A stündlich dokumentiert.

Person B vermutet, dass es Masche ist, dass man zu Hause nicht angetroffen wird. Es wurde gar nicht veruscht zu vollstrecken.



Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: ellifh am 13. November 2015, 11:02
Dasselbe berichtete mir die Schwester der Freundin auch.
Es gab bei der Schwester der Freundin eine Ankündigung des GV, am TT.MM.JJJJ zwischen 17.00 und 20.30 zu erscheinen. Die Schwester der Freundin war aber nicht zu Hause.
Nun hat der Mann von der Schwester der Freundin sein Eigentum, das heisst die Eingangstür videoüberwacht. Ebenso die Terrasse. Natürlich ist auch das Grundstück, wo die Kamera installiert ist, sein Eigentum.
Obwohl alle, der Mann von der Schwester der Freundin, die Schwester der Freundin und die Freundin sehr interessiert nach der Heimkehr eine Videoaufzeichnung angeschaut und gesucht haben, konnten sie keinen GV auf ihrem Eigentum entdecken. Auch keine andere Person.

Es gab noch nicht mal eine Nachricht im Briefkasten der Schwester, in dem Sinne: War heute zum vereinbarten Ortstermin, aber sie waren nicht da.

Wozu ist das gut, wenn nicht zur Einschüchterung???

Immer schön locker bleiben, auch wenn es manchmal nicht so leicht fällt, das räumt auch die Schwester der Freundin ein.
 >:D
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: sport1 am 13. November 2015, 11:08
Ich denke, dass es erstmal "aufregend" ist eine Ankündigung zu erhalten.

In diesem Umfang (mit Sicherheit ersticken die an Arbeit) vernünftig zu vollstrecken könnte auch schwierig sein für die Behörden.
Von daher ruhig bleiben und auch offensiv an die Sache rangehen. Telefonisch nachhaken warum der GV nicht erschienen ist, wenn nicht sogar schriftlich.

Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: drumbast am 21. November 2015, 10:24
Hallo allerseits,

hier nun die Fortsetzung der Geschichte:

Person A ist nach diesem Schema vorgegangen:

http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html

Brief an Stadtkasse, Briefeingang nicht bestätigen lassen (hat sich als Fehler herausgestellt, da nun kein Nachweis vorhanden). Nach zwei Wochen erneuter Besuch der Vollstreckungsbeamtin - Person A wieder nicht angetroffen.
Im Briefkasten ein Brief mit dem Hinweis über einen letzten Besuchstermin, danach soll Vollstreckung passieren.

Person A hat nun VB telefonisch kontaktiert und sich erkundigt, ob denn der erste Brief angekommen sei. Dieser ist bei der Stadtkasse nicht angekommen, obwohl Person A den Brief persönlich hingebracht hat.  ::) Nach einem längeren Telefonat hat Person A in Absprache mit VB den Brief im Anschluss inkl. Gerichtsurteilen nochmals per Fax versendet. Nach Meinung der VB sei dies aber "sinnlos", da das ganze dann an den BS zurückgeht und die dann einen Offenbarungseid einfordern.

Fortsetzung folgt ...

Zwei Tage nach Fax-Versand kam diese Antwort der Stadtkasse (im Anhang als jpg).

Mfg
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: drumbast am 29. November 2015, 16:47
Hier nochmal die Antwort der Stadtkasse auf das Fax:

Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre vorgebrachten Einwendungen lassen keine Unrechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns erkennen. Gründe für eine Einstellung des Vollstreckungsverfahrens liegen nicht vor.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ARD, ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Grundlage für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge sind jeweils der rechtskräftige Festsetzungsbeitragsbescheid und das von ARD,ZDF und Deutschlandradio im Namen und Auftrag der Landesrundfunkanstalt erstellte Vollstreckungsersuchen i.V.m. den jeweiligen landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen.

Da die ersuchenden Behörden die Vollstreckbarkeit des Verwaltungsaktes bescheinigt und dadurch dokumentiert, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, braucht die ersuchte Behörde die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes grundsätzlich nicht mehr nachzuprüfen.

Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz LSA vom 23.06.1994 zuletzt geändert am 26.03.2013 (GVBI. LSA S. 134) ist die materiell-rechtliche Vollstreckungsgrundlage gern. §§ 7; 7a VwVG LSA.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

VB
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: noGez99 am 29. November 2015, 18:21
Zitat
...
Da die ersuchenden Behörden die Vollstreckbarkeit des Verwaltungsaktes bescheinigt und dadurch dokumentiert, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, braucht die ersuchte Behörde die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes grundsätzlich nicht mehr nachzuprüfen.

Das stimmt meiner Meinung nach nicht ganz. Zwar kann der Gerichtsvollzieher/Stadtkasse von der Richtigkeit ausgehen, aber wenn der Schuldner
Zweifel anmeldet, insbesondere wenn Bescheide nicht bekanntgebeben wurden muss in jeder Stufe der ZV geprüft werden ob die Vorraussetzungen vorliegen.
Wenn keine Bescheide bekanntgegeben wurden -> keine ZV !!!

Allerdings ist es sehr schwierig sein Recht zu bekommen, siehe das Rumgeeiere hier:
   AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html  oder
und hier wie es sein sollte:
   Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599   

Regelmässig urteilen die Gerichte dass das nicht sein kann dass Bescheide nicht ankommen (insbesondere mehrere) obwohl die
Gesetzeslage ganz klar ist:
" Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen"
aus "Erfahrungen mit Vollstreckungen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: Blitzbirne am 29. November 2015, 19:48
Mir kam da ein Gedanke: Was passiert, wenn der Vollstreckungsbeamte doch erscheint und das Geld eintreiben möchte. Man teilt ihm mit, das man ja gewillt ist, zu zahlen - WENN es denn rechtmäßig wäre - und leistet schon mal 50€ Vorkasse. Was passiert dann als weiteres?
Titel: Re: Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin
Beitrag von: noGez99 am 29. November 2015, 20:12
Ratenzahlung wird meist akzeptiert, kein Problem. Und wenn die weiteren Raten ausbleiben besucht die Dame euch gerne wieder und Ihr müsst zahlen.