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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Einholzkopfsein am 06. Oktober 2015, 23:02

Titel: Vermögensauskunft/ MDR Beitragsservice Köln > Was passiert bei Verweigerung?
Beitrag von: Einholzkopfsein am 06. Oktober 2015, 23:02
Hallo Mitstreiter, OGV Nervt  8) OGV hatte Person A im August angeschrieben und Person A im August eingeladen. Zur Einladung dazu Abgabe einer Vermögensauskunft. Person A hat per Einschreiben natürlich eine Antwort zurück gesendet. Bis heute war Ruhe, da kreuzt der Deppen wieder auf, mit noch einer Einladung für Ende Oktober. Person A vermutet, OGV hat dieses Erstreckungsersuchen dem MDR Beitragsservice aus Köln zurück gesendet. Darauf hin wird wohl der MDR Beitragsservice Köln den OGV nochmal angeschrieben haben das es rechtlich und Legitim ist, mit Urteil Bla,Bla,Bla. Nun, Person A hat nix zu verlieren ( Erwerbsunfähig, keine Kohle, keine Reichtümer, Pfändungskonto ;D ) und wird auf keinen Fall  eine Auskunft geben. Dies hat er heute auch dem OGV persönlich mitgeteilt. Deshalb die Frage: Hat jemand von Euch schon eine Vermögensauskunft verweigert ? Wenn ja wie gings weiter ? Wegen Schufa Eintrag, der geht mir am A...ch vorbei  (#). Die Bande kann mich mal, von Oben nach Unten und von Links nach Rechts. Wenn die Kohle haben wollen müssen die Klagen, ich spar mir das Geld bei dieser Junta-Justiz.Danke im voraus für evtl. Antworten.
Titel: Re: Vermögensauskunft/ MDR Beitragsservice Köln > Was passiert bei Verweigerung?
Beitrag von: gerechte Lösung am 06. Oktober 2015, 23:39
Mr. X wurde fiktiv in ein Schuldnerregister eingetragen.
Vorher hatte er eine Mitteilung mit Rechtsbehelfsbelehrung bekommen. Dieser hat er widersprochen per Fax. Das Fax war natürlich, wie gewohnt, verschwunden. Aber durchs Fax-Protokoll und Router-Protokoll nachweisbar.
Allem widersprechen und das möglichst doppelt, zumindest immer mit Nachweis.

Der GV hatte geschrieben:  BS gegen Mr. X ,,   geht nicht, also rechtlich nicht haltbar. Mr. X hatte alle 3 Schreiben zurückgewiesen.
Die Beschwerde beim AG wurde nicht akzeptiert. Jetzt ist eine Beschwerde beim LG.