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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hessen => Thema gestartet von: sge4ever89 am 07. September 2015, 12:38

Titel: Post vom Gerichtsvollzieher - Ladung zur Abgabe der Vermögenauskunft - Hilfe
Beitrag von: sge4ever89 am 07. September 2015, 12:38
Hallo zusammen,

Person A hat beigfügten Brief erhalten. Was ist jetzt zutun?
Gibt es hier die Möglichkeit einen Widerspruch einzuglegen??
 Person A kennt sich im deutschen Recht leider nicht allzu gut aus. Muss jetzt gezahlt werden um eine Türöffnung zu verhindern?
Person A hofft dringend auf Hilfe.
Danke vorab.
Titel: Re: Post vom Gerichtsvollzieher - Ladung zur Abgabe der Vermögenauskunft - Hilfe
Beitrag von: boykott2015 am 13. September 2015, 17:46
Wenn Person A die Widerspruche gegen Festsetzungsbescheide gestellt hat und darüber noch nichts entschieden wurde, dann kann das dem Gerichtsvollzieher mitteilen.

Außerdem ist möglich, dass Person A anhand einer "falschen" Wohnung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg104691.html#msg104691) angemeldet wurde.