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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Rheinland-Pfalz => Thema gestartet von: gnjadzia am 28. Juli 2015, 08:28

Titel: Schützt Eilrechtsschutz nicht vor Vollstreckung?
Beitrag von: gnjadzia am 28. Juli 2015, 08:28
Hallo liebe Mitstreiter und Profis,

Person A hat eben mit der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde telefoniert, da für morgen von deren Seite Besuch angestanden hätte.

Person A hat am 23. Juli beim Verwaltungsgericht Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt und schon am 24.Juli Antwort bekommen inklusive einer Briefkopie an den Südwestrundfunk, dass dieser bis zum 7. August dazu Stellung nehmen soll und alle Akten einzureichen hat  >:D >:D >:D >:D. Das fand Person A schon mal sehr gut!

Jetzt wurde Person A vom Mitarbeiter der Stadtkasse mitgeteilt, dass er den Vorgang an eine Kollegin abgegeben hat, die jetzt 2 Wochen im Urlaub ist, also von der Seit erst mal nichts kommt.
Er sagt aber auch, dass der Vorgang damit nicht beendet sei und die Vollstreckung weiter im Raum steht, solange die GEZ nicht mitteilt, dass der Vollzug gestoppt werden soll.

Person A fragt sich jetzt, wozu sie den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt hat, wenn der gegen die Vollstreckung nicht wirkt!

Hat jemand einen Cousin eines Schwagers, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Person A wurde von Person B jetzt vorgeschlagen, ein Fax an die GEZ zu senden mit der Aufforderung, den Vollzug auszusetzen und das Schreiben des Gerichts beizufügen.


Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!


GN_Jadzia
Titel: Re: Schützt Eilrechtsschutz nicht vor Vollstreckung?
Beitrag von: gurke7 am 03. August 2015, 00:20
high,

der Cousin nicht, aber die Cousine hatte eine ähnliche Erfahrung. Ein Fax an die gez zu senden ist hier nicht das Mittel der Wahl, sondern den Beteiligten auch Zeit geben zu reagieren.

Aufgrund eines Antrages auf Eilrechtsschutz bittet (!) das Gericht den Gläubiger, also die Rundfunkanstalt, die Vollstreckung auszusetzen, bis über die Angelegenheit geurteilt wurde.
Zuerst ist es eine Bitte - erst nach dem Urteil kann es eine Pflicht sein. Die Rundfunkanstalten geben der Bitte jedoch allem Anschein nach, ("damit das Gericht ausreichend Zeit hat zu entscheiden") somit hat Person A höchstwahrscheinlich für den Moment Ruhe.
Titel: Re: Schützt Eilrechtsschutz nicht vor Vollstreckung?
Beitrag von: ManuelaN. am 02. Januar 2016, 00:17
Aufgrund eines Antrages auf Eilrechtsschutz bittet (!) das Gericht den Gläubiger, also die Rundfunkanstalt, die Vollstreckung auszusetzen, bis über die Angelegenheit geurteilt wurde.

Inwieweit weiss denn jetzt die Stadtkasse, dass sie momentan nicht pfänden darf? Der Brief vom Gericht ging doch nur an den Gläubiger?

LG Manuela
Titel: Re: Schützt Eilrechtsschutz nicht vor Vollstreckung?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 02. Januar 2016, 12:22
Der Friseur von Person Z bekam auch Post von einem GV und fragt sich, ob sein nun anstehender Antrag auf Eilrechtschutz zwingend zusammen mit einer Klage gegen die Festsetzungsbescheide eingereicht werden muss oder ob das theoretisch auch unabhängig voneinander möglich wäre.