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Titel: 8,324 Mrd Euro Einnahmen in 2014 aus Rundfunkbeitrag – oder in eigener Sache...
Beitrag von: René am 25. Juli 2015, 12:04
(http://www.medienkorrespondenz.de/assets/Resources/Public/Images/mk-logo.png) (http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/8324-mrd-euro-einnahmen-in-2014-aus-rundfunkbeitrag.html)

8,324 Mrd Euro Einnahmen in 2014 aus Rundfunkbeitrag – oder in eigener Sache...

Quelle: Medienkorrespondenz (http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/8324-mrd-euro-einnahmen-in-2014-aus-rundfunkbeitrag.html)

Zitat:
»Die öffentlich-rechtlichen Sender haben im vorigen Jahr aus dem allgemeinen Rundfunkbeitrag Einnahmen in Höhe von 8,167 Mrd Euro erzielt. Das geht aus dem Geschäftsbericht des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hervor, der im vorigen Monat veröffentlicht wurde. Der in Köln angesiedelte Beitragsservice – die Nachfolgeeinrichtung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) – ist für den Einzug des Rundfunkbeitrags zuständig, der Anfang 2013 eingeführt wurde und die vorherige gerätebezogene Rundfunkgebühr ersetzt hatte.

Aus dem Rundfunkbeitrag werden mit einem kleinen Anteil (1,9 Prozent) auch die 14 Landesmedienanstalten finanziert, die den privaten Rundfunk beaufsichtigen. Den Medienanstalten flossen insgesamt 157 Mio Euro zu, so dass sich die Gesamteinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag im Jahr 2014 auf 8,324 Mrd Euro beliefen. Damit stiegen die Einnahmen im Vergleich zu 2013 um 643 Mio Euro an. Das entspricht einem Plus von 7,2 Prozent. Im Jahr 2014 betrug die Höhe des pro Wohnung zu bezahlenden Rundfunkbeitrags 17,98 Euro pro Monat. Zum 1. April 2015, so beschlossen es dann die Bundesländer, wurde die monatliche Beitragshöhe aufgrund der Mehrerträge um 48 Cent auf 17,50 Euro abgesenkt (vgl. MK 6/15).

Meldedatenabgleich und Direktanmeldung

Im Jahr 2014 erhielten die neun ARD-Anstalten aus dem Rundfunkbeitrag zusammen 5,933 Mrd Euro (2013: 5,473 Mrd). Beim ZDF waren es 2,020 Mrd Euro (1,866 Mrd). Das Deutschlandradio bekam 213 Mio Euro (197 Mio). Durch den Rundfunkbeitrag fließen den Sendeanstalten Mehrerträge zu, die die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf 1,5 Mrd Euro für die aktuelle Beitragsperiode (2013 bis 2016) beziffert. Diese Mehrerträge dürfen die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht ausgeben. Es ist festgelegt, dass die Sender jene Beitragseinnahmen, die über ihren von der KEF genehmigten Finanzbedarf hinausgehen, zurückzulegen haben.«

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Fazit:
Manche kriegen ihren Ranzen nicht voll – Die Nimmersatten

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Personalien


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