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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juli 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 19. Juli 2015, 00:31

Titel: Die Öffentlich-Rechtlichen und die Quote
Beitrag von: Uwe am 19. Juli 2015, 00:31
(http://blog.detlevmotz.de/wp-content/uploads/2009/01/serienjunkies.jpg)

Die Öffentlich-Rechtlichen und die Quote

Ist es falsch, dass ARD und ZDF auf die Einschaltquoten gucken? Oder haben sie einfach nur viel zu lange auf den völlig falschen Teil der Quoten gestarrt?
Ein Diskussionsbeitrag von Christian Junklewitz.

Es ist einer der Evergreens unter den Mediendiskussionen: Wie sollen es die öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF mit der Einschaltquote halten?

Die einen sagen: ARD und ZDF werden durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Damit sind sie im Gegensatz zu den kommerziellen Sendern nicht (primär) auf Werbeeinnahmen und davon abgeleitet hohe Einschaltquoten angewiesen. Sie sollen Spartenprogramm veranstalten, welches mangels Breitenwirkung auf den Privatsendern so nicht vorkommt. ARD und ZDF sollten eigentlich das machen, was Arte macht.

weiterlesen auf:

http://www.serienjunkies.de/news/oeffentlich-rechtlichen-quote-69189.html
Titel: Re: Die Öffentlich-Rechtlichen und die Quote
Beitrag von: Wolfman am 19. Juli 2015, 01:01
Ca. 40 Mio. Haushalte gibt es im Land. In fast jedem steht ein Fernseher.
Ob dieser nun ausgeschaltet bleibt, oder, wenn ein, was geguckt wird, ist für TV-Macher und Käufer von Werbezeit von größtem Interesse.

Da man eine solche Zahl (40 Mio.) nicht - oder noch nicht - überwachen kann, wird geschätzt.

Dazu werden maximal 6000 Haushalte mit Geräten versehen, mit denen man misst.
Die Aussagekraft solcher Erhebungen ziehe ich in Zweifel.

Einzelheiten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einschaltquote
Titel: Re: Die Öffentlich-Rechtlichen und die Quote
Beitrag von: H2O am 19. Juli 2015, 11:23
Die Ermittlung der Einschaltquoten auf diese Weise ist einfach  nur lächerlich und statistisch gesehen überhaupt nicht repräsentativ, da dreht sich jedem der etwas Ahnung von Statistik hat der Magen um. Selbst wenn man für die Ermittlung 10% also 4 Mio Haushalte heranziehen würde wäre die Aussagekraft ebenfalls nur beschränkt, da ich nicht weis ob meine Stichproben repräsentativ für das Gesamt-Nutzerverhalten sind. Nichtnutzer ohne Fernseher kommen hier z.B. gar nicht vor, da sie überhaupt kein TV-Gerät für die digitale sekundengenaue Erfassung haben. Da käme höchstens das Aquarium oder Wohnzimmerfenster in Frage  8) Aber genau diese Stichproben sind wichtig, repräsentieren sie doch die Gruppe der Nichtnutzer und insbesondere wenn es um Pauschalisierung und Typisierung geht. Allein DAS sollte vor Gericht als Argument ausreichen um zu beweisen, dass die Statistik getürkt ist und einen Bias hat.

Titel: Re: Die Öffentlich-Rechtlichen und die Quote
Beitrag von: karlsruhe am 19. Juli 2015, 12:01
Zahlen aus dem Geschäftsbericht ARD, ZDF, Dradio 2014


Hier der Geschäftsbericht 2014 !

(Die Zahlen sind unglaublich!!)

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf

Seite 7

Anzahl Beitragszahlerkonten: 44,5 Mio

Seite 9 links unten (dazu also)

2014 rückwirkende Direktanmeldungen: 23,04 Mio

2013 rückwirkende Direktanmeldungen: 23,17 Mio

Grob überschlagen, mal so eben mehr als 100 % dazu!!!!


Geschäftsbericht 2014

Seite 5 links unten:

Hintergrund der erhöhten Erträge ist die Ende 2013 getroffene
Entscheidung der Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF
und Deutschlandradio, die seit März 2013 von den Einwohnermeldeämter
gelieferten Bestandsdaten volljähriger Bürgerinnen und Bürger
umfassend im Sinne der Beitragsgerechtigkeit zu nutzen und im Falle
fehlender und nicht sachdienlicher Reaktionen auf Schreiben des
Beitragsservice eine so genannte Direktanmeldung vorzunehmen.
Dies führte in 2014 zu mehreren Millionen direkt angemelder Beitragskonten.

Für die Sachbearbeitung des Beitragsservice gedeutete die Indentantenentscheidung
einen erheblichen, in diesem Umfang nicht geplanten Anstieg......

Nächster Absatz auf Seite 5:

Aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu begrüßen ist die Rechtssprechung
zum neuen Finanzierungsmodell.
Ausnahmslos alle bislang befassten Gerichte haben die Rechtmäßigkeit des
Beitragsmodells ausdrücklich bestätigt.


Der Vertrag wurde unterschrieben, wie kann er dann mit einer Intendantenentscheidung
in dieser Art „erweitert“ werden (Gesamterfassung aller per Direktanmeldung)

Da liegen die 10% der „erlaubten“ Typisierung aber ganz weit hinten: einfach eine 0 angehängt und es sind mehr als 100%!

Müsste dies nicht auch durch eine schriftliche Bestätigung erfolgen?

Das ist doch wirklich ein schönes Vorwort des Geschäftsführers, vor allem bzgl.
der Rechtsprechung. >:(