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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Zustechen am 17. Juli 2015, 18:35

Titel: Brief mit Betreff Zwangsvollstreckungssache
Beitrag von: Zustechen am 17. Juli 2015, 18:35
Guten Tag,

in meiner Freizeit, habe ich mir wieder mal ein Gedankenspiel durch den Kopf gehen lassen. Leider bin ich in diesem auf ein Problem gestoßen, bei dem Ihr mir vielleicht helfen könnt. - Habe genau diesen Fall hier noch nicht gefunden.

Also:

Person A, gemeldete Wohnhaft "Person-B-Weg" bei Person B, dem Vater von Person A als Untermieter hat letztes Jahr Post vom Gebührenservice bekommen, "Person A soll doch bitte den Beitrag der Letzten 8 Monate für das Anwesen am Person-B-Weg zahlen", denn Person B zahlt für das Anwesen am Person-B-Weg keinen Beitrag.
Person A gab daher auf Anraten seiner Besorgten Verwandschaft beim Beitragsservice Telefonisch an, bei der Mutter - Person C, im Person-C-Weg zu wohnen, denn Person C zahlt gerne den Beitrag. Von Daher schien die Sache für Person A geklärt, denn der ausstehende Betrag kann nun nicht mehr Steigen, da Person C ja für das Anwesen im Person-C-Weg zahlt. Nun Forderte der Beitragsservice von Person A für den Zeitraum (ca. 8 Monate) , in dem diese im Person-B-Weg gewohnt hat Nachzahlungen immer wieder Per Standardbrief. Person A hatte bei dem einzigen Gespräch mit dem Beitragsservice zur quasi-Ummeldung auf den Person-C-Weg auch angegeben, dass Person A für mindestens 5 Monate des Forderungszeitraumes Arbeitssuchend war und niemals Eigentümer der Wohnung war. Dem Beitragsservice war das egal ( denn er hat keine Beitragsnummer von Person B und interessiert sich auch nicht dafür eine zu erstellen da Person B schon seit Jahren nicht erreichbar ist) und sagt in etwa: "Dies ist schon zu lange her, um das zu berücksichtigen."
Person A hat allerdings die gesamte Zeit bei Person C im Person-C-Weg gewohnt und der Beitragsservice hat lediglich durch das Einwohnermeldeamt mitbekommen, dass sich die Meldeadresse von Person A geändert hat.
Nun hat Person A ein Schreiben mit dem Titel Zwangsvollstreckungssache mit der Standardpost erhalten, in welchem von Person A. 209 Euro gefordert werden, es besteht auch die Möglichkeit dies in Raten zu Zahlen.

- Welche Möglichkeiten hat eine Person A. in solch einem Fall in Baden-Württemberg um die in meinem fiktiven Schreiben genannten Maßnahmen (s.u.) von sich Abzuwenden

 (Ich habe da mal rein fiktiv ein Dokument dazu erstellt damit ihr euch das besser vorstellen könnt:)

(http://www11.pic-upload.de/17.07.15/8816wuja7og.jpg)


PS: Ich bin mir sicher Person A wäre euch echt dankbar, wenn es sie denn geben würde.  8)
Titel: Re: Brief mit Betreff Zwangsvollstreckungssache
Beitrag von: noGez99 am 30. Juli 2015, 01:12
Hallo,
ich habe ein ähnliches Schreiben bekommen: Wie Geschäftsbrief, kein Wappen, kein Logo, nur Text, aber mit einem Hacken als Unterschrift.
Auch keine Rechtsbelehrung ! Ist das zulässig? Ich habe immer gedacht dass bei  Schreiben dieser Art immer eine Rechtbelehrung dabei sein muss.