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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: diedmatrix am 09. Mai 2015, 19:01

Titel: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 09. Mai 2015, 19:01
Edit "Bürger:
Beitrag muss noch angepasst werden!
Bitte immer und überall im Forum den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Edit "seppl": Beitrag wurde anonymisiert


Hallo zusammen,
tut mir leid wenn ich den 1000. Thread aufmache aber ich bin einfach etwas mit der Masse an Information und Links überfordert und weiß nicht wo ich anfangen soll bzw. verstehe auch nur die hälfte...   :-\

Der Beitragsservice/GEZ schrieb eine fiktive Person A seit 2003 mit dem üblichen blabla an, worauf sie nie reagiert hatte inkl automatische Anmeldung, Mahnung, Festsetzungsbescheid etc...dann folge Mitte April eine "Pfändungsankündigung" der Stadt.  ALLES wurde bzw. wird bisher ohne Einschreiben zugestellt, so dass meiner BESCHEIDENEN Meinung nach nichts rechtskräftig zugestellt worden ist!?!

Auf die Pfändungsankündigung hat Person A dann nach kurzem einlesen dann doch mal folgend reagiert:

Zitat
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ihre Pfändungsankündigung vom 17.04.2015 erhalten (Zeichen....) und kann diese nicht nachvollziehen, da ich mit dem genannten Gläubiger keinen Vertrag geschlossen, noch einen einzigen Brief, Rechnung oder Mahnung dazu erhalten habe.

Ich nehme an, dass der Gläubiger ihnen dies (Vertrag, nachweislich zugestellter Schriftverkehr) schriftlich und rechtssicher als Nachweiß zur Verfügung gestellt hat? Wenn ja würde ich diese Nachweiße gerne schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Zusätzlich würde ich gerne wissen, was die rechtlichen Vorrausetzungen dafür sind, das sie die Vollstreckung/Pfändung durchführen dürfen bzw. jmd eine Vollstreckung durch sie durchführen/beauftragen kann? Auch hier hätte ich gerne entsprechende Nachweiße.

Der Pfändungsankündigung wiederspreche ich aus oben genannten Gründen hiermit also erstmal und bitte Sie diese vorerst aufzuheben bis alle Punkte geklärt sind.

Bitte informieren sie mich über das weitere Vorgehen.

Vielen Dank für ihre Hilfe
xxx

Darauf kam diese Antwort der Stadt:

Zitat
Sehr geehrte....

die Vollstreckung wird ausgesetzt.

Nach Prüfung der Angelegenheit werden wir unaufgefordert auf Sie zurück kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
xxx

Nun kam das Schreiben des Beitragsservice...

(http://fs2.directupload.net/images/user/150509/r5ht52tz.jpg)  (http://fs1.directupload.net/images/user/150509/iipin7pz.jpg)

...das für mich so aussieht als ob sie versuchen Person A direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem sie viele Fragen die im Internet so als "Argumente" kusieren schon in vorhinein beantworten wollen, z.B. die Sache mit dem Vertrag etc...scheinbar haben mittlerweile aus den ganzen Anfragen auch gelernt und versuchen das ganze nun auch direkt abzukürzen?!

Ebenfalls wird behauptet eine Zustellung wäre nach x automatisch Rechtskräftig etc...ist dem so? Oo Das kann doch nicht sein das man sowas einfach zu 100% als zugestellt betrachtet UND DAS RECHTENS!?! oO

Was sollte Person A nun antworten bzw. was sollte sie tun?!? :( Die Stadt hat bis jetzt nicht mehr geschrieben, inkl der Forderungen von Person A nach nachweißen und Grundlagen(s.o)! Eigentlich hätte sich Person A drauf vorbereitet sie verweisen mich auf den angeblichen Vertrag? und dann hätte A drauf hingewiesen dass ein Vertrag unterzeichnet sein muss etc. pp. und dann im Anschluss das dieser angeblicher Vertrag die Kompetenzen der Länder überschreitet vllt mit Verweiß aufs Thübinger Urteil ?(http://www.maras-welt.de/2014/11/05/endlich-erstes-gerichtsurteil-zur-gez-zwangsvollstreckung/)

Ich habe auch etwas gehört von einer Klage die man für 100-150€ einreichen kann bzw. dann muss?, wozu Person A durchaus gewillt sein würde!

Danke für jegliche Hilfe(stellung)!! :-[
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: seppl am 10. Mai 2015, 11:58
Das Schreiben ist rechtlich irrelevant. Nur zum Abheften und nicht weiter darauf eingehen.

Wie die Vollstreckungsstelle schon mitteilte, werden die sich wieder melden. Das Schreiben ist dann ernstzunehmen.

Um welches Bundesland soll es sich in diesem fiktiven Fall handeln? Der Beitrag wird nach Auskunft in das passende Board (Vollstreckungen/ Bundesland) verschoben.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 10. Mai 2015, 12:00
Edit "seppl": Beitrag wurde anonymisiert

Ich weiß auch garnicht so recht gibt es überhaupt eine Chance zumindest die Pfändungsankündigung jetzt noch abzuwenden, an wen müsste sich Person A da wenden? Wiedersprochen hatte sie ja schon, allerdings nicht mit dem Verweiß auf

Zitat
"Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
und/oder
Zitat
Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO)

Sollte Person A das (bei der Stadt?!) tun oder muss/soll A dies noch tun?!

Wird mittelfristig nur übrig bleiben zu zahlen und gleichzeitig gegen DAS GESETZ zu klagen (was bisher bei allen entweder abgeschmettert wurde oder noch läuft?). Spirch die GEZ kann sich leider auf ein Gesetz stützen und damit sind uns erstmal die Hände gebunden und Person A muss gegen dieses Gesetz vorgehen?

PS: Land=Niedersachsen

Aber woher nimmt Person A die Sicherheit, dass Sie nicht unternehmen muss und nicht demnächst der Pfänder vor der Tür steht? Die Frage bei der Stadt welche Gegebenheiten gegeben sein müssen bzw. wer eine Volstrekcung in Auftrag geben kann wurden ja bis jetzt nicht beantwortet...A will sich nicht hinlegen und nachher war zumindest das doch alle "rechtens" wenn auch Mafiamethoden...
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Mai 2015, 17:27
§41 Abs. 2 VwVfG:

Zitat
2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Es sind keine Sendungen zurückgekommen? Das behauptet eine vermeintliche Behörde, die ständig den Empfang von Schreiben leugnet: soll das begründen, dass es keinen Zweifel gibt und daher sie nichts nachzuweisen hat?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 10. Mai 2015, 17:57
Da sich die Fälle häufen wo die eingelegte Erinnerung beim Amtsgericht wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfniss abgeschmettert
wird. Erst bei konkreter Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung darauf  reagieren.

In fiktiven Fällen wie den hier besprochenen trifft das ebenfalls zu.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ( Rechtsbehelf= Erinnerung) sind:
- Abgabe Vermögensverzeichnis ( Vorladung dazu erhalten)
- Eintrag Schuldnerverzeichnis ( Eintragungsanordnung)
- Haftbefehl ergangen zur zwangsweisen Abgabe des Vermögensverzeichnisses
- Durchsuchungsbeschluss ausgestellt ( keine Vorankündigung....Erinnerung ...schwierig .. da zu spät... um die Durchsuchung zu verhindern..)
- Gegenstände gepfändet
- bei Drittschuldnern Pfändungsverfügung ( Konto,Arbeitgeber...usw..)
- Zwangshypothek
- Zwangsversteigerung

Die hier häufig verwendete Vorlage der Erinnerung immer anpassen an die konkrete Vollstreckungsmaßnahme
( bei jeder einzelnen ... dann wieder erneut Erinnerung dagegen einlegen..)
Beispiel:
- Abgabe Vermögensverzeichnis ( Vorladung dazu erhalten)
....wird beantragt das festgestellt wird, das die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegt.

Nichts angreifen ( zb. Eintragungsanordnung) was nicht "ansteht..."

.............................................
Solange keine Vorladung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisse (1.Maßnahme) vorliegt .... ruhig abwarten.
Durch Schreiben von Geldeintreibern ( werde Sie aufsuchen ... etc...) nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Ohne Durchsuchungsbeschluss hat der Vollstrecker in der Wohnung nichts zu suchen.
Es wird auch keine Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss zwangsweise geöffnet.
Den Beschluss muss der Gläubiger bei Gericht beantragen und dem Vollstrecker ca 150 € vorschießen für den Schlosser.
Erst wenn ich als Gläubiger merke der Schuldner drückt sich mit allen Mitteln das Vermögensverzeichniss abzugeben, Haftbefehl läuft ins leere ( Schuldner macht Katz/Maus Spiel) erst dann .. würde ich den GV den Beschluss besorgen und die 150 € vorstrecken .. ( ausser ich weiß ... bei dem scheint nichts zu holen zu sein.... ausser Spesen nichts gewesen...dann erspar ich mir das ... und probiere es in 2 Jahren nochmal)

......................................................................

Wenn es an der Tür klingelt.... Guten Tag ich komme "Wegen Geld.."
Reaktion: Guten Tag .... ich kümmer mich drum .... einen schönen Tag noch. (-:
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: abzocke1 am 12. Mai 2015, 22:37
ich  habe heute auch so einen Berief erhalten und soll meine gesamte Rente 500 €  an das ARD/ZDF
abgeben sonst droht man mir mit einem Gerichtsvollzieher und Gefängnis,
was sind das hier für  Methoden (3. Recht ?)
 
das heißt das ich keine Miete mehr zahlen kann kein Strom meine Wohnung gar  verlieren werde wegen der GEZ II nun .
ich bin nicht verpflichtet nur wegen der GEZ II jetzt Sozial Empfänger zu werden lehne das ab denn für meine Rente habe ich eingezahlt .
einen  GEZ Bescheid habe ich nicht erhalten .

in Deutschland  macht man offenbar "Jagt auf das Existenz Minimum"  was  Gesetzlich geschützt ist ,
nach meinen Einkommensverhältnissen wurde ich nie gefragt von der GEZ II ,
es kamen ca.  4 Droh- Briefe mit den ich nichts anfangen konnte ,
habe weder was bei der Firma ARD/ZDF Services bestellt  und  keine Vereinbarung abgeschlossen.

ich bestelle und kaufe nur Sachen die ich mir finanziell leisten kann ,
die GEZ 2 Zwangsabgabe habe ich nicht bestellt und  kann diese mir finanziell auch nicht leisten

soll ich jetzt eine Bank  oder Sparkasse überfallen damit ich die GEZ 500 € bezalhen kann ?

PS muss man nun damit  rechnen  das in Deutschland wieder Lager eingeführt werden für die, die GEZ nicht zahlen  "wollen oder nicht können"  und deswegen auch die  Wohnung  verlieren  können ?

 Haftbefehl läuft ?  Schuldner so langsam bekomme ich hier Angst in diesem Land Deutschland leben zu müssen .
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: kamina am 13. Mai 2015, 00:57
Ich würde auch gern ne Bank überfallen, aber im Ernst: überleg mal, ob es für dich sinnvoll wär, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, bei 500 Euro Rente können sie dir gar nichts !
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: power-dodge am 13. Mai 2015, 07:03
Genau,

Wenn kein KFZ verhanden ist, ist es auch gut.
Die Wertsachen die in der Wohnung sind, schriftlich
An jemanden verkaufen und ein Zettel drauf kleben
das diese Gegenstände nur leihweise da stehen und
den Eigentümer angeben.

An Deiner Stelle hätte ich keine Eidestadtlicheversicherung
abgegeben. Ein P Konto ist ein muss.

Dann will ich mal sehen das die einen Rentner einsperren wegen
solidarischen Tv Beitrag. Das wäre ein Skandal Deutschland weit.
Wäre auch ratsam alles auf Video aufzuzeichnen und ins Internet
zu stellen. Presse wird da wohl nicht mit ziehen...

Wie gesagt das würde ich so tun, weil so eine Situation ist in
meinen Augen ein Freischein. Hier könnte man das neue Gesicht
des Parasiten der Demokratie zeigen.

Ein Verlauf der Sache bei YouTube wäre eigentlich sehr interessant.

Wie Erfolg und lass Dich nicht zum zahlen zwingen.

Gruß
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 20. Mai 2015, 19:55
Zitat von: Sophia.Orthoi
Es sind keine Sendungen zurückgekommen? Das behauptet eine vermeintliche Behörde, die ständig den Empfang von Schreiben leugnet: soll das begründen, dass es keinen Zweifel gibt und daher sie nichts nachzuweisen hat?

Sprich Person A soll das Schreiben wirklich ignoieren?! Hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html) steht doch, dass bereits vorher hätte Wiederspruch eingereicht werden müssen oder nicht? Dort steht aber Gebührenbescheid, den Person A so nie erhalten hat, nur Festsetzungsbescheid, Mahung, Zahlung der Rundfunkbeiträge, wieder Festsetzungsbescheid und dann die Pfändungsankündigung der Stadt oO

EDIT: Ok, Gebührenbescheid scheint seit "neustem" nun Festsetzungsbescheid zu heißen...trotzdem nicht drauf reagieren wie hier ja aber zu lesen, weil nicht nachgewießen zugestellt?! oO

Sprich macht es wirklich sinn jetzt darauf zu pochen das sie Person A das Schreiben nachweislich zustellen müssen, was sie dann wohl sehr einfach tun werden, und jetzt GARNICHTS zu tun?! Das verzögert das ganze vllt um ein paar Wochen, würde aber nicht die Gefahr bergen, dass nun DOCH irgendwelche Fristen oder Dinge verpennt werden, die das ganze (Pfändung etc.) nachher doch unumgänglich machen und Person A dann eventuelle Fristen oder Wiedersprüche nicht mehr geltend machen kann?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Miklap am 20. Mai 2015, 20:20

Sprich Person A soll das Schreiben wirklich ignoieren?!

[...] würde aber nicht die Gefahr bergen, dass nun DOCH irgendwelche Fristen oder Dinge verpennt werden, die das ganze (Pfändung etc.) nachher doch unumgänglich machen und Person A dann eventuelle Fristen oder Wiedersprüche nicht mehr geltend machen kann?
Wie Seppl schon schrieb:
Zitat
Das Schreiben ist rechtlich irrelevant. Nur zum Abheften und nicht weiter darauf eingehen.

Wie die Vollstreckungsstelle schon mitteilte, werden die sich wieder melden. Das Schreiben ist dann ernstzunehmen.
Im hypothetischen Fall sollte man jetzt auf DAS Schreiben von der Vollstreckungsbehörde warten!
Erst dann kann man weiter reagieren...

§41 Abs. 2 VwVfG:

Zitat
2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Wichtig ist, dass man auf Alles - zeitlich in der Frist - reagiert!
Man hat genug Zeit die Dinge zu richten... ;)

Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Mai 2015, 21:34
Zitat von: Sophia.Orthoi
Es sind keine Sendungen zurückgekommen? Das behauptet eine vermeintliche Behörde, die ständig den Empfang von Schreiben leugnet: soll das begründen, dass es keinen Zweifel gibt und daher sie nichts nachzuweisen hat?

Sprich Person A soll das Schreiben wirklich ignoieren?!

Nein. Das habe ich nie gesagt. Es hängt vom Schreiben ab.

Wenn Du einen Bescheid bekommen hast, hättest Du ihm widersprochen.

Empfangsleugnung ist der Stil der GEZ, aber nicht mein Stil.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: PillePlutonium am 22. Mai 2015, 22:06
Ich würde auch gern ne Bank überfallen, aber im Ernst: überleg mal, ob es für dich sinnvoll wär, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, bei 500 Euro Rente können sie dir gar nichts !


Allerdings gibt es dann -soweit ich weiß- einen Schufaeintrag der durchaus folgen haben könnte. Obacht!
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: icebox am 31. Mai 2015, 22:40
Vollstreckungsschreiben von Gemeinde
da ich bewusst die GEZ schreiben ignorierte ..sind gleich in die Tonne gewandert ich habe nie etwas bestellt geschweige denn die öffentlich rechtlichen Medien benutzt

mein Vorgehen wird sein

Sehr geehrte Frau/Herr
Ihr Schreiben vom --.--.---- mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung, fasse ich als Nötigung auf. Hier, mit nicht gerechtfertigten Forderungen der GEZ, gegen meine Person vorzunehmen, werde ich nicht hinnehmen.
Ich habe keine Anmeldung bei der GEZ vorgenommen, noch beabsichtige ich in Zukunft, den Service in Anspruch zu nehmen. Mit der GEZ bin ich keinen Vertrag eingegangen und somit auch nicht an Ihre Forderungen gebunden.
Laut § 111 des VwVfG MV haben Sie keine Befugnis die angebliche Forderung einzutreiben. Ich zitiere: „Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Landes, der Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie der sonstigen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts usw.…“. ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung (Verweis:www.Rundfunkbeitrag.de, Impressum).
Sie lassen sich von der GEZ dazu benutzen, nicht gerechtfertigte Forderungen einzutreiben. Sämtliche schriftliche Drohungen oder Ankündigungen von irgendwelchen Maßnahmen, die auf keinerlei rechtlichen Grundlagen beruhen, werde ich der Staatsanwaltschaft übermitteln.
Das die Gemeinde sich von der GEZ benutzen lässt, um nicht gerechtfertigte Forderungen gegen Bürger der Gemeinde durchzusetzen, gibt mir sehr zu denken.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen. Dazu erwarte ich eine schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 Tagen, ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, gehe ich davon aus, dass ihre Forderung hinfällig ist.
Mit freundlichen Grüßen

was kann ich am besten noch hinzufügen jemand ein paar ruck zuck links oder anschriften..? wie gesagt es ist wirklich alles in die Tonne gewandert ich habe nichtmal nen Fernseher geschweige denn Internet..
ich habe nichtmal nen Smartphone oder nen Computer daheim !!
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 31. Mai 2015, 22:46
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14316.msg96265.html#msg96265

...

Anzeige - Az: 71 AR 84/15 103 / StAW-Landshut
http://k2s.cc/file/15e4ccde81468/strafanzeige.pdf

Wenn sich jemand die Arbeit macht eine "optimierte Textdatei" (ohne "bayerischen passus") daraus zu erstellen .....
(leider  pdf aus jpg)

- und aller weiteren in Frage kommenden Straftaten........
- richtet sich gegen ? "Beitragsservice" = Geschäftsführer Herr Wolf als Verantwortlicher ?
- richtet sich gegen den Ersteller des Bescheides? den Auftraggeber des GVs? welche PERSON/en?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: ThisIsSparta! am 01. Juni 2015, 09:54
@12121212
Gibt es schon eine Entscheidung zu deiner Anzeige?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 01. Juni 2015, 09:58
nicht meine Anzeige ( ich habe keine weiteren Infos..)  ...
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 12. Juni 2015, 16:42
Hallo zusammen,

nachdem nun auf das letzte Schreiben der GEZ nicht reagiert wurde und Person A warten sollte, dass SIE [die Stadt] sich wieder meldet wie von ihr angekündigt nach meinem Wiederspruch, ist nun ein gelber Zettel eingetroffen:

Zitat
Stadtkasse.....
als Vollstreckungsbehörde

Sie werden aufgefordert sich ab morgen telefonisch bei der Stadtkasse zu melden, oder persönlich in meinem Büro im Rathaus......vorzusprechen!

Im Auftrag                                         EILT!(<---handschriftlich)
........

Vollstreckungsbeamtin/-beamter

Und nun? Person A soll Stadt wieder anschreiben das man sich vorher melden wollte? Wohlmöglich hat die Stadt das garnicht eingeleitet sondern die GEZ selbst?

Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 12. Juni 2015, 16:57
Keine Reaktion erforderlich - vermutlich der Versuch belangloses plaplaplap zahle besser plaplapla

Sie werden aufgefordert...vorzusprechen ...... -
Alternativ Fax:
Danke für Ihr Schreiben vom xxxxxx
Sie werden aufgefordert Ihr Anliegen per Fax mitzuteilen.
Ich werde Ihre Anfrage umgehend schriftlich beantworten.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 13. Juni 2015, 10:08
Also sollte Person A jetzt reagieren, eventuell mit Verweiß auf irgendeinen Paragraphen? Ist das "im Auftrag" dort eventuell schon nicht zulässig? Oder letzteres erst von Relevanz wenn derjenige vor der Tür steht?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: speedy777 am 13. Juni 2015, 11:08
Also Person A würde dahingehn und sich erstmal ein bild machen von der auf dem Amt herrschenden "Einstellung" bezüglich der Vorgehensweise des BS!  Danach ruhig und sachlich nach dem vollstreckungsersuch fragen und bitte die Vorlage des "Titels" bzw.  Dem nachweislich zugestellten "Grundlagenbescheids". Dies und nichts anderes ist die Grundlage einer Vollstreckung!  Irgendwelche Blabla-schreiben des Beitragsservice ohne diese genannten Unterlagen sind laut Aussage eines persönlich bekannten Vollstreckungsmitarbeiters KEINE Vollstreckungsgrundlage!!

Diese Aussage bezieht sich auf eine verbandsgemeinde in Rlp...
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 18. Juni 2015, 17:11
So Person A hat gerade mit der Stadt telefoniert, nachdem das Gespräch ganz ok begonnen hat ließ man recht schnell raushängen, dass man das Ganze vollstrecken wird "komme was wolle"....

Konkreter:

Angeblich soll Person A Anfang Mai eine Email/ (Antwort auf die letzte mail von Ende April, in der es nach meinem Wiederspruch hieß "wir melden uns wieder"!) zugestellt worden sein, diese ist nie bei Person A angekommen! Eine Email gillt doch garnicht als rechtsmäßig zugestellt!?! oO

Dieses Schreiben kann man mir scheinbar jetzt nicht nochmal zustellen (Inhalt wollte er vorlesen)

Das Vollstreckungsersuch könnte ich mir vor ort! angucken aber verschicken dürfte er nicht aufgrund von "wichtigen Bankdaten" die dort draufstehen etc...per email schonmal garnicht, is klar! Auch eine schriftliche Kopie (vor-ort!) wäre nicht möglich! Gibt es da einen rechtlichen Anspruch von Person A!?! Wenn ja wo steht dies damit Person A dies ihm unter die Naße halten kann?

Der Hinweiß von Person A, dass diese bis heute nichts NACHWEISLICH erhalten hat interessiere ihn nicht, er hätte eine "Bestätigung" der "GEZ" dass das alles "rechtens" ist und das genüge!  :o

Auf die verwunderte Frage von Person A, dass sie doch nicht einfach ein Schreiben mit der formalen Bestätigung "alles ok" OHNE irgendeinen Nachweiß so akzeptieren können wurde erwiedert "doch doch das ist alles von ..... so abgesegnet und rechtens und wir diskutieren da jetzt auch nicht wir werden pfänden!"

Person A soll nun da erscheinen (habe das Gefühl man will A dort irgendwie festsetzen und psychich unter Druck setzen!?!  |- :-\) um einen Blick auf Schreiben werfen zu dürfen und "wir die Angelegenheit persönlich einmal besprechen können..."

Was sollte A jetzt tun?!? Es kann doch nicht angehen, dass sich hier Stück für Stück vorgearbeitet wird ohne jegliche Rechtsgrundlage und alle das weiter winken!!!?!?!

Erstmal nochmal schriftlich (per mail mit Eingangs (und Lese-)bestätigung?) antworten oder per Post? Dort nochmal auf das Vollstreckungsersuch und die nachgewiesene Zustellung anfordern?

Kann ich mit rechtlichen Schritten drohen oder sollte ich diese schon einleiten?


Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 18. Juni 2015, 17:51
Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

In dieser fiktiven Situation würde mein Onkel sich auf keine weiteren
plapla Gespräche oder ein "dort erscheinen"  einlassen... das führt hier offensichtlich zu nichts.
Der Vollstrecker will hier das Vollstreckungsersuchen vorzeigen ... dort steht drauf
das Festsetzungsbescheid zugestellt worden ist. Achso ... na dann ... ist das wohl so ..NEIN
Das Gefühl von diedmatrix "einchüchtern,einlullen" ist ja auch gewollt. (-:
Nur schriftlich kommunizieren (auch wenn es an der Tür klingelt)

(obiger Link)
Fax an Vollstrecker und abwarten bis
- Abgabe Vermögensverzeichnis ( Vorladung dazu erhalten) = weitere Reaktion erforderlich

fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen ( kein Bescheid erstellt,versand,zugestellt)
Argumente für fiktive Erinnerung auch unter
Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.msg96939.html#msg96939
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 30. Juni 2015, 18:54
Letzte Woche hat Person A dann nach langem Überlegen eine Mail verfasst anstatt dort persönlich aufzuschlagen...

Zitat
Hallo ......,

leider habe ich seit ihrer Antwort (...) auf meine Mail vom (...) nichts mehr zum Fall ... von ihnen gehört. Stattdessen habe ich die Tage einen "gelben Schein" von ihnen im Briefkasten gehabt mit der Bitte sie zu kontaktieren.

Diesem bin ich am .... telefonisch nachgekommen, mit ...., der sie laut seiner Aussage im Urlaub vertritt.

Bis heute habe ich keine Schreiben des Gläubigers erhalten, noch einen Nachweis , wie bereits in meiner letzten Mail gefordert, dass diese bei mir eingegangen sind?

Laut ... haben sie mir eine Antwort per Mail (am ....) zukommen lassen die aber nicht bei mir angekommen ist (auch nicht im Spam). Bitte lassen sie mir diese bzw. den Inhalt nochmals zukommen!

Für beide Fälle verweise ich auf folgendes:
§41 Abs. 2 VwVfG.

"2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen."

In beiden Fällen sicherlich kein Problem, gibt es doch Einschreiben und Empfangsbestätigungen.

Zudem hätte ich gerne eine (schriftliche) Kopie des Vollstreckungsersuchens (inkl Titel und nachweislich zugestellten Grundlagenbescheid) um die Möglichkeit zu haben das ganze prüfen und entsprechend reagieren zu können. Ein "drauf- bzw angucken" vor-ort wie von ... vorgeschlagen halte ich aufgrund des Fehlens einen fotografischen Gedächtnisses meinerseits für wenig zielführend und sachdienlich. Es sollte meiner Meinung ja selbstverständlich sein jmd. die Möglichkeit zu geben, dass ganze in Ruhe prüfen zu können?

Die Aussage von ...., dass ein sinngemäßes "alles rechtens, alles zugestellt!" VOM GLÄUBIGER SELBST! vorliegt und dies ausreichen würde zweifel ich an und verweise dort mal auf folgendes Urteil:

Verwaltungsgericht Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:
„Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht …“

Aufgrund der oben genannten Punkte sei auch nochmal erwähnt:

„§345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige

(3) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung
1.eines Jugendarrestes,
2.einer Geldbuße oder Nebenfolge nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht,
3.eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft oder
4.einer Disziplinarmaßnahme oder einer ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahme

berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. Der Versuch ist strafbar.“

Ich finde es nicht gut wie die Stadt sich hier vom Gläubiger dermaßen instrumentalisieren lässt und das scheinbar auch noch ohne vorher einmal die notwendigen Rechtsgrundlagen genau zu prüfen? Stattdessen wird man sofort massiv unter Druck gesetzt, ohne BIS HEUTE! ein Schreiben (vom Gläubiger) bekommen zu haben auf das ich überhaupt hätte reagieren können?! - trotz Hinweis und Bitte von meiner Seite mir diese zukommen zu lassen.

Ich warte nun auf die entsprechenden Schreiben bzw. eine Antwort von ihnen und betone nochmals das ich gewillt bin das ganze hier zu lösen, unter der Voraussetzung das sich beide Seiten an geltendes Recht halten!

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen

Darauf kam nun folgende Mail inkl Kopien der Schreiben des Beitragsservice der "automatischen Anmeldung" und das Schreiben hier im ersten Post von mir.

Zitat
,
anbei übersende ich Ihnen nochmals das Erläuterungsschreiben des Norddeutschen Rundfunks vom ...., welches Sie nach eigenen Angaben nicht erhalten haben. Auf dieses Schreiben hatte ich in meiner Mail vom ... ebenfalls verwiesen (die sie ja auch nicht erhalten haben).

Ebenso übersende ich Ihnen die Bestätigung Ihrer Anmeldung vom ....

Ich möchte Sie nunmehr bitten, den rückständigen Betrag in Höhe von ... umgehend zu begleichen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wo bitte ist jetzt die geforderte Kopie des Vollstreckungsersuchens oder soll das schon das Schreiben aus meinem ersten Post sein?! oO
Jetzt wieder warten und WIRKLICH NICHTS tun?

Im Prinzip wurde auf nichts wirklich eingegangen was Person A geschrieben hat nur nochmal die Schreiben des Betragsservice angehangen, die aber wenn darauf reagiert werden müsste eh nochmal von denen selbst und vorallem mit aktuellen Datum neu zugestellt werden müssten?! Man kann doch jetzt nicht mehr fristgerecht auf ein altes NACHTRÄGLICH, durch die Stadt per Email, zugesteltes Dokument reagieren oder?!?

Gruß
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 30. Juni 2015, 19:08
Das bringt auch nix... Vollstrecker lenkt nicht ein...weiteres plapla zwecklos....
Da bleibt in ähnlichen fiktiven Fällen nur auf die erste Vollstreckungsmaßnahme zu warten
( Termin Vermögensauskunft) und dann mit der Erinnerung beim Amtsgericht darauf zu reagieren.

Wenn es an der Tür klingelt ... "ich komme wegen Geld" ... "schönen Tag noch ..ich kümmere mich drum ..Tschüß".
Ohne Durchsuchungsbeschluss hat der Vollstrecker nichts in der Wohnung zu suchen.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 30. Juni 2015, 20:25
Ohne Durchsuchungsbeschluss hat der Vollstrecker nichts in der Wohnung zu suchen.

Und selbst wenn, MUSS Person A-Z UNBEDINGT drauf achten das eine Unterschrift vom Richter + Siegel drauf steht.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 30. Juni 2015, 21:02
nieGEZahlt.82 - der Vollstrecker hat eine vollstreckbare Ausfertigung, dort unterschreibt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
und bestätigt damit die original Unterschrift vom Richter.
Das ist auch richtig so .Die richterliche Unterschrift befindet sich nur auf dem Original ( Beschluss oder auch Urteil) .... in
der Akte bei Gericht. Sollte ein Urteil gebraucht werden ... ( zum Beispiel Richter ist nach 40 Jahren verstorben...) könnte man es ja
nicht herbeizaubern .. deswegen immer "vollstreckbare Ausfertigung" ... Die weit verbreitete Annahme ... "keine Unterschrift auf Urteil/Beschluss" ist Mumpitz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckbare_Ausfertigung
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 30. Juni 2015, 21:19
Aber eine vollstreckbare Ausfertigung ersetzt doch nicht einen Durchsuchungsbeschluss.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 30. Juni 2015, 21:34
Unterzeichnet werden muss das Original des Beschlusses oder Urteils, das sich in der Gerichtsakte befindet.
Wenn der Durchsuchungsbeschluss als Ausfertigung vorhanden ist ( mit der Unterschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) reicht das zu..... denn dann IST DAS ORIGINAL UNTERSCHRIEBEN

http://dejure.org/gesetze/ZPO/317.html

................................................................................

Auch folgendes bezieht sich auf DAS ORIGINAL ... wenn dieses nicht vorhanden - dann auch keine Ausfertigung

"Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss
ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern
auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar,
solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht
unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137,
49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198)."

...

Wer behauptet das Original existiert nicht obwohl es vom Urkundsbeamten unterschrieben ist ...
unterstellt dem Unterzeichner eine Straftat (Urkundenfälschung)... das macht doch keinen Sinn ..... warum sollte er das tun ....
Wer würde davon profitieren ... Dieser Gedankengang ist für mich MUMPITZ
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 01. Juli 2015, 17:03
Da bleibt in ähnlichen fiktiven Fällen nur auf die erste Vollstreckungsmaßnahme zu warten
( Termin Vermögensauskunft) und dann mit der Erinnerung beim Amtsgericht darauf zu reagieren.

Und dann, was mach ich dann beim Amtsgericht? Lege Klage/Einspruch ein und wenn ja gegen was überhaupt? Bisher verstehe ich noch nicht auf was ich genau hinarbeite bzw. wo überhaupt die Lücke ist?!

Gegen den Beitragsbescheid zu Klagen ist ja unabhängig davon was jetzt passiert, wenn ich das richtig verstanden habe.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: 12121212 am 01. Juli 2015, 17:20
Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

Rechtsbehelf Amtsgericht heisst Erinnerung
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: leonardodavinci am 01. Juli 2015, 18:15
ich bin mir ziemlich sicher, dass es vorliegend nicht um einen Gerichtsvollzieher vom Amtsgericht geht, sondern um eine Vollstreckungsankündigung der Stadt, diematrix sollte, wenn keine Bescheide nachweislich erhalten wurden, mal hier nachschauen: http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 01. Juli 2015, 21:17
Zitat
Nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG darf eine Vollstreckung erst beginnen, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid). Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 35 VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.

Ist nicht genau das jetzt geschehen, indem dem die Schreiben der GEZ von der Stadt per Mail zugestellt worden? Intuitiv würde ich ja sagen, die GEZ muss die nachweislich zustellen und der Stadt diese Nachweise zustellen, aber ich finde keine rechtlichen Grundlagen dazu?!
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Roggi am 01. Juli 2015, 22:24
Siehe hier:
hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.msg92306.html#msg92306
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Toppsy am 15. Juli 2015, 14:56
gibt es schon was neues zu berichten?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 16. Juli 2015, 10:01
Nach der letzten Mail vor zwei Wochen, mit dem nochmaligen Hinweiß das nachträglich von der Stadt zugesendet Stücke des Beitragsservice "unwirksam" sind, weil immer noch der Zustellungsnachweiß fehlt und in auch sonst Fristen abgelaufen wären auf die nun nicht mehr angemessen reagiert werden könnte, kam bis jetzt noch nichts.

Ich rechne aber ehrlich gesagt damit, dass dann als nächstes die Aufforderung zur Vermögensauskunft kommt? Was macht Person A, wenn sie sich eifnach weigern an den Artikel xy zu halten, dass die Verwaltungsbehörde die Zustellung der Schreiben nachweißen muss, bevor es überhaupt weiter gehen darf?!?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Toppsy am 04. August 2015, 17:49
Das ist wirklich eine sehr gute und interessante Frage...
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: abzocke1 am 12. August 2015, 05:38
Ich rechne aber ehrlich gesagt damit, dass dann als nächstes die Aufforderung zur Vermögensauskunft kommt? Was macht Person A, wenn sie sich eifnach weigern an den Artikel xy zu halten, dass die Verwaltungsbehörde die Zustellung der Schreiben nachweißen muss, bevor es überhaupt weiter gehen darf?!?

auch das dürfen die nicht , ich habe hier ein ak Urteil meine Güte ,
seltsamerweise werden hier solche Urteile die erst 4 Wochen alt sind verheimlicht
ihr seit hier doch alle selber GEZ Schwergen und versucht mit Euer Art und Weise die Leser immer werter einzuschüchtern


ich bin hier weg aus dem schrott Forum wir für die GEZ
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 12. August 2015, 19:27
Das sie es nicht dürfen war garnicht die Frage, sondern was tun wenn sie es versuchen?! Immerhin drohen sie auch mit diversen anderen Dingen ohne richtige Grundlagen...

Bis heute ist noch nichts gekommen, ich warte weiter "gespannt"...und ja ich wünschte es wäre ein Fake und man bräuchte sich nicht diverse Feierabende und Wochenenden über mögliche Kosequenzen und Gegenmaßnahmen den Kopf zerbrechen...!  >:(
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 13. August 2015, 12:06
So herzlichen Glückwunsch!! Seit mind. letzte Woche Freitag ist das Konto gesperrt bzw. gepfändet OHNE! das Person A vorher eine Info oder sonstiges erhalten hätte! Kann mir eienr sagen was man der Bank erzählen soll bzw. was die vorliegen haben müssen für sowas!?!

Das ist genau das was ich sagen, von wegen "die dürfen das nicht", alles schön und gut, aber sie machen es trotzdem und was kann man dagegen tun!?!

Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 13. August 2015, 15:09
Die Bank weigert sich die Sperrung aufzuhebn udn verweist auf das von der Stadt zugestellt Schriftstück (Pfändungs- und Einziehungsverfügung). Leider nicht Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und damit leider keine Notwendigkeit von einem Richter inkl richtigem Anschreiben/Titel unterschirben zu sein?

http://www.juraforum.de/lexikon/kontopfaendung#Aufhebung_der_Kontosperre

Zusätzlich ist ein falsches Konto angegeben, allerdings dahinter " o.a. Konten, was oder andere Konten bedeuten KÖNNTE....

Ist die Pfändung damit nichtig?!?

"Ist eine Pfändungsverfügung fehlerhaft oder nichtig, so hat die Vollstreckungsbehörde einem Einspruch im Sinne des § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO des Vollstreckungsschuldners grundsätzlich abzuhelfen."

http://www.frag-einen-anwalt.de/Pfaendungs-und-Einziehungsverfuegung---f213210.html

Das Schreiben hat den Stempeler der Sadt und eine Unterschift die man nicht lesen kann (nur Nachname) und "Im Auftrag" davor...

Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: abzocke1 am 19. August 2015, 10:36
app eine Anzeige lohnt immer auch wenn diese erst mal als aussichtslos erscheinen mag ist es zumindest erst mal Akten kundig , diese Anzeige muß nur glaubwürdig sein und sich gegen eine natürliche  Person z.b. richten, z.b. Gerichtsvollzieher und wenn mehrere so eine Anzeige Erstatten sich die Anzeigen häufen wird es sehr unangenehm eines Tages für die Betreiber werden der Zwangs Abgabe.

 wenn die Polizei sich weigert und meint nicht zuständig zu sein eine Anzeige aufzunehmen,  macht man diese selber schriftlich und reicht diese Anzeige per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax an dem Staatsanwalt ein,
die Polizei ist aber per Gesetz verpflichtet Anzeigen aufzunehmen so fern die glaubwürdig ist .
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Jannimann am 19. August 2015, 15:15
So herzlichen Glückwunsch!! Seit mind. letzte Woche Freitag ist das Konto gesperrt bzw. gepfändet OHNE! das Person A vorher eine Info oder sonstiges erhalten hätte! Kann mir eienr sagen was man der Bank erzählen soll bzw. was die vorliegen haben müssen für sowas!?!
Hallo,

vermutlich hat niemand Person A glauben schenken wollen, daß sie überhaupt keinen Bescheid bekommen haben will.




Zusätzlich ist ein falsches Konto angegeben, allerdings dahinter " o.a. Konten, was oder andere Konten bedeuten KÖNNTE....

Ist die Pfändung damit nichtig?!?

"Ist eine Pfändungsverfügung fehlerhaft oder nichtig, so hat die Vollstreckungsbehörde einem Einspruch im Sinne des § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO des Vollstreckungsschuldners grundsätzlich abzuhelfen."

http://www.frag-einen-anwalt.de/Pfaendungs-und-Einziehungsverfuegung---f213210.html

Das Schreiben hat den Stempeler der Sadt und eine Unterschift die man nicht lesen kann (nur Nachname) und "Im Auftrag" davor...
in diesem Fall sollte die Bank das Konto freigeben, wie hat die Stadt eigentlich das Konto von Person A ermittelt?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 19. August 2015, 20:27
Die Bank behauptet einfach "das kommt von der Stadt, die dürfen das, alles ok so" - also genau wie die Stadt das bei der "GEZ" macht..... :( >:(

Zitat
wie hat die Stadt eigentlich das Konto von Person A ermittelt?

Das ist ja der geilste an der ganze Geschichte! Die Kontonummer (auf dem Schreiben an die Bank und mich) stimmt nicht (letzten 4 Ziffern sind falsch)....komisch aber auch, gell?!? Sind das nicht genau die letzten vier die immer **** sind wenn man irgendwo bei einer Bestellung oder sonst wo einer Übersicht sieht?!  :P Ich vermute also, sie waren aufgrund dessen, dass das ganze überhaupt keine rechtliche Grundlage hat garnicht in der Lage das Konto zu erfragen und haben die letzten 4 Ziffern einfach geraten....und jetzt kommts. Hinter der Nummer steht dann
Zitat
o.a. Konten
! Was wohl soviel wie oder ähnlichen Konten heißen soll.

Auf diesen Einwand, dass es ja wohl auf so einem Schreiben nicht einfach sein kann dass ich eine falsche Kontonummer angebe und mit diesem einfachen Zusatz dann quasi einen Persilschein habe, wollte die Bank auch nicht eingehen?! UNGLAUBLICH!

Letztendlich habe ich nun eine separierung des Betrags und damit wieder Freigabe des Kontos erwirkt, aber das Geld wird in 2 Wochen trotzdem überwiesen. Habe Klage und Rechtsschutz sowie sofortige Aufhebung des ganzen beim Gericht eingereicht mit einer ersten groben Schilderung des ganzen Ablaufs und hoffe nun, dass wir doch noch in einem Rechtsstaat leben....

PS: Gibt es keine Möglichkeit ältere Beiträge zu editieren? :/ Ich würde gern den Titel oder zumindest den Anfangspost ZWECKS ÜBERSICHTLICHKEIT editieren, damit anderen immer den aktuellen Status genauer erkennen können.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: PersonX am 19. August 2015, 21:46
Ein Moderator kann auf Wunsch sicherlich den Titel ändern. Einfach unten den Button nutzen oder einen direkt anschreiben. Bearbeiten lässt sich ein Text nur kurze Zeit nach dem ersten Speichern.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Jannimann am 20. August 2015, 14:25
Die Bank behauptet einfach "das kommt von der Stadt, die dürfen das, alles ok so" - also genau wie die Stadt das bei der "GEZ" macht..... :( >:(
naja, wenn die Bank einen Vollstreckungsbescheid von der Stadt vorliegen hat, müssen sie das wohl so machen, die Stadt verfügt vermutlich über das Hoheitsrecht so etwas zu erlassen. Etwas fremd ist mir nur die Situation, daß gleich das ganze Konto gesperrt wird. Damit wird der gemeine Bürger handlungsunfähig...




Zitat
Zitat
wie hat die Stadt eigentlich das Konto von Person A ermittelt?

Ich vermute also, sie waren aufgrund dessen, dass das ganze überhaupt keine rechtliche Grundlage hat garnicht in der Lage das Konto zu erfragen und haben die letzten 4 Ziffern einfach geraten....und jetzt kommts. Hinter der Nummer steht dann
Zitat
o.a. Konten
! Was wohl soviel wie oder ähnlichen Konten heißen soll.
wie haben die denn die Mailadresse von Person A erfahren? Vielleicht hat die Stadt einfach nur gegooglet ;), um etwas herauszufinden? NSA und BKA lassen grüßen...




Zitat
Auf diesen Einwand, dass es ja wohl auf so einem Schreiben nicht einfach sein kann dass ich eine falsche Kontonummer angebe und mit diesem einfachen Zusatz dann quasi einen Persilschein habe, wollte die Bank auch nicht eingehen?! UNGLAUBLICH!
sie haben nicht einfach nur das Konto mit einem Bann versehen, sondern das Konto von Person A. Und bei Name und Anschrift haben sie wohl eine Übereinstimmung gefunden...


Auf jeden Fall ist es sehr merkwürdig, daß bei Person A ansatzlos gepfändet wurde, wo andere Gerichtsvollzieher ihren Kunden erst mal eine Aufwartung machen. Diese Vorgehensweise erscheint seltsam fremd, zumal die Möglichkeit zur Zahlungsverweigerung damit defakto ausgehebelt wird, so daß hier mal ein Gericht angesprochen werden sollte. Leider entstehen dabei u. U. unnötige Kosten.

Vielleicht liegen zu diesem Fall noch andere unbekannte Erkenntnisse vor, vermutlich wird Person A aber nicht um einen Rechtsstreit herumkommen, wenn sie diesem Wahnsinn Einhalt gebieten will.
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: diedmatrix am 13. September 2015, 11:02
Klage bzw. Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurde nun vom Gericht abgelehnt. Dementsprechend sind sämtlichen Kosten der Verfahrens + Rundfunkbeitrag nun von PersonA zu bezahlen....toll gelaufen -_-

Ich habe viele Dinge versucht die hier standen, mehrfach auf diverse dinge hingewiesen aber nichts hat geholfen. Entweder melden sich hier größtenteils die bei denen es geklappt hat, dies ist ein sehr geringer teil oder bei denjenigen kommt eventuell auch noch was oder es war alles humbuck, kA...

Person A wird sich dem mangels weiterer Kraft und Rechtsschutzversicherung und dem daraus resultierenden finanziellem Risiko nun beugen (müssen)...
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Roggi am 13. September 2015, 14:38
Wie jetzt, keine Revision, keine Möglichkeit, auf Urteile höherer Instanzen zu warten? Welches waren deine Klageargumente, wie das Urteil?
Titel: Re: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
Beitrag von: Jannimann am 14. September 2015, 14:47
Zitat
Welches waren deine Klageargumente, wie das Urteil?
ja, das würde mich auch sehr interessieren.

Dieses Forum kann leider keine Garantien auf Verfolgungsschutz übernehmen. Hier treffen sich Gleichgesinnte, die der Staatswillkür die Stirn bieten, und sich nicht alles unterjubeln lassen wollen. Dabei wird irgendwann mal jemand klagen müssen, damit das ganze Gesetz vom BGH für nichtig erklärt wird.

Sinnvoll scheint es zu sein, die Zahlung so weit wie nur irgend möglich hinauszuzögern, denn es könnte durchaus sein (aus Erfahrungen der Vergangenheit), daß das BGH nach seinem Urteil einen Bestandsschutz für bereits geleistete Zahlungen dem ÖR zuspricht, und dieser die zu Unrecht von den Bürgern geleisteten Zahlungen einbehält.

Dabei würde es den ÖR auch nicht interessieren, daß sie bei "Zahlungen unter Vorbehalt" auf diese Rückzahlung hinweisen.

Diejenigen, die nicht gezahlt haben, müssen dann nichts mehr befürchten, weil durch dieses Urteil die Rechtsgrundlage für eine weitere Strafverfolgung fehlt, und auch nichts mehr zahlen.