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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 25. April 2015, 07:01

Titel: Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
Beitrag von: Uwe am 25. April 2015, 07:01
(http://www.kostenlose-urteile.de/layout/2011SpLA.original/images/facebookLogo_KLU.png)

Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlichen unbedenklich


VG Dresden entscheidet zu mehreren Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags
Die Rundfunk­beitrags­erhebung durch den Mitteldeutschen Rundfunk begegnet keinen verfassungs­rechtlichen Bedenken. Dies geht aus mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.

weiterlesen auf:

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Dresden_2-K-1221132-K-1744132-K-98313-und-2-K-458152-K-2300142-K-110313_Rundfunkbeitragserhebung-durch-den-MDR-verfassungsrechtlichen-unbedenklich.news20949.htm
Titel: Re: Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
Beitrag von: pinguin am 25. April 2015, 08:45
Negativ; ein Verwaltungsgericht hat über die Verfassungsgemäßheit nicht zu entscheiden.
Titel: Re: Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
Beitrag von: SchwarzSurfer am 25. April 2015, 11:19
Sicher geht es hier auch nur um die Landesverfassung
Titel: Re: Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
Beitrag von: pinguin am 25. April 2015, 11:51
Sicher geht es hier auch nur um die Landesverfassung
Darf nicht auch dieses nur ein Verfassungsgericht?
Titel: Re: Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
Beitrag von: ohmanoman am 25. April 2015, 20:59
Moin Moin,

was heißt denn "verfassungs­rechtlichen unbedenklich"??
Unbedenklich heißt doch nicht wissen oder?  ???
Die Salbe können Sie benutzen, sie ist gesundheitlich unbedenklich! Mann weiß es aber nicht!!
Sie wird genutzt und die Person bekommt eine Schockallergie!!  :o
Ohmanoman
Titel: Re: Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
Beitrag von: Viktor7 am 25. April 2015, 22:10
...
was heißt denn "verfassungs­rechtlichen unbedenklich"??
Unbedenklich heißt doch nicht wissen oder?  ???
...

Das heißt, sie stellen sich blind und sagen:

Wir sehen keine verfassungsrechtlichen Unstimmigkeiten.

Das ganze vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungsgerichte nicht über die Verfassungsmäßigkeit laut Gesetz entscheiden dürfen. Sie müssten bei objektiver Betrachtung der Gesetzeslage:


eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht machen. Sie tun es nicht und sprechen offensichtlich Unrecht.
Titel: Re: Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
Beitrag von: ohmanoman am 25. April 2015, 23:00
Tut mir leid,
aber das muss ich jetzt noch mal los werden.

Ich komme mir langsam lächerlich vor, mich mit so einem Schwachsinn zu beschäftigen!!


Bin seit ein paar Tagen dabei, eine Stellungnahme gegen die Klageerwiderung zu verfassen und weiß nicht
mehr, was ich gegen den Schwachsinn noch vorbringen soll.
Was sind das für Fachi........gel!

Komme mir vor, dem, der mich mit der Waffe bedroht, zu überzeugen, das ich mit einem Eimer ohne Boden kein  Wasser zu holen kann, er aber davon überzeugt ist, dass das geht!! ;D :( ??? :-[ :-\
Ohjeohje
Titel: Re: Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
Beitrag von: Bürger am 25. April 2015, 23:47
Was denn, verhandelt VG Dresden tatsächlich doch noch...? ;)

...allerdings darf man es natürlich auch nicht zu ernst nehmen ;)
Zitat
[...] Das Verwaltungsgericht Dresden hat die verfassungsrechtlichen Bedenken mehrerer Kläger gegen die Neuregelung nicht geteilt und wies daher eine ALLEIN auf die behauptete VERFASSUNGSWIDRIGKEIT der Beitragserhebung für das Innehaben einer Wohnung gestützte Klage ab (Az. 2 K 1221/13). [...]