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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 10. März 2015, 08:00

Titel: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Uwe am 10. März 2015, 08:00
(http://statics.augsburger-allgemeine.de/resources/25027/ver1-0/img/logob-haupt.gif)

Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?


Zwei Jahre nach der Einführung des Rundfunkbeitrags haben Klagen dagegen das Oberverwaltungsgericht in Münster erreicht. Es muss klären, ob die Gebühr rechtmäßig ist.

Am Donnerstag befasst es sich gleich mit vier Berufungsverfahren von Privatleuten. Dabei geht es um die Frage, ob der von den Bundesländern vereinbarte Staatsvertrag zur Rundfunkgebühr rechtens ist....

weiterlesen auf:

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Klagewelle-gegen-Rundfunkbeitrag-Verstoesst-Gebuehr-gegen-das-Gesetz-id33317997.html
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. März 2015, 08:09
Zitat
Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es in den 60 Beratungsstellen in NRW und an einer eigenen Hotline zum Thema viele Nachfragen zur Haushaltsabgabe. "Wir stehen positiv hinter dem Beitrag und halten das Verfahren für fair", sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale.

Sie vertreten die Verbraucher, nicht die Nicht-Verbraucher.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: seppl am 10. März 2015, 08:30
Sie vertreten nicht die Interessen der Verbraucher oder Nicht-Verbraucher, sie vertreten die Interessen der ÖR Sendeanstalten!

Wolfgang Schuldzinski:
Vorstand der VZ-NRW
und
Mitglied im Rundfunkrat des WDR

https://www.vz-nrw.de/vorstand--verwaltungsrat

http://dju-nrw.verdi.de/themen/2014-4/++co++7694bef8-62d6-11e4-8011-52540059119e
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. März 2015, 08:41
Gibt es in Deutschland überhaupt keine Rundfunkfilzfreien Stellen mehr? Deshalb machen die fast was sie wollen.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: marga am 10. März 2015, 09:36
Hallo Gemeinde....

Ist doch völlig klar, wenn der Rundfunkrat des Saarlandes als Mitglied Herrn Wolfgang Krause (Vorsitzender der Verbraucherzentrale des Saarlandes mit Auszeichnung des Verdienstordens) von der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. hat, kann die Verbraucherzentrale ja nicht gegen den Beitragsservice sein..........

Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: vmp am 10. März 2015, 10:08
Wie werden diese Verbraucherzentralen denn bitte schön ihren Anforderungen gerecht, wenn sie offensichtlich infiltriert wurden?

Nach Wikipedia müssen Verbraucherzentralen gemeinnützig sein, was die Anforderung hat, dass der Zweck einer Verbraucherzentrale selbstlos sein muss. Heißt für mich, die Meinung die irgendein Bearbeiter dort hat ist absolut irrelevant, der Verbraucher muss eigentlich unabhängig davon informiert werden. Wie ist das gewährleistet, wenn die Verbraucherzentrale positiv hinter diesem Beitrag steht?
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: six2seven am 10. März 2015, 11:10
Hallo,
dieses Kumpanei-Geflecht findet sich bei allen
" regulierenden " Institutionen.
Die Posten werden immer im "bewährten Personenkreis" verteilt.
So kommt es locker vor, dass ein  "Verlässlicher " seinen
Hintern auf  10 oder mehr Posten einsetzen kann.
Also, nicht darüber aufregen, sondern die Maßnahme
treffen, die den Sumpf vielleicht austrocknet,
nämlich das sauer verdiente Geld einbehalten.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: heinmeyer am 10. März 2015, 12:02
Moin,

Genauso ist das: Filz und Korruption im öffentlichen Rundfunk  >:( so werden wir Konsumenten an der Nase herumgeführt:

Vorsitzender des Vorstandes Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. ist: Wolfgang Krause. (http://www.vz-saar.de/impressum (http://www.vz-saar.de/impressum) ) aber ebenfalls Rundfunkrat Vorsitzender des Saarländischer Rundfunk: Wolfgang Krause (http://www.ard.de/download/537604/SR_Personalien_.pdf (http://www.ard.de/download/537604/SR_Personalien_.pdf))?

Und der Rundfunkrat des NRW hat als Mitglied Herrn Wolfgang Schuldzinski http://dju-nrw.verdi.de/themen/2014-4/++co++7694bef8-62d6-11e4-8011-52540059119e (http://dju-nrw.verdi.de/themen/2014-4/++co++7694bef8-62d6-11e4-8011-52540059119e) der ebenfalls Vorsitzender der Verbraucherzentrale des NRW ist: https://www.vz-nrw.de/vorstand--verwaltungsrat (https://www.vz-nrw.de/vorstand--verwaltungsrat)

Ein Schelm wer böses dabei denkt  :-\
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Der_Heinrich am 10. März 2015, 12:12
Die Meldung in der Augsburger ist eine dpa-Meldung ohne Autor. Wäre mal interessant, wie diese zustande kam.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: MrTNo am 10. März 2015, 13:53
Artikel der FAZ:

"Vorerst aber sollen die Verbraucherzentralen - mit finanzieller Unterstützung der Funkhäuser im fünfstelligen Bereich - den Sorgen abhelfen. Für die 54.000 Euro des NDR will die Zweigstelle Niedersachsen einen Internetauftritt organisieren, Flyer verteilen, Personal schulen und Fragen nach sozialen Härtefällen, Zahlungsmodalitäten oder rechtlichen Belangen klären."

--> http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunk-verbraucherzentrale-hilft-bei-gez-gebuehr-aus-1541821.html

Unliebsame Gegner werden mit dem Geld der Beitragszahler mundtot gemacht. Wann hört diese Mafiastruktur endlich auf zu existieren?
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: koppi1947 am 10. März 2015, 13:57
Die mafiösen Strukturen werden nie aufhören,es kommen immer mehr dazu und der Filz wird dicker und undurchdringlicher und undurchsichtiger.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: spreefischer am 10. März 2015, 14:16
Artikel der FAZ:

"Vorerst aber sollen die Verbraucherzentralen - mit finanzieller Unterstützung der Funkhäuser im fünfstelligen Bereich - den Sorgen abhelfen. Für die 54.000 Euro des NDR will die Zweigstelle Niedersachsen einen Internetauftritt organisieren, Flyer verteilen, Personal schulen und Fragen nach sozialen Härtefällen, Zahlungsmodalitäten oder rechtlichen Belangen klären."

--> http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunk-verbraucherzentrale-hilft-bei-gez-gebuehr-aus-1541821.html

Unliebsame Gegner werden mit dem Geld der Beitragszahler mundtot gemacht. Wann hört diese Mafiastruktur endlich auf zu existieren?

der Artikel ist von Juni 2008


Edit "Bürger":
An alle > Das Thema "Verbraucherzentralen" ist ein zwar wichtiges, jedoch separates Thema, was nicht direkt im Zusammenhang mit dem Kernthema dieses Threads zu tun hat, welches da lautet...
Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
...und zu welchem zum Zwecke der allgemeinen Übersicht und Thementreue bitte zurückgekehrt werden möge.
Zum Thema "Verbraucherzentralen" bitte in den dafür geschaffenen Thread
Verbraucherzentralen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.0.html
Danke :police: ;)
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Uwe am 12. März 2015, 22:03
(http://www.sat1nrw.de/wp-content/themes/sat1nrw/build/img/header_logo.png)

Muss der Rundfunkbeitrag weg?
Mehrere Bürger klagen gegen die Fernsehgebühr


Nachdem die Klage gegen den Rundfunkbeitrag in Köln und Arnsberg abgelehnt wurde, soll heute das Oberverwaltungsgericht Münster über den Fall entscheiden.

Mit Abstimmung:
SIND DIE 215,76 EURO JAHRESBEITRAG FÜR EUCH GERECHTFERTIGT ODER MUSS DAS ABGESCHAFFT WERDEN?

weiterlesen auf:

http://www.sat1nrw.de/aktuell/muss-der-rundfunkbeitrag-weg-118201/

Video:

https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: UnerhÖRt am 13. März 2015, 11:32
(http://www.sat1nrw.de/wp-content/themes/sat1nrw/build/img/header_logo.png)
 
 Muss der Rundfunkbeitrag weg?
Mehrere Bürger klagen gegen die Fernsehgebühr

 
 Nachdem die Klage gegen den Rundfunkbeitrag in Köln und Arnsberg abgelehnt wurde, soll heute das Oberverwaltungsgericht Münster über den Fall entscheiden.

Mit Abstimmung:
SIND DIE 215,76 EURO JAHRESBEITRAG FÜR EUCH GERECHTFERTIGT ODER MUSS DAS ABGESCHAFFT WERDEN?

weiterlesen auf:

 http://www.sat1nrw.de/aktuell/muss-der-rundfunkbeitrag-weg-118201/ (http://www.sat1nrw.de/aktuell/muss-der-rundfunkbeitrag-weg-118201/)
 
Video:

 https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542 (https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542)
 


Diese Abstimmung scheint genauso manipulativ formuliert wie die Umfrage des ÖRR damals
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6512.msg49291.html#msg49291


Zitat:

Sind die 215,76 Euro Jahresbeitrag für euch gerechtfertigt oder muss das abgeschafft werden?

Jede Wohnung muss für das öffentlich-rechtliche Fernsehen Geld bezahlen. In Münster wird dagegen nun geklagt.

O   Ja, die Rundfunkbeiträge sind nicht gerechtfertigt.

O   Nein, die Rundfunkbeiträge garantieren Qualitätsfernsehen.


(Hervorhebungen von mir)

Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Grinsekatze am 13. März 2015, 12:11
Da bin ich auch erst drüber gestolpert ... merkwürdige Formulierung bei der Umfrage.
Aber - wer lesen kann, ist klar im Vorteil  ;)
Trotz allem, was nützen diese Umfragen? Dies ist ja nicht die erste Umfrage ihrer Art.
Solange unsere (*hüstel*) Politik kräftig mitverdient an dem Zwangsbeitrag, werden sie sich hüten, besagte Einnahmequelle einzustampfen. (1,3 Mrd. € PLUS in der Kasse)

Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Dark Fader am 15. März 2015, 14:49
Moin moin,
was gibt es denn über das Ergebnis zu schreiben ??

Ich vermute mal, dass das VG Dssd in meinem Fall dieses Ergebnis abwartet.

Grüsse

TheDArk
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: LeckGEZ am 15. März 2015, 19:36
Trotz allem, was nützen diese Umfragen? Dies ist ja nicht die erste Umfrage ihrer Art.
Und es ist auch nicht die letzte Umfrage die letztendlich von einer Sendeleitung manipuliert wird um das gewünschte Ergebnis (i.d.Vergangenheit die gewünschten Gewinner einer Show) zu präsentieren. Vertraue keiner Umfrage, die Du nicht selbst manipuliert hast! Willkommen in der Fernsehdemokratie!
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: kalle960 am 20. März 2015, 14:13
Hallo Leute ...habe heute eine Anwort auf meine Beschwerde an ÖrR(ARD)bekommen.
Hier mal die Anwort von Denen:

Zitat
Sehr geehrte Zuschauerin, bzw. sehr geehrter Zuschauer,
vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.
Wir bedauern Ihre Pauschalkritik an der ARD, ihren Programmangeboten und am System der Beitragsfinanzierung.
Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse.
Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können.
Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. Die Landesrundfunkanstalten geben regelmäßig über die Gehälter ihres Führungspersonals Auskunft. Im Internet finden Sie eine Übersicht über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens:
http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ueber-uns-sendeplatzprofile102.html.
Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben Dritte Programme, die Digitalkanäle EinsPlus, Tagesschau 24 und Einsfestival, ihre Anteile am Kinderkanal KiKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie 64 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek, das mobile Angebot „m.daserste.de“ und den Livestream „live.daserste.de“.
Weitere detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier:
http://www.ard.de/home/intern/die-ard/die-ard-in-zahlen/17_98_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html
Petra P***
Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion Das Erste
Postfach 200665
80006 München
Tel +49 89 5900 23344
Fax +49 89 5900 24070
E-Mail: Info@DasErste.de
www.DasErste.de

Also nur sinnfreie Textblöcke und kein Wort auf meine Beschwerde.
Nur BLABLA


***Edit "Bürger":
Klarname gekürzt. Bitte zukünftig berücksichtigen.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: LeckGEZ am 20. März 2015, 14:35
Also nur sinnfreie Textblöcke und kein Wort auf meine Beschwerde.
Nur BLABLA

Und darauf gibt es auch nur einen Antwort: Beitragsboykott
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Hailender am 20. März 2015, 20:19
Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden.

Wieso nur im größtmöglichen Maße - ich möchte komplett informiert werden wofür mein Geld verwendet wird.
Aber vor allem möchte ich selber darüber entscheiden wofür ich es ausgebe.

Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben Dritte Programme, die Digitalkanäle EinsPlus, Tagesschau 24 und Einsfestival, ihre Anteile am Kinderkanal KiKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie 64 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek, das mobile Angebot „m.daserste.de“ und den Livestream „live.daserste.de“.

Wofür so viele Programme, was hat das noch mit GRUNDVERSORGUNG zu tun?
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 20. März 2015, 20:28
Wofür so viele Programme, was hat das noch mit GRUNDVERSORGUNG zu tun?

Alibifunktion, bei weniger Programmen würden mehr Zahlschafe aufwachen...
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: tokiomotel am 20. März 2015, 20:32
Wieso nur im größtmöglichen Maße - ich möchte komplett informiert werden wofür mein Geld verwendet wird.
Komplett und vollumfänglich zu informieren wird aus gutem Grund tunlichst vermieden.
Sonst könnten womöglich noch mehr unangenehme Fragen gestellt und schlafende Zahlschafe geweckt werden.
Zum Beispiel würden sicher viele ihren Zwangsbeitrag liebend gern besser in ihre eigene Altersvorsorge investieren , anstatt zusehen zu müssen wie ständig ein nicht geringer Teil des abgepressten Obolus in den so gern unerwähnten Pensionskassen des ÖRR sein Unwesen treibt.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Gast am 20. März 2015, 20:55
Interessanter Link in der Antwort der RA!!!
MINUTENPREISE...

Öffentlich-rechtliches TV-Angebot und seine Nutzung 1952 -1991                  
Minutenpreis;                  
Gebühren/Sendeminute                  
Jahr   ARD      ZDF      ö.r. gesamt   
1953                  
1954   59   DM         59   DM
1955   185   DM         185   DM
1956   314   DM         314   DM
1957   539   DM         539   DM
1958   831   DM         831   DM
1959   1072   DM         1072   DM
1960   1381   DM         1381   DM
1961   1204   DM         1204   DM
1962   843   DM         1084   DM
1963   1026   DM   1159   DM   1058   DM
1964   605   DM   1040   DM   692   DM
1965   545   DM   1086   DM   641   DM
1966   519   DM   903   DM   594   DM
1967   525   DM   957   DM   608   DM
1968   521   DM   983   DM   610   DM
1969   540   DM   1001   DM   631   DM
1970   641   DM   1270   DM   760   DM
1971   695   DM   1264   DM   803   DM
1972   689   DM   1253   DM   797   DM
1973   937   DM   1730   DM   1072   DM
1974   1075   DM   2193   DM   1269   DM
1975   1109   DM   2195   DM   1303   DM
1976   1009   DM   2169   DM   1202   DM
1977   1007   DM   2265   DM   1208   DM
1978   972   DM   2163   DM   1164   DM
1979   1272   DM   2608   DM   1502   DM
1980   1244   DM   2614   DM   1476   DM
1981   1213   DM   2626   DM   1447   DM
1982   1221   DM   2585   DM   1450   DM
1983   1306   DM   2901   DM   1565   DM
1984   1398   DM   2907   DM   1655   DM
1985   1375   DM   2434   DM   1581   DM
1986   1266   DM   2417   DM   1477   DM
1987   1251   DM   2367   DM   1457   DM
1988   1177   DM   2303   DM   1380   DM
1989   1083   DM   2243   DM   1282   DM
1990   1174   DM   2449   DM   1392   DM
1991   1024   DM   2376   DM   1235   DM
                  
2014               15500   €

(Tabellenansicht etwas zerpflückt, aber der Sinn ist wohl erkennbar) :angel:

Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: koppi1947 am 20. März 2015, 21:34
Die Antwort sagt doch Alles(größtmöglich-nicht konkret)Grundversorgung-X programme?)wird von den Ministerpräsidenten festgelegt?Man könnte auf dieses Bla Bla k......
Jetzt erst Recht Boykott.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Carina am 20. März 2015, 21:58
Eine Grundversorgung kann man mit 1 bis 2 Programmen machen, dazu noch 1 bis 2 Radioprogramme. Wenn man den Auftrag endlich mal definieren würde. Stattdessen erklärt man uns nun, daß eine Grundversorgung eine Vollversorgung für die Gesamtveranstaltung (also auch privater) Rundfunk ist. So mag die Entwicklung gewesen sein, weil vor Einführung der Zwangsabgabe keiner groß Fragen gestellt hat. Aber eine Grundversorgung bleibt eine Grundversorgung und ist keine vollumfängliche mediale Gesamtversorgung. Veralbern können wir uns alleine!
Fragen an die Politik:
Wie konnte das passieren, daß der ÖRR so auswucherte?
Warum wird das Spektakel jedesmal durch den Staatsvertrag unterstützt?
Warum wird das Gutachten aus dem Finanzministerium nicht diskutiert?
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. März 2015, 07:32

Wie konnte das passieren, daß der ÖRR so auswucherte?
Warum wird das Spektakel jedesmal durch den Staatsvertrag unterstützt?
Warum wird das Gutachten aus dem Finanzministerium nicht diskutiert?

Den meisten unserer Politiker geht es genauso wie den örRundfunkern nur ums Geld. Und darum haben die Politiker eine riesige Angst vor der Macht des Rundfunks. Alleine das ist für mich ein Grund den Rundfunk gesund zu schrumpfen, er ist schon ein eigener Staat im Staat.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: Taj am 21. März 2015, 09:53
Habe heute morgen ein schönes Zitat gefunden, welches thematisch recht passend ist:

"Die Massenmentalität der westlichen Kultur, geprägt von der rigorosen Gehirnwäsche durch Schule und Medien, dreht sich um die Aufrechterhaltung der Vergangenheit. Dieses Vorgehen dient dem Versuch, sich die Zukunft zu sichern, wobei wiederum die Gegenwart als etwas erlitten wird, das außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Die Gegenwart soll deshalb >sicher< in den Händen der Regierung liegen, die diese Gegenwart als Produkt des technologischen, materiellen und industriellen Forschritts an die Massen verfüttert."

(Dick Lucas, Threat By Example, herausgegeben von Martin Sprouse, Pressure Drop Press, San Francisco, 1989, 13)

Von daher werden die Politiker weniger Angst vor den Medien haben als vor "ihren" Bürgern....
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: robbierob am 21. März 2015, 11:45
@Taj
Das ist ein sehr schönes Zitat. Zur Gehirnwäsche gehören immer zwei Seiten. Die eine Seite versucht sie, die andere nimmt sie an (oder auch nicht). Wir haben es selbst in der Hand, nicht die Lügen der Medien zu glauben und uns nicht von der Politikkaste einlullen zu lassen. Man kann Zeitungen abbestellen, den Fernseher ausschalten und sich alternativ infomieren. Auch unsere Kinder kann man dahingehend erziehen. Leider lässt sich gerade das deutsche Volk sehr leicht von außen und innen beeinflussen. Dies ist unsere eigene Schuld. Bereits Napelon wusste dies: "Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie."

"Von daher werden die Politiker weniger Angst vor den Medien haben als vor "ihren" Bürgern"

Die Politik muss erst wieder vor ihren Bürgern Angst haben, wenn diese ihre Macht erkennen. Die Macht der Masse kann alles verändern. Nicht ein paar tausend Politiker sind für das Wohl des Landes wichtig, sondern die Millionen von Bürgern. Ohne uns sind sie nichts. Sie sind von uns abhängig, nicht wir von ihnen. Wer stellt ihr Essen her? Wer baut die Häuser? Wer sorgt für die Infrastruktur? Und so weiter. Das muss den Menschen klar werden. Deshalb wird von der Obrigkeit auch immer wieder versucht, die Menschen in ihren Ansichten zu spalten (alt gegen jung, arm gegen noch ärmer, Ossis gegen Wessis usw.) und immer mehr Leute aus aller Herren Länder hier anzusiedeln. So wird es immer schwieriger, eine entsprechend große Masse an Leuten zu mobilisieren.

@Geiz ist geil
"Und darum haben die Politiker eine riesige Angst vor der Macht des Rundfunks."
Ich denke da anders. Die (von uns gewählte!) Politik hat im Land die Entscheidungsgewalt. Sie ist verantwortlich und sie kann von heute auf morgen das ÖRR-System umstellen. Niemand kann sie hindern (außer das Volk selbst). Aber beide Seiten profitieren natürlich von dem System. So wird sich da ohne Druck nichts ändern. Wenn ein Politiker wirklich Angst vor den Medien haben sollte, dann ist er fehl am Platz. Er stellt die Stimme des Volkes dar (so sollte es zumindest sein) und nicht irgendeines Käseblatts oder Rundfunksenders.

Aktuelles Beispiel zur Entscheidungsgewalt: Es heißt ja auch immer, dass die Politik vor der "Wirtschaft" Angst hat und das durchführt, was die Wirtschaft möchte. Wenn das so wäre, würde die "Wirtschaft" nichts fordern zu brauchen. Wer fordert (sich etwas wünscht), hat keine Macht. Der der Macht hat, setzt es einfach durch. Schaue dir die Wirtschaftssanktionen gegen Russland an. Zack, die Politik hat das einfach entschieden und zahlreiche Firmen schauen jetzt in die Röhre. Das Wirtschaft und Politik ebenfalls eng miteinander verbunden sind und diese auch von einander profitieren, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: itsfivetotwelve am 21. März 2015, 17:37
@GEIZ ist Geil

Nein, die Politiker haben keine Angst vor dem ÖR. Der ÖR wird von den Politikern benutzt um die Schein-Demokratie am laufen zu halten. Der größte Betrüger ist der Staat, was man auch bei Rente, Krankenversicherung und Finanzamt gut ersehen kann.

Die Bürger werden den genannten Behörden geradezu ausgeliefert.
Titel: Re: Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
Beitrag von: kalle960 am 21. März 2015, 18:40
Hallo Leute ...hat denn schon mal wer es versucht ein Rundschreiben an alle Ministerpräsidenten zu schreiben ,um denen klar zu machen das unsere Demokratie immer mehr abgebaut wird und was für ein Potenzial im Volk schlummert um diesen Abbau entgegen zu wirken.