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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 09. Februar 2015, 23:28

Titel: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof
Beitrag von: Uwe am 09. Februar 2015, 23:28
(https://fbcdn-profile-a.akamaihd.net/hprofile-ak-xfp1/v/t1.0-1/p64x64/10599336_784444541578662_8108790905260612237_n.png?oh=ea2698a9253d942b84b5f0902ba7c17e&oe=555E2F77&__gda__=1432025873_f4259b82f27aab2cff3364db23a24385)
Digitalfernsehen.de

Einspeiseentgelte:
Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof


Der Streit um die Einspeisegebühren geht in die nächste Runde: Nachdem Kabel Deutschland mit seinen Klagen gegen ARD und ZDF bisher stets gescheitert ist, zieht der Konzern im März nun vor den Bundesgerichtshof.

weiterlesen auf:

http://www.digitalfernsehen.de/Einspeiseentgelte-Kabel-Deutschland-zieht-vor-Bundesgerichtshof.124659.0.html
Titel: Re: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof
Beitrag von: leonardodavinci am 09. Februar 2015, 23:58
Die Argumentation der Rundfunkanstalt gegenüber dem Kabelnetzbetreiber ist doch exakt die, die wir gegenüber dem ÖRR geltend machen.

http://openjur.de/u/684534.html
Abschnitt 46:
Zitat
die Einspeisungsentgelte hätten ursprünglich dazu gedient, angesichts knapper Kabelkapazitäten der D. B. den Aufbau einer flächendeckenden Breitbandkabelinfrastruktur zu ermöglichen, was anfänglich auch im Interesse der Rundfunkanstalten gelegen habe, was der Klägerin als Übernehmerin dieser Struktur nun aber eine Monopolstellung verschafft habe. Dieses historische Relikt komme bei rund 350 anderen Breitbandkabelnetzbetreibern nicht mehr zum Tragen. Angesichts der Veränderung der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ließe sich die Zahlung von Einspeisungsentgelten nicht mehr rechtfertigen. Im digitalen Zeitalter sei keine Knappheitssituation mehr gegeben, über 350 andere Netzbetreiber betrieben ebenfalls Breitbandkabelnetze wie auch die Betreiber anderer Festnetze, welche ihren Kunden Programme über das Internet anböten. Seine Kündigung habe dazu gedient, die Privilegierung der Klägerin durch die Doppelvergütung durch einerseits den Beklagten und andererseits die die Signale abnehmende Wohnwirtschaft und Haushalte zu beenden, um einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Infrastrukturplattformen zu ermöglichen.
Titel: Re: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof
Beitrag von: GM73 am 13. Februar 2015, 18:40
Ich gestehe, ich begreif jetzt nicht, wer wem hier die Butter vom Brot klaut. Aber das wäre der Paukenschlag par excellence! Alle ÖR raus aus dem Kabelbetrieb und Zack, steht die halbe Nation vor der technischen Unmöglichkeit den Mist zu empfangen... Könnte spannend werden.