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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: uppss am 28. Januar 2015, 03:15

Titel: Zwangsvollstreckungssache, Person X bittet dringend um kurzen Rat
Beitrag von: uppss am 28. Januar 2015, 03:15
Hallo Liebes Team,

nun bin ich dran und ich bitte euch mich zu entschuldigen, wenn ich grammatisch nicht ganz korrekt bin, da ich die deutsche Sprache erst vor kurzem beherrscht habe.

Kurze Info, es gehr um  eine junge Familie (Person A und Person B), mit Baby, beide Studenten, die Frau befindet sich im Mutterschutz und bekommt ALG II.
Person A arbeitet nebenbei auf Mini-Basis. Eigentlich sind beide vom GEZ befreit, haben aber nie beantragt, wollten sich dieser Aufwand mit nachreichen von Befreiungsanträgen ersparen

Ob Person A alle Briefe von GEZ bekommen hat, weiß sie nicht, Sie hat einige weggeschmissen.
GEZ hat Person A Mitte 2013 zwangsläufig angemeldet.

Nun hat Person A von einem GV Zwangsvollstreckungssache bekommen, auf die A sofort mit allen Befreiungsbescheiden vom JobCenter & BaföG Amt geantwortet hat und der schreibt ihr weiter...

Was kann A noch tun???, Zeit hat A leider nicht zu recherchieren. Deswegen hat A kurz entschlossen, hier eine Frage zu stellen.
Person A hat sich persönlich nie bei GEZ angemeldet, haben die überhaut Recht, ohne dass A etwas unterschrieben hat, das Geld von ihr zu fordern???

Person A hat vor, in den kommenden Tagen zum Amtsgericht zu gehen um ein Prozesskostenhilfeschein/Gerichtskostenschein zu beantragen und dann die befreiung auf dem gerichtlichen Wege geltend machen


Briefe:
(http://medved-stuttgart.de/gez/1.PNG)

Was ich ihm geantwortet habe ...
(http://medved-stuttgart.de/gez/2.PNG)

und der mir...
(http://medved-stuttgart.de/gez/3.PNG)
(http://medved-stuttgart.de/gez/4.PNG)
(http://medved-stuttgart.de/gez/5.PNG)
(http://medved-stuttgart.de/gez/6.PNG)
(http://medved-stuttgart.de/gez/7.PNG)
Titel: Re: Zwangsvollstreckungssache, Bitte dringend um kurzen Rat
Beitrag von: uppss am 28. Januar 2015, 14:15
Person A möchte sich oder ihre Frau nun anmelden um die Befreiung zu beantragen, braucht dringend ihren Rat.
Soll A das tun, oder lieber abwarten... und einfach auf dem gerichtlichen Wege behaupten, dass sie nichts bekommen hat und auf eine Befreiung hinweisen!!!