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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen November 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 20. November 2014, 20:23

Titel: NOZ: Mit Vollstreckung gedroht-Rundfunkgebühren: Schreiben irritiert Verbraucher
Beitrag von: Uwe am 20. November 2014, 20:23
(http://www.noz.de/bundles/nozplatform/images/logos/osnabruecker-zeitung.png)

NOZ:
"Mit Vollstreckung gedroht -
Rundfunkgebühren: Schreiben irritiert Verbraucher"


Schreiben des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ verunsichern derzeit niedersächsische Verbraucher. Darin ist von einer verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrages und einer vereinbarten Ratenzahlung die Rede.
Auch aus Osnabrück sind solche Fälle bekannt.
Alternativ wird in den Schreiben auf eine nicht eingehaltene Ratenzahlung und die sofortige Zahlung der Gesamtsumme hingewiesen. 
„Viele Verbraucher sind ratlos und erschrocken, denn eine Vereinbarung über Ratenzahlung haben sie nie abgeschlossen“, so Körber.

weiterlesen auf:

http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/524248/rundfunkgebuhren-schreiben-irritiert-verbraucher
Titel: Re: NOZ: Mit Vollstreckung gedroht-Rundfunkgebühren: Schreiben irritiert Verbraucher
Beitrag von: seppl am 20. November 2014, 20:46
Zur "unabhängigen Beratung" der Verbraucherzentralen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10907.msg74698.html#msg74698

Auffällig ist der auch hier wieder auftauchende Rat der Verbraucherzentrale "unbedingt darauf zu reagieren"!

Warum sollte man auf eine Ratenzahlungsvereinbarung antworten, die nie von einem selbst abgeschlossen wurde???
Titel: Re: NOZ: Mit Vollstreckung gedroht-: Schreiben irritiert Verbraucher
Beitrag von: mickschecker am 20. November 2014, 21:20
Den Gang zur Verbraucherzentrale kann man sich doch eh schon lange sparen.
Was einem dort für einen geringe Gebühr beratend verraten wird  , bekommt man wesentlich umfangreicher und aussagekräftiger umsonst im Netz.
Ist wohl wie beim ÖRR auch nur eine Frage der Zeit für den Müllhaufen der Geschichte.
Vor dem Siegeszug des Internet hatten diese noch eine Daseinsberechtigung , hatten....

Folgende Aussage sagt doch schon mal alles zur ohnehin fraglichen Kompetenz der Verbraucherzentralen .
"Die VZ berät zum Rundfunkbeitrag anbieterunabhängig"
Habe ich jetzt also die Wahl , welche Rundfunk anbietende Anstalt des ÖRR ich mit meinem Beitrag beglücke ?
Die Verbraucherzentralen sind doch bekanntlich eh mit dem ÖRR verbandelt und können gleich gemeinsam abtreten.

Titel: Re: NOZ: Mit Vollstreckung gedroht-Rundfunkgebühren: Schreiben irritiert Verbraucher
Beitrag von: Bürger am 21. November 2014, 12:48
Wer schützt uns vor den Verbraucherschützern?!?
...alberne Ratschläge der "Verbraucherzentrale"

Man bemerke diesen "intelligenten" Hinweis:
Zitat
[...] Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, rät, unbedingt auf die Schreiben zu reagieren. Sonst drohe ein Beitragsbescheid, Festsetzungsbescheid und anschließend die Vollstreckung. [...]

Ein Bescheid "droht" also... hahaha.. ;) :D

Man braucht den Bescheid (Festsetzungsbescheid entspricht überdies faktisch dem früherem Beitragsbescheid und ist nicht etwa eine Folge dessen), um überhaupt erst mal RECHTSMITTEL dagegen einlegen zu können... ;)

Wollen die uns etwa *davor* schützen..?!? ;) :D
Titel: Re: NOZ: Mit Vollstreckung gedroht-Rundfunkgebühren: Schreiben irritiert Verbraucher
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 21. November 2014, 15:11
Wer schützt uns vor den Verbraucherschützern?!?
...alberne Ratschläge der "Verbraucherzentrale"
... die mithin auch Vorzüge durch die Rundfunkgebührbeitrag haben. (Mitglied in Rundfunkgremien)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10785.msg74312.html#msg74312
Titel: Re: NOZ: Mit Vollstreckung gedroht-Rundfunkgebühren:
Beitrag von: leonardodavinci am 22. November 2014, 08:13
Zitat
Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, rät, unbedingt auf die Schreiben zu reagieren. Sonst drohe ein Beitragsbescheid, Festsetzungsbescheid und anschließend die Vollstreckung.

Zitat
„Das Angebot einer Ratenzahlung ist als Hilfeleistung des Beitragsservice zu verstehen“, betont Körber.

Wenn ich schon Verbraucherzentrale lese, weiß ich, dass genau das Gegenteil richtig ist.