"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: berufsquerulant am 25. Juni 2014, 19:47
Titel: hypotetischer dritter Brief von Freunden aus Köln
Beitrag von: berufsquerulant am 25. Juni 2014, 19:47
Hallo,
was wäre, wenn Person M Mitte 2012 mit Person W - möglicherweise ein Jahr später verheiratet - nach Niedersachsen umgezogen wäre und bis November 2013 keine Post erhalten hätte.
Person M und Person W würden dann hypotetisch immer 2 Briefe von den Kölner Freunden bekommen.
Im November 2013 wäre dann vermutlich das Paar Briefpost - einmal für meine M und einmal für W - mit einem eventuellen Text "prüfen Sie ob..."
Vielleicht kommt im Mai 2014 ein zweiter - wieder paarweise mit warmen Wünschen wie "prüfen Sie ob".
Hypotetisch käme dann vielleicht heute das dritte Paar Briefpost - aber mit der rein hypotetischen Ansage:
Sollten Sie uns nicht innerhalb von 4 Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich iost. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen
Eine Hypotetische Übermittlung von Zahlungsinformationen wäre ja sicher das Ende der Geschichte ?
gruß
BQ
Titel: Re: hypotetischer dritter Brief von Freunden aus Köln
Beitrag von: Frei am 25. Juni 2014, 23:14
Hallo.
Wenn die Personen M & W weiterhin nicht reagieren, kommt vielleicht irgendwann 2 Monate nach diesem genannten Brief für beide die Zwangsanmeldung ("Bestätigung der Anmeldung" mit dem Hinweis, dass danach keine weiteren Mahnungen sondern dann ein Bescheid kommt), und dann längere Zeit (etwa mindestens 3 Monate) nix. So war das jedenfalls bei einem guten Bekannten... ;D ;)
Bis hierhin hat der BS & örR noch keine schriftliche Bestätigung (außer dem Einwohnermeldeamtabgleich) über die wirkliche Existenz von M & W.
Und wenn dann irgendwann vielleicht wirklich rechtskräftige Bescheide mit Rechtsmittelbelehrung von der örRA kommen, könnten M & W fristgerecht bei der zuständigen RA 2 Widersprüche dagegen einlegen, W mit der Begründung dass M schon in der gemeinsamen Wohnung mit Beitragsnummer gemeldet ist, für die Finanzen im Haushalt zuständig ist und nur einer sich lt. RStV pro Wohnung anmelden muss, und M wegen Verstößen gegen das Grundgesetz und gegen die Grundrechte und/oder sowas.
Und wenn dann vielleicht irgendwann ein rechtskräftiger Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt kann man dagegen beim VG klagen.
Frei 8)
Titel: Re: hypotetischer dritter Brief von Freunden aus Köln
Beitrag von: Bürger am 26. Juni 2014, 01:50
Keine Rechtsberatung - nur Erfahrungswerte: .................................................. Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html