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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: MrTNo am 24. Juni 2014, 10:50

Titel: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 24. Juni 2014, 10:50
Hallo,

vor einigen Monaten habe ich hier bereits von einem fiktiven Fall berichtet. Person A hat nun nach völliger Zahlungsverweigerung endlich einen BeitragsBESCHEID erhalten, der auf den 01.06.2014 datiert. Person A hatte bisher auch auf diese Verzögerung gehofft, da die berühmten Urteile Mitte Mai ausstanden. Diese sind nun negativ ausgefallen (Rossmann / Geuer), so dass Person A nun ein bisschen der Mut verlassen hat, den Gerichtsweg gegen die Organisation zu bestreiten. Person A findet sich aber dennoch ungerecht behandelt und will nicht ohne weiteres zahlen. Nur noch wenige Tage sind offen, um zu handeln.

Ich möchte hier - stellvertretend für Person A - das folgende Konstukt für eine Fortsetzung von euch bewerten lassen:

Die Idee von Person A ist es, noch in dieser Woche einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid per Einschreiben/Rückschein an die Organisation zu senden. In diesem Widerspruchsschreiben würde Person A darauf hinweisen, dass er davon ausgeht, dass der Widerspruch von der Organisation abgelehnt werden wird. Person A möchte im gleichen Atemzug angeben, dass er alle Beiträge ausschließlich unter Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung eines zuständigen Gerichtes (im Bundesland, Bundesverfassungsgericht oder EuGH) zahlen wird, und dass Person A bei einem Urteil gegen die bestehende Gebührenordnung (kann Person A das so nennen?) alle gezahlen Beiträge zurückfordern wird. Person A würde dann bei jeder Überweisung angeben, dass die Zahlung nur unter Widerspruch gem. seines Schreibens vom XX.XX.XXXX erfolgt.

Ist dieses Vorgehen sinnvoll? Was sollte Person A ggf. noch ändern?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: Roggi am 24. Juni 2014, 11:17
Zahlung unter Vorbehalt ist nicht sinnvoll, weil der BS das nicht zulässt und weil man sein Geld anschließend einklagen muss. Dann sofort richtig klagen und Geld behalten. Also Zahlung einstellen und Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass der Beitrag die Grundrechte verletzt.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 24. Juni 2014, 11:48
Danke für die schnelle Antwort.

Problem ist, dass Person A sich zwar ungerecht behandelt fühlt, aber nur schwerlich Begründungen gegen die Geldeintreibung im GG finden kann. Die Frage, ob es sich bei den Gebühren um eine Steuer handelt, ist ja zunächst "vom Tisch". Einzig Artikel 2, Absatz 2 GG: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." scheint Person A eine sinnhafte Klagebegründung zu sein. Daher die Frage: Handelt es sich bei dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag um ein Gesetz, welches laut obiger Definition in das Freiheitsrecht eingreifen darf? Kann Person A auf Basis Artikel 2 Absatz 2 eine Begründung herbeiführen, die darauf abzielt, dass die FREIHEIT zur Entscheidung, ob man für den Empfang der ÖR zahlen möchte oder nicht (wie früher durch Abmeldung möglich), nicht mehr existiert?

Alle anderen Begründungen erscheinen Person A "weit hergeholt".
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 24. Juni 2014, 13:22
Leider habe ich keinen Button zum Bearbeiten gefunden (@Moderator: Kann gerne zusammengefügt werden).

Person A hat sich nun folgende Widerspruchsformulierung aufgeschrieben. Eure Meinung dazu?


Zitat
Beitragsservice von ARD, ZDF
und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
per Einschreiben



Widerspruch gegen Beitragsbescheid, Beitragsnummer XYZ


Meine Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht gegen den von Ihnen formulierten Beitragsbescheid vom XX.XX.XXXX

W I D E R S P R U C H

ein.
Zudem beantrage ich hiermit die Aussetzung der Vollziehung Ihres Beitragsbescheids vom XX.XX.XXXX nach §80 (4) VwGO, bis über meinen hier angegebenen Widerspruch entschieden wurde.

Widerspruchsbegründung:
1.   Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, u.a. gegen Artikel 2 GG, da mir jegliche freie Entscheidung genommen wird, öffentlich-rechtliches Fernsehen oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mitzufinanzieren. Ich werde gezwungen, eine Zwangsabgabe für bestimmte Fernseh- und Rundfunkinhalte zu leisten, ohne dabei die Wahl zu haben, welche Inhalte oder Formate ich für mich in Anspruch nehmen und bezahlen möchte. Die Aberkennung dieser Entscheidungsfreiheit darf nur per Gesetz geschehen, welches die hier grundrechtlich garantierte Freiheit aufhebt.
2.   Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das öffentlich-rechtliche Fernsehen sind in besonderem Maße der objektiven Berichterstattung verpflichtet und dafür verantwortlich, die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen wertneutral aufzugreifen und zu verbreiten. Es lassen sich zahlreiche Belege dafür finden, dass dieser Verpflichtung nicht mehr nachgekommen wird (vgl. u.a. mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes v. 25. März 2014).

Person A
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: Roggi am 24. Juni 2014, 19:22
Vollkommen Ok.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: Dodilido_4011 am 25. Juni 2014, 00:14
Hey Du bist Schmendricks (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9990.0.html) BESCHEIDS-Bro' ! ;)

Meiner war auch mit dem 01.06 datiert. Ich finde es ja fast schon bewundernswert, dass eine solche Institution selbst am heiligen Sonntag die Arbeit nicht scheut (auch wenn wir alle wissen das 99,9% der Beitragsbescheide wahrscheinlich automatisiert abhängig vom 'Teilnehmer' am Tag X aus dem Drucker kommen). Der heiligste aller Tage, da wären wir dann wohl beim Thema religiös *g*.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und gutes Gelingen!
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: Rochus am 25. Juni 2014, 13:40
Habe ich schon mehrfach erwähnt:

Widerspruch ist zwecklos. Es kann auch gegen den Bescheid direkt geklagt werden, da der Widerspruchsbescheid nicht auf ein Ermessen ausgerichtet ist. Such mal im Forum nach meinen Beiträgen. Ich habe zur Zeit keine Lust, selber danach zu suchen. Und da findest Du dann auch die genaue Begründung.

Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich schon wesentlich weiter.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 25. Juni 2014, 18:15
Person A hat sich jetzt erst einmal für den oben stehenden Widerspruch entschieden. Mal sehen, was draus wird.

Ist Person A jetzt eigentlich zahlungspflichtig, oder ruht der Kram, weil Widerspruch eingelegt wurde?
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 25. Juni 2014, 18:48
Hey Du bist Schmendricks (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9990.0.html) BESCHEIDS-Bro' ! ;)

Meiner war auch mit dem 01.06 datiert. Ich finde es ja fast schon bewundernswert, dass eine solche Institution selbst am heiligen Sonntag die Arbeit nicht scheut (auch wenn wir alle wissen das 99,9% der Beitragsbescheide wahrscheinlich automatisiert abhängig vom 'Teilnehmer' am Tag X aus dem Drucker kommen). Der heiligste aller Tage, da wären wir dann wohl beim Thema religiös *g*.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und gutes Gelingen!

 8) Sehr kurioser Fall. Schmendrick sollte seine Schriftkünste gegen das Biest mal so zu Papier bringen. (#)
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: Frei am 25. Juni 2014, 19:17
Hallo.

Person A hat sich jetzt erst einmal für den oben stehenden Widerspruch entschieden. ... Ist Person A jetzt eigentlich zahlungspflichtig, oder ruht der Kram, weil Widerspruch eingelegt wurde?

Person A hat jetzt eigentlich Anspruch auf einen rechtlich relevanten (positiven oder negativen) Widerspruchsbescheid von der örRA mit Rechtsmittelbelehrung, in der steht dass dagegen innerhalb von 4 Wochen beim VG geklagt werden kann.
Entweder kommt also irgendwann ein negativer Widerspruchsbescheid gegen den beim VG geklagt werden kann, oder weitere rechtlich irrelevante Info- & Drohbriefe. Sollte Post vom GV oder so ohne Widerspruchsbescheid vorher kommen muss beim VG ein Antrag auf Eilrechtschutz gestellt werden.

Frei  8)
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: Rochus am 26. Juni 2014, 10:57
Person A hat sich jetzt erst einmal für den oben stehenden Widerspruch entschieden. Mal sehen, was draus wird.

Ist Person A jetzt eigentlich zahlungspflichtig, oder ruht der Kram, weil Widerspruch eingelegt wurde?

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Rein rechtlich gesehen muss gezahlt werden.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 10. Juli 2014, 08:50
Hallo!

Person A hatte in der Monatsfrist, siehe oben, den obenstehenden Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde nun "beantwortet" mit dem folgenden Schreiben:

Vorderseite 1:Rückseite 1:Vorderseite 2:
(http://www.hi8.de/gez1.jpg)(http://www.hi8.de/gez2.jpg)(http://www.hi8.de/gez3.jpg)

Die Rückseite von Seite 2 sieht genau so aus wie von Seite 1.

Zwei Tage später kam ein Brief, der Person A nochmals nett auf die Zahlungspflicht hinwies, da ja wieder ein neues Quartal angebrochen ist.

Frage ist nun: Wie geht es weiter? Der Brief der GEZ geht ja nicht wirklich auf den formulierten Widerspruch ein. Es wird keine weitere Rechtsbelehrung vorgenommen. Hätte Person A bereits innerhalb der 4-Wochen-Frist Klage einreichen müssen, oder ist das jetzt überhaupt noch möglich? Wie gesagt: Widerspruch wurde innerhalb der 4-Wochen-Frist mit Beleg der Post eingesendet. Person A möchte nun nach dem offenbar "negativen" Ausgang des Widerspruchs (ist das überhaupt eine Ablehnung?) Klage einlegen.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: seppl am 10. Juli 2014, 09:19
Nein, das ist kein Widerspruchsbescheid. Das Schreiben kann als Eingangsbestätigung des Widerspruchs gesehen werden. Widerspruchsbescheide, gegen die Klage erhoben werden kann, sehen so aus:
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

Auf einer Rückseite befindet sich in der Regel die Rechtsbehelfsbelehrung in hellgrauer Schrift
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 10. Juli 2014, 09:23
Frage: Muss Person A nun klagen? Bis wann kann Person A klagen? Wenn der erste Widerspruch nach dem Bescheid fristgemäß eingelegt wurde, hat Person A dann weiterhin das Recht zu Klagen? Wie bekommt Person A die Rundfunkanstalt dazu, einen Widerspruchsbescheid zu formulieren, gegen den dann - hoffentlich - geklagt werden kann?
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: Roggi am 10. Juli 2014, 09:34
Egal welche Schreiben man bekommt, es ist immer entsprechend einer Rechtsbehelfsbelehrung zu verfahren. Ohne diese braucht nicht reagiert werden.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 27. Oktober 2014, 14:13
Nun hat es Person A doch entgültig erwischt. Person A hat nach langer Zeit seinen WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten. Witzigerweise wurde dieser am 29.09. formuliert, jedoch erst am 27.10. zugestellt.

(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_9982/widerspruchsbescheid_anonym_1++.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_9982/widerspruchsbescheid_anonym_2++.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_9982/widerspruchsbescheid_anonym_3++.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_9982/widerspruchsbescheid_anonym_4++.jpg)

Daher bereits die erste Frage: Muss Person A nun innerhalb von 2 Tagen die Klage einreichen, oder reicht die Aufbewahrung des Umschlags, auf dem deutlich die Adresse des BS und das Datum "24.10." zu lesen sind?

In diesem Forum (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059) hat Person A gelesen, dass es durchaus möglich ist, ein "ruhendes Verfahren" zu erreichen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
Dies wäre ja eigentlich erstrebenswert, wenn man nicht selbst jeden Weg durch alle Instanzen gehen möchte. Wie kann man dieses erreichen? Besteht die Möglichkeit, sich darauf zu berufen und dies beim VG Gelsenkirchen zu beantragen? Es scheint ja - laut Forum - nicht ein Einzelfall zu sein.

Person A ist juristischer Laie und hat keine Ahnung von Klagen. Wie ist nun konkret vorzugehen? Gibt es irgendwo "formulierte" Klagebegründungen, die man abgeändert nutzen kann? Person A geht es hauptsächlich darum, sich juristisch zur Wehr zu setzen, damit im Falle eines höchst-richterlichen Urteils (sei es nun Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof [?]) eine Erstattung bzw. Anerkennung von Zahlungsverweigerung gegeben ist. An mehreren Stellen steht etwas davon, dass das Zahlen unter "Vorbehalt" keinen Sinn macht, und man in Zukunft nur im Falle angestrebter rechtlicher Schritte glaubhaft machen kann, dass man nicht zahlen muss(te).

Zudem: Gibt es bereits Erfahrungen mit dem VG Gelsenkirchen? Gibt es Urteile von dort?

Vielen Dank an dieser Stelle schon mal für die tolle Unterstützung. Gerne würde ich selbst das Forum und aussichtsreiche Klagen unterstützen, wenn ich selbst derzeit fast komplett blank wäre...


Edit "Bürger":
Anhänge vollständig anonymisiert.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: PersonX am 27. Oktober 2014, 14:23
Wenn A sichergehen möchte, beides aufheben, und den Eingang mit Unterschrift auf dem Orginal Dokument vermerken, das sollte man bei Post von irgendwelchen Quellen, welche Geld von einem fordern grundsätzlich so machen. Zeugen könnten hilfreich sein.

Bei Einreichung der Klage würde PersonX keine Angaben zu irgendein Zustelldatum tätigen, es sei der Richter fordert das.

Die Klagefrist beginnt mit Bekanntgabe. Die Bekanntgabe ist allgemein das Zustelldatum, (ist das Zustelldatum Tag.X nach 17:00 Uhr oder ähnlich, ist zu prüfen, dann gilt es soweit als erst am nächsten Tag zugestellt Fiktion!) also Normal das Datum, wann Person A das Schreiben im Kasten findet, sollte man meinen.

Wie sonst auch, sollte die Klage, wegen Fristversäumnis abgeleht werden, so muss an sich ebenso die "Behörde" den tatsächlichen Zugang nachweisen.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 27. Oktober 2014, 14:30
Danke für die Antwort. Person A macht sich da jetzt keinen Stress und wird in Ruhe an die Sache herangehen. Der Originalumschlag wird von Person A aufbewahrt. Sollte kein Problem darstellen. Wichtiger ist nun der weitere Werdegang dieser Sache.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: abgezockter1984 am 27. Oktober 2014, 15:27
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Rein rechtlich gesehen muss gezahlt werden.

Rein juristisch einwandfrei betrachtet stimmt das sogar. Nur sind wir doch (noch) in einer Demokratie, einem ach so freien Land (Ihr kennt den Spruch: "Dies ist ein freies Land"). Klar herrscht hier Recht und Ordnung in diesem (besetzten) Land. Aber zahlen würde ich an Stelle von Person A mit Sicherheit nichts und ich würde abwarten, bis der Widerspruchsbescheid (Nicht die "Vielen Dank für Ihre Mitteilung"-Eingangsbestätigung mit dem Betreff "Rundfunkbeitrag") ankommt.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 27. Oktober 2014, 15:28
ich würde abwarten, bis der Widerspruchsbescheid (Nicht die "Vielen Dank für Ihre Mitteilung"-Eingangsbestätigung mit dem Betreff "Rundfunkbeitrag") ankommt.

Bitte korrekt lesen! Siehe oben: Person A hat den WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten, der abgewiesen wurde!
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 02. November 2014, 17:32
Da sich Person A in den nächsten Tagen entscheiden muss, ob er gegen den BS klagt, würde Person A gerne einige aufbauende Worte und Tipps bekommen, wie dies bestmöglich zu machen ist, insbesondere in Hinblick auf das Ziel, ein solches Verfahren ruhend stellen zu lassen. Wer kann hier Auskunft geben?
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: Bürger am 03. November 2014, 01:19
...nächster Schritt nach dem abschlägigen Widerspruchsbescheid z.B. dieser?

Musterklage - ein Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11463.0.html

Inwiefern schon mit einem weitestgehend unbegründeten Klageantrag ein Antrag auf Aussetzung/ Ruhendstellung gestellt werden könnte und was von beidem anzustreben wäre (da gibt es wohl formaljuristische Unterschiede) könnte Person A vielleicht auch im Gespräch mit ihrem zuständigen Verwaltungsgericht eruieren...
...vorab evtl. auch noch mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums zu diesen und ähnlichen Begriffen und Wortkombinationen bemühen.
Titel: Re: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
Beitrag von: MrTNo am 25. November 2014, 00:24
Person A hat eine Frage zur Klageformulierung. Wenn Person A dies hier schreibt:

"Ich bitte darum, das Verfahren zu meiner Klage zurückzustellen, bis analog begründete und in der Sache identische bereits anhängige Verfahren (wie die oben genannten) abgeschlossen sind, soweit sie sich auf die gleichen Begründungen beziehen."

entspricht dies in etwa der folgenden Formulierung, und kann obige Formulierung dadurch quasi ersetzt werden?

"Es gibt zahlreiche anhängige Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bei Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland (vgl. beispielsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, AZ 1 K 1333/14.F(4) sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, AZ 14 K 529/14 – beide Klagen wurden in Erwartung einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt). Sollte das Gericht in meiner Klage ähnliche Gründe finden, die für ein Ruhend stellen des Verfahrens sprechen, möchte ich an dieser Stelle mein Einverständnis hierfür zum Ausdruck bringen."

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung. Person A muss die Klage bald einreichen!