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Widerspruch gegen Beitragsbescheid, Beitragsnummer XYZ
Meine Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht gegen den von Ihnen formulierten Beitragsbescheid vom XX.XX.XXXX
W I D E R S P R U C H
ein.
Zudem beantrage ich hiermit die Aussetzung der Vollziehung Ihres Beitragsbescheids vom XX.XX.XXXX nach §80 (4) VwGO, bis über meinen hier angegebenen Widerspruch entschieden wurde.
Widerspruchsbegründung:
1. Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, u.a. gegen Artikel 2 GG, da mir jegliche freie Entscheidung genommen wird, öffentlich-rechtliches Fernsehen oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mitzufinanzieren. Ich werde gezwungen, eine Zwangsabgabe für bestimmte Fernseh- und Rundfunkinhalte zu leisten, ohne dabei die Wahl zu haben, welche Inhalte oder Formate ich für mich in Anspruch nehmen und bezahlen möchte. Die Aberkennung dieser Entscheidungsfreiheit darf nur per Gesetz geschehen, welches die hier grundrechtlich garantierte Freiheit aufhebt.
2. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das öffentlich-rechtliche Fernsehen sind in besonderem Maße der objektiven Berichterstattung verpflichtet und dafür verantwortlich, die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen wertneutral aufzugreifen und zu verbreiten. Es lassen sich zahlreiche Belege dafür finden, dass dieser Verpflichtung nicht mehr nachgekommen wird (vgl. u.a. mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes v. 25. März 2014).
Person A
Hey Du bist Schmendricks (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9990.0.html) BESCHEIDS-Bro' ! ;)
Meiner war auch mit dem 01.06 datiert. Ich finde es ja fast schon bewundernswert, dass eine solche Institution selbst am heiligen Sonntag die Arbeit nicht scheut (auch wenn wir alle wissen das 99,9% der Beitragsbescheide wahrscheinlich automatisiert abhängig vom 'Teilnehmer' am Tag X aus dem Drucker kommen). Der heiligste aller Tage, da wären wir dann wohl beim Thema religiös *g*.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und gutes Gelingen!
Person A hat sich jetzt erst einmal für den oben stehenden Widerspruch entschieden. ... Ist Person A jetzt eigentlich zahlungspflichtig, oder ruht der Kram, weil Widerspruch eingelegt wurde?
Person A hat sich jetzt erst einmal für den oben stehenden Widerspruch entschieden. Mal sehen, was draus wird.
Ist Person A jetzt eigentlich zahlungspflichtig, oder ruht der Kram, weil Widerspruch eingelegt wurde?
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Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Rein rechtlich gesehen muss gezahlt werden.
ich würde abwarten, bis der Widerspruchsbescheid (Nicht die "Vielen Dank für Ihre Mitteilung"-Eingangsbestätigung mit dem Betreff "Rundfunkbeitrag") ankommt.