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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: dirtybob am 20. Juni 2014, 18:38

Titel: GEZ Neuling
Beitrag von: dirtybob am 20. Juni 2014, 18:38
Hey Leute,

Person A ist neu hier und hofft, dass A hier etwas Hilfe bekommt.A hat bisher diverse Schreiben von der GEZ bekommen und  bisher allesamt ignoriert. A möchte das Thema nun anpacken und hofft auf eure Hilfe. A hat noch keinen Widerspruch eingelegt, ist das jetzt noch möglich?

Im letzten Schreiben vom 02.05 wird eine Gebühr von 323,63€ verlangt. Das ist für A enorm viel Geld als Alleinerziehender Vater, welcher sich mit Gelegenheitsjobs durchschlägt. A hat leider keine passenden Beiträge gefunden, welche so simple Fragen beantworten, sondern lediglich Formulierungshilfen und Widerspruchsbeispiele.

Person A's Fragen:

Herzliche Grüße
Titel: Re: GEZ Neuling
Beitrag von: GezGirly am 20. Juni 2014, 19:12
Hallo und Herzliches Willkommen! :-)

Die Frage ist, was die hypothetische Person A (wir behandeln hier ja keine tatsächlichen Fälle, sondern nur hypothetische Fälle --> Forenregeln!  ;))  für Schreiben bekommen hat.
Wenn es lediglich Erinnerungsschreiben oder Zahlungsaufforderungen sind, dann kann Person A die ignorieren.

Im Falle des Widerstandes wird Person A allerdings Zeit und Nerven brauchen und auch etwas Geld auslegen müssen. Praktischerweise würde Person A durch das Einstellen der Zahlung an den BS ja etwas Geld übrig haben  >:D

Kommt aber ein Schreiben mit der Überschrift "Gebühren-/Beitragsbescheid" und einer Rechtsmittelbelehrung/Rechtsbehelfsbelehrung, dann sollte Person A innerhalb von 4 Woche nach Erhalt des Schreibens Widerspruch gegen diesen Bescheid bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt (nicht dem BS!) einlegen (Beispiele gibt es im Forum, es reicht ein kurzer Widerspruchstext). Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig und kann über Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.

Einem Widerspruch wird allerdings sehr wahrscheinlich von der LRA nicht stattgegeben, daher braucht man auch keinen Roman verfassen. Der nächste Schritt wäre nach der Ablehnung durch die LRA den Widerspruch nochmals schriftlich zu bekräftigen und auf einen Widerspruchsbescheid zu warten.
Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann/sollte innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden (Bespielschreiben gibt es hier schon viele, die man für sich anpassen kann).
Dann hat man theoretisch, wenn man gute Argumente wählt und sie gut begründet, eine Chance, dass da was geht.

Verliert man (oder gewinnt man und die LRA geht in Revision (was sie sicher tun würden)), muss man in die zweite Instanz und da kommen dann Anwaltskosten hinzu.

Der Weg von Person A ist also noch lang, wenn sie jetzt erst mit dem Widerstand beginnen will .. Angesichts der Kosten, die sich für den "Beitrag" jedoch läppern, könnte es sich lohnen ein Verfahren zu beginnen und dieses soweit hinauszuzögern, dass laufende Fälle währenddessen das System in Wanken bringen können. Person A würde also auch noch im Schutze der bisherigen Vorkämpfer Widerstand leisten und es dadurch uU etwas leichter und weniger stressig.

Beste Grüße!  :)
Titel: Re: GEZ Neuling
Beitrag von: Bürger am 20. Juni 2014, 21:07
Person A könnte und sollte vielleicht als einer dieser am härtesten getroffenen Fälle sich auch an seine Landtagsabgeordneten und seinen Ministerpräsidenten wenden - zusätzlich zum eigentlichen Weg des Widerstands.

Die verantwortlichen Verursacher sollen gefälligst regelmäßig Kenntnis nehmen, von den Konsequenzen ihres unsäglichen Bockmists, den sie in Gestalt des sog. "Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" verzapft haben.