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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Rohaner am 19. Juni 2014, 22:53

Titel: Titel erwirkt, Gerichtvollzieher und nun?
Beitrag von: Rohaner am 19. Juni 2014, 22:53
Hallo!

Person A hat ein Schreiben von der GEZ erhalten und auch an die GEZ geschrieben das die GEZ Gebühren eher eine Steuer ist und auch kein Fernseher hat.
Person B ist der Sohn von A und hat einen Fernseher und GEZ "Gebühr" wird auch bezahlt.

In einem Telefongespräch mit der GEZ wurde von einer Dame und einem Herrn telefonisch mitgeteilt das Person A keine weiteren schriftlichen Mahnungen (Zahlungsaufforderungen) erhalten wird.
Nach kurzer Zeit hat Person A nun ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers erhalten in dem ein science-fiction Betrag enthalten ist mit einer Frist.


nun möchte ich ganz einfach mal wissen was den Person A machen sollte.
Vielleicht hat jemand hier auch einen Querverweis, Urteil den ich ausdrucken kann und das ganze abwenden kann.


Vielen Dank
Titel: Re: Titel erwirkt, Gerichtvollzieher und nun?
Beitrag von: Roggi am 19. Juni 2014, 23:45
Telefonischer Kontakt sollte vermieden werden, wenn Absprachen getroffen werden. Es fehlen die Beweise. Es kann aber schriftlich dem Beitragsservice die Beitragsnummer von Person B mitgeteilt werden, dafür gibt es Formulare. Das ganze zusammen mit einem Widerspruchschreiben an den BS senden. Wie mit dem GV umgegangen werden muss weiss ich leider nicht. Aber offensichtlich ist es ja eine unberechtigte Forderung, da kann man entspannt abwarten was passiert. Wichtig ist, Beweise zu sammeln für den GV. Das Gesetz besagt, ein Beitrag pro Wohnung, das sollte er hinkriegen, nichts weiter einzuleiten, denn er wird nicht ungeprüft etwas unternehmen.
Titel: Re: Titel erwirkt, Gerichtvollzieher und nun?
Beitrag von: Gucky am 22. Juni 2014, 23:57
Was wäre eigentlich, wenn der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird und die betreffende Person in der Verbraucherinsolvenz ist? Der Gerichtsvollzieher könnte ja normalerweise nichts pfänden, da der pfändbare Teil des Einkommens ohnehin an den Insolvenzverwalter abgetreten wird.
Titel: Re: Titel erwirkt, Gerichtvollzieher und nun?
Beitrag von: Bürger am 23. Juni 2014, 03:14
Was wäre eigentlich, wenn der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird und die betreffende Person in der Verbraucherinsolvenz ist?
Der Gerichtsvollzieher könnte ja normalerweise nichts pfänden, da der pfändbare Teil des Einkommens ohnehin an den Insolvenzverwalter abgetreten wird.

Ich weiß nicht, ob dies das Thema genau trifft, aber bzgl. Privatinsolvenz und "Beitragsservice" gibt es eher unverständliche, geradezu empörende Nachrichten:

Wenn der Beitragsservice die Privatinsolvenz unmöglich macht...
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