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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 19. Juni 2014, 20:19
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Deutscher Anwaltverein:
"Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
(http://anwaltauskunft.de/fileadmin/assets/images/DAV_Logo_Footer.png)
Früher GEZ, heute Beitragsservice:
Der Rundfunkbeitrag ist bei den Bürgern chronisch unbeliebt.
Wir verraten, was Nichtzahlern droht – und ob sich eine Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen lohnt.
mehr auf:
http://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/kultur-medien/569/rundfunkbeitrag-was-passiert-wenn-man-nicht-zahlt/
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Wir sollten meines Erachtens nach solche Artikel nicht unkommentiert einstellen.
Dieser Artikel gibt die Rechtslage nur unvollständig und damit verzerrt wieder.
Allein die Verwurstelung von "Rundfunkgebühr" und "Rundfunkbeitrag" in einem Atemzug lässt für mich persönlich diesen Artikel fachlich unausgegoren erscheinen.
Die Möglichkeit eines Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung" wird überhaupt nicht erwähnt.
Stattdessen klingt es so, als ob man so oder so zahlen müsse.
Und die Grundrechtswidrigkeit wird gar vollkommen unter den Tisch gekehrt.
Sorry, aber ich empfehle:
Gar nicht erst lesen!
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Man könnte fast meinen der Anwaltsverein wird geschmiert.
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Zitat:
In diesem teilt die Behörde die Höhe des Beitrags mit und fordert zur Zahlung auf.
siet wann ist der Beitragsservice eine Behörde?
Was für ein Blödsinn, sieht nach einer Vorlage der GEZ aus.
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UPIK® Datensatz – L / 20.06.2014
L Eingetragener Firmenname ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
W Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil GEZ
L D-U-N-S® Nummer 344474861
L Geschäftssitz Freimersdorfer Weg 6
L Postleitzahl 50829
L Postalische Stadt Köln
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt Köln
L Telefon Nummer 022150610
Fax Nummer
W Name Hauptverantwortlicher Hans W. Färber
W Tätigkeit (SIC) 7322 Inkassodienste
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UPIK® Datensatz – L / 20.06.2014
W Tätigkeit (SIC) 7322 Inkassodienste
Muss man in Deutschland nicht als Inkassounternehmen eine Erlaubnis besitzen ?
Jetzt frage ich mich natürlich, nachdem ich das Rechtsdienstleistungsregister abgefragt habe, und der Beitragsservice dort
nicht erscheint, ob hier möglicherweise ein nicht rechtsgeschäftsfähiges "Unternehmen" rechtswidrig, weil keine Erlaubnis
vorhanden, Inkassodienstleistungen durchführt.
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Warum gibt der Verein ihre Meinung über was passiert wenn man nicht bezahlt, nicht ihre Meinung ob der Staatvertrag ist überhaupt korrekt , und was passiert zu der Mensch-Vollmacht wenn ein Staat für ihm einen Vertrag macht?!
warum verstehen die Anwalten nicht das sie unsere Verteidiger sind, nicht der Staatsverteidiger?! und daher mussen sie uns irgend eine Lüke in dem Vertrag um ihn zu kippen!! was vom Faule Leute dies sind?!