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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kamelfan am 17. Juni 2014, 12:40
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Folgendes, nicht auf wahren Personen oder Begebenheiten basiertes Szenario:
Person A zieht vor dem 01.01.2013 in eine Wohnung 1 und meldet keine GEZ an.
Person A zieht hausintern zum 01.04.2013 in Wohnung 2 um.
Person A möchte sich selbst freiwillig 07.2014 bei der GEZ anmelden.
Werden Gebühren nun zum 01.01.2013 rückwirkend von Person A gefordert, in welcher er Wohnung 1 bewohnte, oder werden Beiträge zum 01.04.2013 gefordert, als er in Wohnung 2 zog. Oder werden gar Beiträge von der Zeit vor dem 01.01.2013 für Person A fällig?
In welchen Fällen kommt es hierzu zu Bußgeldern / Zinsen für Person A? Oder sind solche Vorgehensweisen bisher nicht bekannt?
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Hallo und kurze Antwort:
Es werden Beiträge rückwirkend zum 01.01.2013 gefordert. Ohne Zinsen. Aber auch nicht für frühere Zeiträume.
Basierend auf der Sammelmeldung der Einwohnermeldeämter, die u.A. auch beinhaltet, seit wann die zum Stichtag gemeldete Adresse (Wohnung 1 gleiche Adresse wie Wohnung 2) der Person A zugeordnet ist.
Freiwillige Anmeldung ist ok, aber spätestens beim Datenabgleich erfolgt die Nachforderung.