gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: MaurusG am 15. Juni 2014, 19:46
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Hallo, Person A hätte eine Frage:
Ist es ratsam, falsche Angaben gegenüber der GEZ zu machen? Im konkreten Fall ginge es darum, dass eine Person A ein falsches Einzugsdatum bei der Anmeldung zum Rundunkbeitrag angegeben hat. Könnte es strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die GEZ das über Nachfragen beim Vermieter herausbekommt?
Danke im Voraus!
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Strafrechtliche Konseqzuenzen hat es in diesem Zusammenhang noch nicht gegeben. Man steht ja nicht unter Eid, wenn man Angaben macht, um sich versklaven zu lassen.
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Ja, wahrscheinlich hast du recht.