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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: FreihaendigFliegen am 14. Juni 2014, 15:23

Titel: Frage zu GEZ Gebühr, Widerspruch Härtefallantrag abgelehnt.
Beitrag von: FreihaendigFliegen am 14. Juni 2014, 15:23
Hallo, meine Frage

Person A. ist Umschüler, erhält während dieser Zeit 371.40 EUR Arbeitslosengeld, 180.00 EUR Wohngeld, abgehen davon 325.00 EUR für die Miete, damit hat Person A. weniger Geld monatlich als ein Hartz IV Empfänger.

Die GEZ will nun von ihm ca. 160 EUR, jedoch hat dieser Einspruch eingelegt, bis zu einem Härtefallantrag, der abgelehnt wurde, weil A. ja Arbeitslosengeld bekommt und kein Hartz IV.

Wie am besten weiter vorgehen?
Titel: Re: Frage zu GEZ Gebühr, Widerspruch Härtefallantrag abgelehnt.
Beitrag von: Roggi am 14. Juni 2014, 23:07
Da kann man den Rat geben: Hartz 4 beantragen, wenn der abgelehnt wird, kann damit der Härtefallantrag gestellt werden, 2 Monate rückwirkend bleiben dann Beitragsfrei, der Rest davor muss bezahlt werden.