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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: kafugl am 13. Juni 2014, 12:04

Titel: Mahnkosten
Beitrag von: kafugl am 13. Juni 2014, 12:04
Hallo,

müssen Mahnkosten des Beitragsservice bezahlt werden?

Der Beitragsservice schreibt:

"Bitte zahlen Sie rückständigen Rundfunkbeiträge von 8,00 EUR innerhalb von zwei Wochen. Dadurch vermeiden Sie zusätzliche Kosten."

 Bei den 8,00 EUR handelt es sich um Kosten, die nichts mit der Rundfunkgebühr zu tun haben. . Diese wurden erhoben, als das Widerspruchsschreiben und der Vorgang mit dem BS bereits im Gange war. Person A eigentliche Rundfunkbeiträge hat A unter Vorbehalt, wie hier diskutiert, bezahlt.

A meint, das die Kosten unberechtigt sind, der BS aber hier stur bleiben wird und diese Kosten fortgeführt werden.

Wie kann A sich dagegen wehren? Hat jemand in diesem Forum erfolgreich die Kosten von seinem BS Konto gelöscht bzw. gutgeschrieben bekommen??


Danke und Gruß
Titel: Re: Mahnkosten
Beitrag von: kafugl am 14. Juni 2014, 14:05
Gibt es dazu eine Meinung.

A meint, das man diesen Kosten auf jeden Fall widersprechen sollte.

Andere Erfahrungen?

Danke.
Titel: Re: Mahnkosten
Beitrag von: seppl am 14. Juni 2014, 15:51
@kafugl:
Bitte suche im Forum nach "Säumniszuschlag" für Informationen. Ein Mitglied hatte auch schon mal gepostet, den Zuschlag nach Widerspruch nicht gezahlt haben zu müssen.
Titel: Re: Mahnkosten
Beitrag von: Gucky am 14. Juni 2014, 16:35
Ich dachte, der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig (Steht auch auf deren Webseite). Insofern kann der Beitragsservice auch keinen Säumniszuschlag erheben, da man keinen Vertrag mit dem Beitragsservice hat.
Titel: Re: Mahnkosten
Beitrag von: Bürger am 15. Juni 2014, 05:19
Ich dachte, der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig (Steht auch auf deren Webseite). Insofern kann der Beitragsservice auch keinen Säumniszuschlag erheben, da man keinen Vertrag mit dem Beitragsservice hat.
"Beitragsservice" ist in diesem Zusammenhang irrelevant, weil dieser zwar die Bescheide aufsetzt und versendet - aber "nur" im Namen und im Auftrag (quasi als ausgelagerte Kontoführungs-Abteilung) des eigentlichen *Erstellers*, nämlich der offiziell "rechtsfähigen" Landesrundfunkanstalt.

Nicht der "Beitragsservice" erhebt also nach meinem Verständnis den "Säumniszuschlag",
sondern die Landesrundfunkanstalt.
Dennoch ist er auch meines Wissens nach schon mehrfach als nicht rechtens beurteilt worden - und ebenfalls meines Wissens nach auch schon mal nach entsprechender Zurückweisung "großzügig" zurückgezogen worden seitens der Landesrundfunkanstalt.

Ein Beispiel aus der Forensuche zum Thema, dass sehr wohl schon Säumniszuschläge "storniert" wurden:
Säumniszuschlag bei Rückstand, der quasi erzwungen wurde
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6310.msg49458.html#msg49458

Weiß nicht, ob es dieses Beispiel war, was mir und anderen hier in Erinnerung war, oder ob es noch ein anderes gab...