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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: MaurusG am 11. Juni 2014, 16:33

Titel: Einzugstermin korrekt angeben?
Beitrag von: MaurusG am 11. Juni 2014, 16:33
Hallo, habe mal eine Frage:

Kann die GEZ eigentlich auch Infos beim Vermieter einholen? Im konkreten Fall hätte eine Person x im März 14 ihren Wohnsitz angemeldet. Im April 14 meldet sich dann die GEZ bei x, weil x noch nicht als Beitragszahler registriert ist.  Der Haken wäre jetzt der, dass x schon seit 01.01.13 unangemeldet in der selben Wohnung wohnt. Sollte x verschweigen, dass sie schon viel länger als seit März 14 in der Wohnung wohnt? Laut Stadtverwaltung ist’s ja „korrekt“, laut Mietvertrag nicht.


Titel: Re: Einzugstermin korrekt angeben?
Beitrag von: ss32 am 12. Juni 2014, 16:28
Wenn der BS niemanden ausfindig machen kann, der von Januar 13 bis Februar 14 dort gewohnt hat, wird er wohl tatsächlich beim Vermieter nachfragen.

§ 9 I 2 RBStV:
Zitat
Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen
Titel: Re: Einzugstermin korrekt angeben?
Beitrag von: MaurusG am 12. Juni 2014, 16:46
@ ss32:

Meinst du denn, dass die GEZ groß nachforscht, ob denn die Angaben zum Wohnungseinzug stimmen?

Und was wäre, wenn sie rauskriegen, dass jene Person falsche Angaben bezüglich des Wohnugseinzuges gemacht hat? Könnte man strafrechtlich belangt werden?
Titel: Re: Einzugstermin korrekt angeben?
Beitrag von: Roggi am 13. Juni 2014, 00:30
Mehr als eine Säumnisgebühr von 8 Euro und eine Beitragsnachforderung seit dem Einzug ist nicht zu befürchten. Ob BS überhaupt beim Vermieter nachfragt ist zweifelhaft.
Titel: Re: Einzugstermin korrekt angeben?
Beitrag von: MaurusG am 14. Juni 2014, 16:50
Mehr als eine Säumnisgebühr von 8 Euro und eine Beitragsnachforderung seit dem Einzug ist nicht zu befürchten. Ob BS überhaupt beim Vermieter nachfragt ist zweifelhaft.

Ah ja, Danke für die Anwort!