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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: FeF am 10. Juni 2014, 20:17
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Hallo zusammen,
angenommen in einem Haushalt verfügt kein Haushaltangehöriger über ein Einkommen, d.h. weder Gehalt, noch Alg1 noch Alg2 (Hartz4). Kann sich dieser Haushalt dann von vom Rundfunkbeitrag befreien lassen? Was wäre, wenn der Haushalt zwar über ein Einkommen verfügt, dieser aber unterhalb des Hartz4-Satzes liegt, kann man sich dann vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Welche Unterlagen müssten in diesen zwei Fällen vorgelegt werden, damit der Antrag auf Befreiung erfolgreich ist?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
FeF
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Warum bekommt der einkommenslose Haushalt denn kein ALG II?
Nur Bescheide über Sozialleistungen wie ALG II oder Bafög taugen zur Befreiung.
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Hallo ss32, es gibt viele Gründe warum ALG II verweigert werden kann. Beispielsweise weil das Vermögen das Schonvermögen übersteigt.
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Es gibt zudem viele Menschen in Deutschland, die an der Armutsgrenze leben. Diese hätten zwar Anspruch auf ALG II, scheuen aber den Weg ins Jobcenter. Auch aus unterschiedlichen Gründen.
Zum Thema:
Der BS erkennt keine Einkommensnachweise an, selbst wenn sie belegen, daß du finanziell nicht in der Lage bist den Beitrag zum ÖR zu leisten. Es muß ein ALG II-Bescheid vorliegen, um sich befreien zu lassen. Der ÖR drängt diese Leute damit wider Willen ins Jobcenter.
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Es gibt zudem viele Menschen in Deutschland, die an der Armutsgrenze leben. Diese hätten zwar Anspruch auf ALG II, scheuen aber den Weg ins Jobcenter. Auch aus unterschiedlichen Gründen.
Das ist ein Bsp. für Carinas Aussage:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-sanktionen-verfassungskonfom-90016115.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-sanktionen-verfassungskonfom-90016115.php)
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Recht herzlichen Dank für Eure Antworten