gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: wuehler am 10. Juni 2014, 15:55
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Hallo,
wir hatten letzten eine heisse Diskussion beim Stammtisch!
Es ging um die GEZ bzw ihre Nachfolgeorganisation. Ein Teilnehmer (A) fragte und behauptete, wie er sich von dem Zwangsbeitrag befreien könnte, er habe seit 2013 eine Einzugermächtigung erteilt und sei der Ansicht, er kann sich NICHT abmelden!???? Weiterhin sagte er, das echte Beitragsbefreiungsgründe bei ihm nicht vorliegen. Die allgemeine Diskussion erhitzte sich noch sehr, wie gesagt "nur eine Stammtisch-Diskussion".
Frage: wie hätten wir auf seine Fragen antworten können?
Würde mich zu einigen handfesten Diskussionargumenten freuen, denn dieser "Gebührenwahnsinn" ist.........
VG
Wuehler
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Die Einzugsermächtigung hat nichts mit dem Anmeldestatus beim Beitragsservice zu tun.
Die EE kann direkt bei der Bank widerrufen werden, der BS hat darauf keinen Einfluss. Es können ohne Probleme Abbuchungen bis 6 Monate rückwirkend zurückgerufen werden. Mit dem Widerruf sind alle künftigen Abbuchungsversuche des BS gesperrt. (Meine Vorgehensweise)
Beim BS ABMELDEN kann man sich allerdings praktisch nicht, ausser man zieht ins Ausland, wohnt unter der Brücke oder stirbt.
Jeder der in Deutschland "wohnt" kann zur Zahlung des pro Wohnung fälligen Rundfunkbeitrags herangezogen werden.
Es ist dabei irrelevant, ob sich Rundfunkgeräte im Haushalt befinden oder nicht.
Eine Freistellung ist aktuell nur aus finanziellen Gründen, die behördlich bescheinigt sein müssen, möglich.
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Nabend,
erstmal Danke! für die Antwort.
Habe es (glaube ich) so weit verstanden, dann funzt also nur ein Streit und/mit dem Entzug der EE ??
Hat denn der BS rechtliche echte standfeste Mittel um gegen diesen Boykott vor zu gehen? bzw auf was müßte sich (A) einstellen?
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Sorry,
ich stehe mit meinem Rat jetzt wirklich auf dem Schlauch!
Was kann ich dem (A) sagen, wie er möglicherweise hätte vorgehen können?
Es muss doch einen Anfang vom Ende geben, und kann nicht so weiter gehen.
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Der seit 01.01.2013 gültige, sogenannte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist ein
- zum Gesetz erhobener aber offensichtlich
- grundgesetzwidriger "Knebelvertrag"...
...einseitig für die Interessen von ARD-ZDF-GEZ - und gegen die Grundrechte der Bürger.
Es gibt keine "angemeldeten Teilnehmer" mehr...
...sondern nur noch (notfalls zwangs-)angemeldete "Beitragsschuldner".
Eine generelle "Abmeldung" gibt es in diesem Sinne nicht mehr - jede Wohnung ist per se "Beitragsschuldner".
Gegen diese essenziellen Grundrechtsverletzungen hilft nur noch geballter und unnachgiebiger Widerstand.
Viele werden noch aus allen Wolken fallen.
Der reguläre, "offizielle" und sich üblicherweise über Wochen bis Monate hinziehende Weg lautet:
- Zahlungen einstellen/ eventuelle Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen/ notfalls rückbuchen
- BeitragsBESCHEID (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) incl. Rechtsbehelfsbelehrung (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8720.0.html) abwarten
- form- und fristgerecht Widerspruch (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html) einlegen incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html)
- WiderspruchsBESCHEID (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html) abwarten
- gegen (immer) ablehnenden WiderspruchsBESCHEID Klage beim Verwaltungsgericht erheben
alternativ: Auseinandersetzungen mit den Vollstreckungsbehörden ... "Geschmackssache" ;)
Eine geballte Info-/ Linksammlung gibt es hier:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Bitte gut einlesen!
Wir haben leider nicht die Kapazitäten, jedem einzeln das Machwerk und die Vorgehensweise im Detail zu erläutern.
Dafür bitten wir um Verständnis.
Danke + gute Unterhaltung wünscht
der Bürger ;)
PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Info... vom Bürger - für Bürger ;)
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Hallo,
Danke, werde den Weg des Wiederstandes empfehlen und auch mich einlesen!
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wenn ich denn meinen senf auch noch dazu geben darf:
wie schon oben dargelegt ist eine abmeldung in unserem bisherigen sinne nicht möglich.
ABER: wenn nachgewiesen werden kann, dass auf oder für DIESE wohnung schon ein guter und ordentlicher beitragszahler registriert ist, dann sollte/müsste die beitragspflicht entfallen, denn für DIESE wohnung wird ja schon gezahlt.
Ein anderer versuch wäre, sich bei der gemeinde als <ohne festen wohnsitz> abzumelden. Aber das problem hatten wir an anderer stelle schon: unser melderecht kennt keine trennung von <gemeldet> sein und dort nicht wohnen.
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Guten Abend,
was spricht eigentlich dagegen sich beim Einwohnermeldeamt einfach abzumelden und dann bei der GEZ?
Beispielsweise mit der Begründung wohnungslos oder mehrmonatige Auslandsreise.
Solange man einen noch einige Zeit gültigen Perso bz.w Reisepass hat wird man schon die wichtigsten Angelegenheiten regeln können.
Außer vielleicht wählen, aber das wäre ja zu verschmerzen. ;)
Für welche "wichtigen" Angelegenheiten braucht man denn noch eine Meldebescheinigung (wenn der Perso nicht ausreicht)?
KFZ anmelden? Bibliotheksausweis? (Geht auch mit Perso.) Heiraten? (Kommt ja nicht so oft vor.)
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Der BS hat die Erfahrung gemacht, dass bei einer Abmeldung eine Anmeldung in einer anderen Wohnung erfolgt. Auch eine mehrmonatige Auslandsreise verschont Person A nicht. A MUSS zahlen oder Widerspruch.
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Person A hatte bereits schon einmal - während seines Studiums - seine komplette Wohnung aufgegeben, Möbel bei Freunden abgestellt und ist länger verreist.
Warum sollte Person A in solch einem Fall verpflichtet sein eine neue Wohnung anzumelden?
Person A meint: Nein. Und ohne Wohnung kein Zwangsbeitrag - fertig.
Lediglich bei einigen Verwaltungangelegenheiten könnte möglicherweise ein Meldezettel erforderlich sein.
Selbst das Finanzamt fragt nach seiner Erfahrung erst dann nach, wenn keine Post mehr ankommt oder Steuern nicht gezahlt werden.
Ersteres ließe sich über eine Nachsendung leicht lösen. Letzteres durch pünktliches Zahlen ebenso.
Aber meistens tut es der Personalausweis sowieso - und der gilt noch etliche Jahre. ;D
Was meint Ihr?
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Eine Abmledung und trotzdem weiter in der Wohnung zu wohnen ist ein Verstoß gegen die allgemeine Meldepflicht und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. So werden z.B. auch Müll- und Abwassergebühren nach der Personenanzahl mit einem Mindestverbrauch berechnet und spätestens da würde es auffallen, wenn ein Verbrauch stattfindet, obwohl in der Wohnung niemand gemeldet ist. Übrigens bekommt beim Wiederanmelden der AZDBS einen neuen geänderten Status übermittelt und schon ist Person A wieder in den Fängen.
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Danke für den Hinweis!
Person A meint es kann und wird aber niemand überprüfen, ob man noch in der Wohnung wohnt.
Da die Miete inkl. Nebenkosten ja weitergezahlt wird, sollte dies auch nicht zu einem Widerspruch bei der Verbrauchsabrechnung führen (der Vermieter erhält ja seinen Nebenkostenanteil und wird auch kaum beim Meldeamt nachfragen, ob sein Mieter noch dort wohnt, wenn er ihn lange nicht mehr persönlich gesehen hat).
Die Wohnung könnte im übrigen ja auch während der Abwesenheit untervermietet sein.
Letztlich erscheint A das Bußgeld eh günstiger zu sein. Dieses müßte dann auch erst einmal zugestellt werden können. 8)
Da Person A im Rahmen seiner beruflichen Selbstständigkeit seinerzeit erlebt hat, wie schwierig es ist, säumigen Schuldnern Mahnbescheide - selbst mit Gerichtsvollzieher, etc - zuzustellen, wenn diese ihren Wohnsitz gewechselt haben, erscheint mir das "Untertauchen" fast am einfachsten.
Die Frage bleibt, wofür braucht man notfalls einen Meldezettel?
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Der Vermieter würde spätestens dann stuzig werden, wenn die überwiesene Abfallbeseitigungsgebühr wieder zurücküberwiesen wird und er beim Landkreis/Stadt/Kommune nachfragt. Dort würde er die Auskunft dann bekommen, daß in seiner Wohnung niemand mehr gemeldet ist.
Das Bußgeld kann übrigens bis zu 5000 Euro betragen, je nach Bewertung dieser Ordnungswidrigkeit.
Die Zustellung ist auch recht einfach. Wenn die Behörde weiß, daß Person A da noch wohnt, Person A offiziell aber keinen Wohnsitz hat, dann kann die Zustellung auch durch öffentlichen Aushang im zuständigen Amtsgericht erfolgen. Ob Person A das dann liest bzw. A davon Kenntnis bekommt, ist nicht relevant.
Wenn Person A nicht gemeldet ist, darfst A z.B. auch kein KfZ mehr mit deutschem Kennzeichen fahren, da eine KfZ-Anmeldung an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden ist.
Über die Meldeämter können die Wohnsitze von Schuldnern übrigens nachvollzogen werden und da bekommt Person A (wenn auch kostenpflichtig) Auskunft, wenn A ein brerchtigtes Interesse nachweist.
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M.E. kann und wird aber niemand überprüfen, ob man noch in der Wohnung wohnt.
Wenn der BS bemerkt, dass da eine Wohnung ohne gemeldeten Bewohner existiert, wird er beim Vermieter nachfragen, wer dort wohnt.
Und wie es dann gleich mehrfach Ärger geben kann, wirt A sich sicher vorstellen können.
Die Wohnung könnte im übrigen ja auch während der Abwesenheit untervermietet sein.
Dürfte sie aber nicht ohne Genehmigung des Vermieters.
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Autor: Vierauge « am: Heute um 17:16 »
Wenn Person A nicht gemeldet ist, darfst A z.B. auch kein KfZ mehr mit deutschem Kennzeichen fahren, da eine KfZ-Anmeldung an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden ist.
Und genau das will A ausprobieren (wir kommen jetzt etwas vom thema ab).
Dieses <gemeldet> sein und dort wohnen zu müssen ist in der heutigen Zeit ein anachronismus. Dank internet, handy und allen anderen technischen kommunikationsmöglichkeiten muss unser system es möglich machen, zwecks erreichbarkeit irgendwo gemeldet zu sein, ohne dort zu wohnen. Aber genau das geht (z.Zt.) noch nicht.
Wenn Person A mit gültigem Perso ein fahrzeug (hier: wohnmobil) anmeldet, sich dann wohnsitzlos meldet, kann Person A weiterhin mobil sein. Wenn dann noch unter der ehemaligen adresse ein zustellungsbevollmächtigter ist, der sich um seine post kümmert und sogar entscheidungs- bzw. zeichnungsberechtigt ist, dann kann es nicht sein, dass A das verboten wird.
Aber warten wir es ab.
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Person A kann es auch wie die ganzen Oligarchen machen, die keine Steuer mehr bezahlen wollen und nimmt einen Non Dom Status in Irland an.
Du verstößt damit 1. nicht gegen das Meldegesetz, weil du ja woanders gemeldet bist.
Und 2. gibt es in Irland kein Melderegister, das heißt, Person A wirt nie gefunden :)
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Hier steht was:
https://www.uni-goettingen.de/de/azdbs-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/119200.html
und hier:
http://www.williamsen.de/gez-azdbs-umgehen.htm
Ist leider etwas Widersprüchlich. :/
Was die Berechtigung der Einholung der Meldedaten der GEZ vom Einwohnermeldeamt betrifft, so ist die GEZ (lt.Staatsvertrag) 2 Jahre lang berechtigt diese Auskünfte einzuholen.
Nachteile ohne Wohnung:
Keine Wahlzettel, keine KFZ Anmeldung, mit der Rentenversicherung kann es auch Probleme geben, wenn man gerichtlich gesucht wird (wegen was auch immer - z.B. nur als Zeuge) und man nicht ereichbar ist ... hui ... keine Ahnung, aber ich schätze wenn der Richter sauer ist, dann kann auch mal das Höchstbußgeld von 5000 Euro fällig werden.
Wohnungslos bedeutet übrigens nicht gleich, dass man nicht gemeldet ist, sondern nur dass man keine Wohnung inne hat.
Ich bin z.B. Reisender Musiker, und z.Z. in einer Stadt gemeldet, ohne festen Wohnsitz. Die Stadt steht auf meinem Personalausweis, eine genaue Adresse, nicht.
Wenn ich mich länger als X in einer Stadt aufhalte, dann muss ich mich dort anmelden. Wie lange X ist, weiss ich nicht.
Müllabfuhr, und all dies Gedöns ist Unsinn. Das BKA hat andere Dinge zu tun, als wegen 17 euro 90 in deinem Müll zu schnüffeln.
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Irland also?! ;D ;D ;D Klingt doch interessant. |-
Solche Gedankenspiele hatte Person A auch schon. Was, wenn sein KFZ auf einen Verwandten gemeldet ist, der nicht in der gleichen Stadt gemeldet ist. Man hat ein KFZ, was einem nicht gehört. Damit hätte sich dieser Punkt auch erledigt. ;)
Das Problem ist doch wirklich, wenn man weiterhin in seiner Wohnung bleibt, in der man nicht gemeldet ist. Der Arbeitgeber hat ja auch die Adresse. Oder sollte man sich einfach bei Verwandten, Freunden etc. anmelden? Hachja...schwieriges Unterfangen. (#)